fristlose Kündigung Sperrfrist 12 Wochen ALG I

Begonnen von Sonnenschein, 09. Mai 2025, 18:14:38

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Sonnenschein

Ich brauche eueren Rat. Meine Bekannte hat 9 Jahre in der Systemgastronomie zum Hungerlohn mit 80 Arbeitsstunden gearbeitet. In den Jahren kam es zu Verspätungen durch öffentliche Verkehrsmittel bzw durch Fahrraddefekte.
Dadurch entstanden 2 Abmahnungen. Ausserdem wird ihr  unerlaubtes vorzeitiges Arbeitsende vorgeworfen.
Sie hat sich abgemeldet, weil es ihr nicht gut ging.Tags drauf wurde sie für eine Woche krank geschrieben -Bronchitis.
Die Stimmung kippte immer mehr. Als sie sich dann als Gewerkschaftsmitglied outete und die aktuellen Lohnerhöhungen, Urlaubsgeld und höheres Weihnachtsgeld forderte kam es, während der Urlaubszeit des Restaurantführer, zur fristlosen Kündigung - ohne Angabe der Kündigungsgründe. Mündliche wurde von Unzuverlässlichkeit und zuerwartener Anfechtung der Kündigung gesprochen.
Ich bin sicher, dass hier ein Example statuiert wurde, damit die anderen ruhig bleiben.
Nach der Arbeitssuchendmeldung wurde die 12 wöchige Sperrfrist erwähnt.Anhörung kommt- Stellung beziehen oder schweigen?
Hat jemand eine Idee wie die Sperrfrist umgangen werden kann.
Bis dass Gericht über Klage entscheidet wird es wohl noch dauern.

Rotti

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38, zur fristlosen Kündigung - ohne Angabe der Kündigungsgründe.
Da hat man immer einen guten Grund um eine Sperre abzuwenden.

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38Nach der Arbeitssuchendmeldung wurde die 12 wöchige Sperrfrist erwähnt.Anhörung kommt- Stellung beziehen oder schweigen?
den Sachverhalt mit der Klage würde ich schon erwähnen und dazu schreiben das die fristlose Kündigung Grundlos sei.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Sheherazade

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38Meine Bekannte hat 9 Jahre in der Systemgastronomie zum Hungerlohn mit 80 Arbeitsstunden gearbeitet

Hungerlohn oder Mindestlohn? 80 Stunden im Monat oder in der Woche?

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38Anhörung kommt- Stellung beziehen oder schweigen?

Auf jeden Fall Stellung beziehen.

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38Bis dass Gericht über Klage entscheidet wird es wohl noch dauern.

Bei Kündigungsschutzklagen sind die Arbeitsgerichte in der Regel recht fix mit der Festsetzung eines Gütetermins. Vorsorglich Bürgergeld beantragen schadet aber auch nicht, genauso wenig wie sich einen neuen Job zu suchen.
 
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Clyder Kommode

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38Ich brauche eueren Rat. Meine Bekannte hat 9 Jahre in der Systemgastronomie zum Hungerlohn mit 80 Arbeitsstunden gearbeitet.
Im Monat sind 80 Stunden eine Teilzeitstelle von 20 Stunden in der Woche. Bei Mindestlohn kommt da in der Tat kein ausreichendes Gehalt raus, was aber auch und in dem Fall erheblich an der Stundenzahl liegt.

Wenn das in der Woche sein soll, dann wären das selbst bei 7 Tage die Woche 11 Stunden pro Tag, ohne einen freien Tag, bei 6 Tagen 13 Stunden.
Bei 13 Stunden am Tag und selbst bei einem Mindestlohn von 10 Euro einen Tagesverdienst von 133 Euro und im Monat bei 26 Arbeitstagen um die 3458 Euro Bruttolohn.

Allerdings könnte das niemand ohne gesundheitliche Folgen 9 Jahre durchziehen.

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38In den Jahren kam es zu Verspätungen durch öffentliche Verkehrsmittel bzw durch Fahrraddefekte.
Dadurch entstanden 2 Abmahnungen. Ausserdem wird ihr  unerlaubtes vorzeitiges Arbeitsende vorgeworfen.
Das wird das zu recht einberufene Gericht klären müssen. Wie oft es in 9 Jahren zu Verspätungen kam, was genau dazu führte, dass die Arbeitnehmerin nicht eine Bahn früher nehmen konnte oder wie oft das Fahrrad gestreikt hat.

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38Die Stimmung kippte immer mehr. Als sie sich dann als Gewerkschaftsmitglied outete und die aktuellen Lohnerhöhungen, Urlaubsgeld und höheres Weihnachtsgeld forderte kam es, während der Urlaubszeit des Restaurantführer, zur fristlosen Kündigung - ohne Angabe der Kündigungsgründe. Mündliche wurde von Unzuverlässlichkeit und zuerwartener Anfechtung der Kündigung gesprochen.
Das dürfte vor Gericht leicht gekippt werden, wobei die Abmahnungen dabei eine erhebliche Rolle spielen werden. Ob sie Bestand haben oder nicht.

Zitat von: Sonnenschein am 09. Mai 2025, 18:14:38Nach der Arbeitssuchendmeldung wurde die 12 wöchige Sperrfrist erwähnt.Anhörung kommt- Stellung beziehen oder schweigen?
Hat jemand eine Idee wie die Sperrfrist umgangen werden kann.
Bis dass Gericht über Klage entscheidet wird es wohl noch dauern.
Schweigen wäre unklug. Hat sie keinen Anwalt, den sie fragen könnte? Ansonsten darlegen, so sachlich wie machbar, was genau vorgefallen ist.

und P.S. ja, einen neuen Job suchen nebst Antrag auf Bürgergeld

Sonnenschein

Danke für eure Hinweise, sie sind sehr hilfreich gewesen.