Erbe (Pflichtteil), NICHT eingetragene Lebensgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Timitrios, 01. Mai 2025, 21:12:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Timitrios

Bis Ende März 2025 haben wir Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen (Bürgergeld).
Meine Lebensgefährtin aus der NICHT eingetragenen Lebensgemeinschaft hat den Pflichtteil aus einem Erbe ausbezahlt bekommen.
Das ganze Verfahren wurde mit dem Jobcenter offen kommuniziert und nun müssen WIR eine gewisse Zeit von dem Betrag Leben.
Einen Bescheid mit Begründung (Erbe) haben wir erhalten. Wir stehen beide im Mietvertrag der gemieteten Wohnung.
Nun zu meiner Frage: Wieso muss meine NICHT eingetragene Lebensgefährtin quasi für mich aufkommen? Ja, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft aber nicht verheiratet oder sonstiges.
Wären wir verheiratet, hätten wir im gegenseitigem Einverständnis Gütertrennung vereinbart, da ich selbst noch hohe Schulden aus der Vergangenheit habe. :wand: 
Aus dem Erbe müssen wir uns außerdem noch freiwillig Krankenversichern und wieder geht es zu Lasten meiner Lebensgefährtin und da sind wir bei meinem vorherigen Thema:
Zuzahlungsbefreiung, Bedarfsgemeinschaft.
Sie zahlt unser beider Beiträge, aber die Zuzahlungsbefreiung wird vermutlich wieder einzeln berechnet.

Wer hat ähnliche Erfahrungen oder was kann ich tun um weiter Bürgergeld zu erhalten bzw.nicht aus dem Vermögen meiner LG abhängig zu sein?
In weniger als 2 Jahren wird das Vermögen, abzüglich dem was sie oder wir behalten dürfen, aufgebraucht sein.

Sheherazade

Zitat von: Timitrios am 01. Mai 2025, 21:12:06was kann ich tun um weiter Bürgergeld zu erhalten bzw.nicht aus dem Vermögen meiner LG abhängig zu sein?

Ihr könnt euch räumlich trennen, das heißt, deine LG nutzt den Geldsegen und sucht sich eine eigene Wohnung. Ab dem Tag ihres Auszuges ist wieder jeder für sich selbst und seinen Lebensunterhalt verantwortlich.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Timitrios am 01. Mai 2025, 21:12:06Zuzahlungsbefreiung wird vermutlich wieder einzeln berechnet
Wie meinst Du das? Ich würde mit meinem Einkommen und meinen Wehwehchen locker eine Zuzahlungsbefreiung kriegen. Steht mir aber nicht zu, da unser gemeinsames Einkommen für die 1% zu Grunde gelegt wird. (Und, ja, ich bin froh, dass ich nicht SO krank bin bzw. dass er so viel verdient.)

Kopfbahnhof

Zitat von: Timitrios am 01. Mai 2025, 21:12:06Ja, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft aber nicht verheiratet oder sonstiges.
Demzufolge wird das Vermögen auf beide aufgeteilt und die Partnerin muss für dich aufkommen.
Zumindest so lange, bis der Freibetrag für beide wieder Unterschritten wird.

Zitat von: Timitrios am 01. Mai 2025, 21:12:06Wären wir verheiratet, hätten wir im gegenseitigem Einverständnis Gütertrennung vereinbart
Was aber jetzt gar nichts geändert hätte, auch da wäre es so.

Es spielt keine Rolle, ob verheiratet oder nicht, da ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft seid.

Falls es hilft, ihr müsst nicht auf Bürgergeldniveau weiter leben.

Also kleiner Urlaub, neue Geräte, Renovierung usw. kann alles gemacht werden.

Fettnäpfchen

Timitrios

Zitat von: Timitrios am 01. Mai 2025, 21:12:06Nun zu meiner Frage: Wieso muss meine NICHT eingetragene Lebensgefährtin quasi für mich aufkommen? Ja, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft aber nicht verheiratet oder sonstiges.
Die Antwort bringt Dir jetzt auch nichts mehr aber steht in demVerantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB
und damit so etwas vermieden wird sollte man sich vorher informieren. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist ist es zu spät.

Deswegen noch ein Zusatz von mir zu :
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2025, 17:40:09Also kleiner Urlaub, neue Geräte, Renovierung usw. kann alles gemacht werden.
solange es nicht sozialwidrig verschwendet wird also überlegen wie das Geld investiert wird und jede wirklich jede Quittung aufheben.
Erben als ALG II Empfänger

MfG FN

Edit:
Zitat von: Timitrios am 01. Mai 2025, 21:12:06In weniger als 2 Jahren wird das Vermögen, abzüglich dem was sie oder wir behalten dürfen, aufgebraucht sein.
Das ist entweder ein ziemlich großes VM oder woher habt Ihr diese Information. Nicht jedes JC/SB gibt einem rechtlich korrekte Angaben zumindest wenn es mdl. ist. Schriftlich würden sie es sich ja nicht trauen da gelogen wenn es gelogen/falsch wäre.

Jetzt wäre das was man behalten dürfte immerhin noch 55 000 ohne dem privilegierten Vermögen.
Nach zwei Jahren immerhin noch 30 000.- nur als Kapital ohne dem privilegierten Vermögen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.