Vater wird Bürgergeld (Heizkosten etc) nur zu 50% bezahlt - Wohngemeinschaft ??

Begonnen von Testy testet, 15. Mai 2025, 00:29:01

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Testy testet

Guten Tag,
ich erkläre mal worum es geht:

Mein Vater wohnt in seiner eigenen Wohnung und bekommt Bürgergeld.
Ich als sein erwachsener Sohn (30+) mit 50% Schwerbehinderten-Ausweis, wohne noch immer bei Ihm im Haus und bekam bis vor ein paar Jahren auch vom Amt ALG 2.

Nun fand ich eine mir mögliche Arbeit mit Mindestlohn und ca 80,00 Stundenwoche und habe wenn es gut läuft zwischen 800,00 € bis 1.000,00 € netto raus.
Bin durch die Arbeit natürlich nicht mehr im ALG 2 drin.

Nun ca 2022 stehe ich zwar noch in der Bedarfgemeinschaft mit drinne, werde aber nicht weiter berücksichtigt.

Seit ungefähr 2023 heißt es nun mein Vater lebt mit mir, nicht mehr in einer Bedarfgemeinschaft, sondern in einer Wohngemeinschaft und für alles was er einreicht, seien es notwendige Heizungsreparaturen (Steuergerät kaputt), Wartung der verpflichtenden Kleinkläranlage, Entsorgungskosten... oder die normalen Heizkosten (vorher ca 250€ im Monat) nun ca 150€ berechnen die meinem Vater alles nur noch zu 50% an, da ich ja bei ihm lebe und somit bekommt er von den 150,00 € nur noch 75,00 € vom Amt bezahlt und ich soll quasi den Rest bezahlen, da wir ja eine WG sind laut dem Amt.

Desweiteren bekommt mein Vater 1x im Jahr ca 500,00 € Pacht von dem vermieteten Ackerland (nicht verkaufbar, da von anderen Verpachtern umkreist / in sich geschlossenes Grundstück), und dieses bekommt er zb im April. Dann bezahlt dass Amt für den Monat April genau 0,00 € Bürgergeld.

Achja und aktuell haben wir dank neuen Doppeltarif einen günstiger Strom/Heizkosten und ein Guthaben erhalten, mit sicherheit rechen sie ihm dies an und er darf es ans Amt abdrücken, obwohl es denen mitnichten zusteht.

Ich kann mir nicht vorstellen dass dies alles rechtens ist.

Birgit63

Stromkosten zahlt das JC nicht und natürlich darf dein Vater dann das Guthaben behalten. Wenn es eine Rückzahlung von Heizkosten gibt, dann darf das JC die Hälfte davon (die andere Hälfte gehört dir) anrechnen. Du musst dich natürlich mit 50 % an den ganzen Kosten beteiligen. Du bekommst keine Leistungen vom JC und musst alles von deinem Gehalt bezahlen.

Sheherazade

Zitat von: Testy testet am 15. Mai 2025, 00:29:01Ich kann mir nicht vorstellen dass dies alles rechtens ist.

Doch, ist es. @Birgit63 hat es dir in Kurzform schon erklärt.

Dachtest du, du wohnst jetzt umsonst bei deinem Vater, seitdem du aus dem Bürgergeldbezug raus bist? Das, was vorher das Jobcenter für dich an KdU gezahlt hat, musst du jetzt deinem Vater geben.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 09:51:02Das, was vorher das Jobcenter für dich an KdU gezahlt hat, musst du jetzt deinem Vater geben.

Und dich selbstverständlich auch an allen anderen Kosten zur Hälfte beteiligen!
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Quinky

Warum das?

Nun fand ich eine mir mögliche Arbeit mit Mindestlohn und ca 80,00 Stundenwoche und habe wenn es gut läuft zwischen 800,00 € bis 1.000,00 € netto raus.
Bin durch die Arbeit natürlich nicht mehr im ALG 2 drin.

Bei 800 - 1000€ netto bist Du NICHT aus dem ALGII/Bürgergeld heraus!!

Dir steht eine Aufstockung des Bürgergeldes zu, denn dein Lohn ist zu gering um komplett aus dem Bürgergeld herauszufallen.

Selbst bei 1.000€ netto = anrechenbares Einkommen von 652€ bei 563€ Regelsatz =89€ Überschuss, müßten die kompletten Nebenkosten einschl. Heizkosten 89€ oder weniger betragen, das dir kein Bürgergeld zustehen würde.
Bei geringerem Lohn als 1.000€ netto erhöht sich natürlich dein Bürgergeldanspruch

Sheherazade

Zitat von: Quinky am 15. Mai 2025, 12:06:28Bei 800 - 1000€ netto bist Du NICHT aus dem ALGII/Bürgergeld heraus!!

Das ist korrekt - sofern der TE auch nachweislich die Hälfte der KdU an seinen Vater bezahlt. Seiner Empörung nach zu urteilen ist genau das nicht der Fall.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Testy testet

Erstmal danke für die Antworten.

@ Birgit63
Also in Bezug auf die Heizkosten, die wird mit Gas betrieben. Stromkosten zahlen die natürlich nicht.

@ Sheherazade
Wenn ich meinem Vater nun was geben würde, würden die es als Einkommen anrechnen und bei Ihm wieder abziehen. Haben wir schon mal erfragt, bei seiner vorherigen JC-Mitarbeiterin, die hat bei allem geholfen (die Frau war danach leider auch schnell wieder weg).

@ Quinky
Würde also heißen, ich könnte mir vom JC einen Zuschuss holen um quasi die Kosten die sie mir aufdrücken, widerum auf diese zu schieben ? Habe ich dies so richtig verstanden ?

@ Sheherazade
Wie zuvor erwähnt, mit der JC-Mitarbeiterin. Nachweislich bekommt er nichts. Ich bezahle ihm zwar alles zur Hälfte, aber halt nur Bar in der Hand, aus dem genannten Grund.


Freue mich auf weitere Antworten.
Dankeschön, bin  sehr positiv überrascht, dass man so schnell Antworten bekommt.

Fettnäpfchen

Testy testet

Netter Nickname sind deine Fragen ernst gemeint weil:
Zitat von: Testy testet am 15. Mai 2025, 16:15:47@ Birgit63 Also in Bezug auf die Heizkosten, die wird mit Gas betrieben. Stromkosten zahlen die natürlich nicht.
dann war die Frage überflüssig weil:
Zitat von: Testy testet am 15. Mai 2025, 00:29:01wir dank neuen Doppeltarif einen günstiger Strom/Heizkosten und ein Guthaben erhalten,

Den Rest dürfen die Angesprochenen beantworten.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Testy testet am 15. Mai 2025, 16:15:47@ Sheherazade Wenn ich meinem Vater nun was geben würde, würden die es als Einkommen anrechnen und bei Ihm wieder abziehen. Haben wir schon mal erfragt, bei seiner vorherigen JC-Mitarbeiterin, die hat bei allem geholfen (die Frau war danach leider auch schnell wieder weg).

Da habt ihr euch Blödsinn erzählen lassen. Dein Vater bekommt einfach nur seinen Teil der KdU (nämlich 50%) vom Jobcenter, die anderen 50% musst du ihm zahlen idealerweise mit einer Kostenbeteiligungsvereinbarung oder einem Miet- bzw. Untermietvertrag. Als Einkommen wird das von dir gezahlte Geld bei deinem Vater NICHT angerechnet.

Zitat von: Testy testet am 15. Mai 2025, 16:15:47@ Sheherazade Wie zuvor erwähnt, mit der JC-Mitarbeiterin. Nachweislich bekommt er nichts. Ich bezahle ihm zwar alles zur Hälfte, aber halt nur Bar in der Hand, aus dem genannten Grund.

Dann läuft das ziemlich dumm bei euch.  Wenn ihr eine Kostenbeteiligungsvereinbarung abgeschlossen hättet und du deinem Vater die Hälfte der KdU nachweislich zahlen würdest, hast du wiederum Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld, weil dir Kosten der Unterkunft entstehen und dein Einkommen nicht zur Deckung von Regelsatz und KdU ausreicht. Da das Jobcenter jetzt nichts von deinen Zahlungen weiß, reicht dein Einkommen aus um deinen Regelsatz zu decken.


 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"