Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt ?

Begonnen von Hannes1212, 19. Mai 2025, 16:00:34

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Hannes1212

Hallo zusammen.

Ich hoffe, das Thema ist hier richtig eingestellt, sonst bitte entsprechend verschieben. Danke.

Also wie folgt:

Ein Frührentner ( gesund. Probleme ) ist leider verstorben. Zu seiner Rente hinzu bekam er Grundsicherung.
Ein Vermögen existiert nicht und das Erbe wird durch die Hinterbliebenen ausgeschlagen.

Hinterbliebene sind:

1 Vater mit Grundsicherung
1 Schwester ( geschieden ) mit einem Gehalt von ca. 1.800 € Netto
1 Schwester ( verheiratet ) mit Minijob im Unternehmen des Gatten
1 Sohn ( verh. und 1 Kind ) ebenfalls mit ca. 1.800 € Netto

Übernimmt das Sozialamt die Kosten der Bestattung, wenn keiner der Hinterbliebenen Vermögen hat.

Sorry, aber wir haben damit noch nie zu tun gehabt und bedanken uns vorab für jegliche Hilfe.

Hannes

Kopfbahnhof

Zitat von: Hannes1212 am 19. Mai 2025, 16:00:34Übernimmt das Sozialamt die Kosten der Bestattung, wenn keiner der Hinterbliebenen Vermögen hat.
Auf Antrag ja.

Allerdings wird hier bei allen das Vermögen/Einkommen geprüft.

Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, besteht eine Bestattungspflicht.

Hannes1212

Danke für die Antwort.

Zitat:

"1 Schwester ( verheiratet ) mit Minijob im Unternehmen des Gatten"

Wie wird da das Einkommen / Vermögen geprüft und erfasst ? Inhaber des Unternehmens ist der Gatte und als Schwager ist man nicht in der Bestattungspflicht, oder ?

Kopfbahnhof

Zitat von: Hannes1212 am 19. Mai 2025, 16:44:03Inhaber des Unternehmens ist der Gatte und als Schwager ist man nicht in der Bestattungspflicht, oder ?
Müsst ihr bei der zuständigen Stadt/Gemeinde erfragen.

In manchen Fällen kann es durchaus so sein.

Hannes1212

Danke für die bisherigen Antworten.

Kann jemand sagen, wieviel Geld ( ist eine Rücklage für die eigene Altersversorgung ! ) auf dem Konto der Schwester bleiben kann, ohne dass die die Kosten der Beerdigung tragen muss. Die Schwester bekommt später keine Rente o.ä..

Danke

Sheherazade

Zitat von: Hannes1212 am 21. Mai 2025, 09:59:15Kann jemand sagen, wieviel Geld ( ist eine Rücklage für die eigene Altersversorgung ! ) auf dem Konto der Schwester bleiben kann, ohne dass die die Kosten der Beerdigung tragen muss.

Auch dafür gilt
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Mai 2025, 17:19:53Müsst ihr bei der zuständigen Stadt/Gemeinde erfragen.

Wobei das
Zitat von: Hannes1212 am 21. Mai 2025, 09:59:15Die Schwester bekommt später keine Rente o.ä..
heutzutage höchst unwahrscheinlich ist.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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