Provisionsvereinbarung

Begonnen von Gerhaard, 22. Mai 2025, 19:00:52

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Gerhaard

Was hat das zu bedueten?
Ich habe mich auf eine Anzeige gemeldet, der Makler macht einen seriösen Eindruck, jetzt bekam ich die "Expose" per E-Mail und darin ist so wie es hört und liest, ich verstehe es nicht ganz, eine Verpflichtung von mir eine Provision zu zahlen(???), hier der Text:
Provisionsvereinbarung
Nachstehende Provisionsvereinbarung gilt für alle nach §§ 656 a, 656 b BGB geschlossenen Verträge (u.a. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen).
Für alle nicht unter §§ 656 a, 656 b BGB fallenden Verträge gilt die Gesetzeslage vor dem 23.12.2020.

Ich (mein Vornahme und Nachname, meineE-Mail@outlook.de) bestätige, dass ich/wir ausschließlich bei Beurkundung des Kaufvertrages für die hier angebotene Immobilie unter der Exposénummer KBSW24092_M an das Maklerbüro Sven Rhein eine Käuferprovision in Höhe von vom Kaufpreis bei notarieller Beurkundung bezahle/n.

Mir ist bekannt, dass der Makler einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat.


Kann jemand das übersetzen?

turbulent

Makler leben davon, dass sie vermitteln. Es ist ihr Job. Das muss jemand bezahlen. Wenn Du jemanden beauftragst, etwas für Dich zu tun, musst Du das bezahlen.
Hier sollst Du offensichtlich den Makler bezahlen, obwohl er schon vom Vermieter Geld für das Vermitteln bekommt.
Aus meiner Erfahrung: Makler vermitteln nur in Ausnahmefällen günstige Wohnungen, weil sie 1. nicht besonders lukrativ sind und 2. nicht in ihrer üblichen Kundschaft unterzubringen sind. Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass Du über einen Makler eine Wohnung findest.

Ich glaube Dir, dass Du verzweifelt bist. Aber Du solltest dennoch die üblichen Wege gehen: Zeitungen lesen, selber Anzeigen schalten, Aushänge in Supermärkten lesen bzw. selber welche aushängen - und was Dir sonst noch alles geraten wurde hier und woanders.
Du bist doch nicht auf eine Region beschränkt? Es gibt nicht nur in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern großen Wohnungsleerstand, auch in Rheinland-Pfalz gibt es Gegenden, in denen es sich günstig wohnen lässt.

Bitte lass die Finger von so merkwürdigen Geschäftsmodellen, die Du selber kaum verstehst. Wenn das gute Angebote wären, wären sie nicht so komisch verzwirbelt. Logisch, oder?

Ottokar

Die Maklerprovision zahlt bei Vermietungen immer derjenige, der den Makler beauftragt hat (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz).
Bei Immobilienkäufen zahlten Käufer und Verkäufer die  Gebühr von 3 bis 7 Prozent jeweils zur Hälfte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Hier geht es um den Kauf von Eigentum, Haus/Wohnung?

Dann fällt eine Provisionszahlung auch für den Käufer an.

Sensoriker

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.