Wie bekomme ich das Gutachten des Ärztlichen Dienstes?

Begonnen von Harald53, 15. Mai 2025, 16:39:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Harald53

Hallo,

ich bin Bürgergeldempfänger und war zur Klärung der Erwerbsfähigkeit beim Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit.

Wie komme ich jetzt am besten an das Gutachten ran?

Sheherazade

Hattest du schon den Termin beim Arbeitsamt zur Besprechung des Gutachtens?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Harald53

Nein noch nicht.

Bevor es zu einem Gespräch kommt möchte ich natürlich das Gutachten haben um mich darauf vorzubereiten.
Deshalb die Frage wie ich da jetzt dran komme.

martin77

Hallo ich war gestern beim Job Center und habe mein Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen.Er sagte das man es nur mit einem Ausweis bekommt weil es zuviel Betrug gab,in letzter Zeit.Ich musste also zurück nach Hause mein Ausweis holen und wieder zurück zum meinen Sachbearbeiter.Sowas habe ich noch nie erlebt.

Sheherazade

Zitat von: Harald53 am 15. Mai 2025, 21:43:04Bevor es zu einem Gespräch kommt möchte ich natürlich das Gutachten haben um mich darauf vorzubereiten.

Vor dem Gespräch gibt es das sowieso nicht.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Harald53

Zitat von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 09:04:18Vor dem Gespräch gibt es das sowieso nicht.
 

Wie ich darf ein Gutachten über meine eigene Person nicht lesen um mich auf ein Gespräch vorzubereiten?
Über was will man sich dann mit mir unterhalten?
Ich kann doch keine Aussagen zu etwas machen was ich überhaupt nicht kenne?

Sheherazade

Du brauchst ja auch keine "Aussage" zu machen. Sobald das Gutachten fertig ist, wird man dich zu einem Gespräch einladen um das Gutachten mit dir zu besprechen. Bei dem Termin fragst du eben nach deiner Ausfertigung, sofern man dir das nicht von alleine mitteilt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Harald53

Zitat von: Harald53 am 15. Mai 2025, 16:39:45Wie komme ich jetzt am besten an das Gutachten ran?

Zitat von: Harald53 am 16. Mai 2025, 09:48:52Wie ich darf ein Gutachten über meine eigene Person nicht lesen um mich auf ein Gespräch vorzubereiten? Über was will man sich dann mit mir unterhalten? Ich kann doch keine Aussagen zu etwas machen was ich überhaupt nicht kenne?
So:
Zitat von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 11:43:14Du brauchst ja auch keine "Aussage" zu machen. Sobald das Gutachten fertig ist, wird man dich zu einem Gespräch einladen um das Gutachten mit dir zu besprechen. Bei dem Termin fragst du eben nach deiner Ausfertigung, sofern man dir das nicht von alleine mitteilt.
läuft das immer.

Besprechung ist das falsche Wort. Dir wird das Teil B ausgehändigt (muss) dann wird vorgelesen was da steht und was du in Folge noch machen kannst/darfst.
Dementsprechend muss SB die zukünftigen Vorgänge egal ob VV oder Information oder Maßnahme etc. auf dich passend vornehmen- Klappt meistens nicht im Zweifel hier nachfragen.

Das Teil A musst du entweder selber beim AÄD beantragen oder alternativ dein Hausarzt. Das JC bekommt das Teil wegen den Diagnosen nicht, geht sie nämlich nichts an.

Nachlesen kannst du im Anhang.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Die sozialmedizinische Stellungnahme des ärztlichen Dienstes (äD) der Bundesagentur für Arbeit bekommt man im Zuge des Rechts auf Akteneinsicht direkt von diesem, und zwar beide Teile, also A und B.
Ob dieses Gutachten mit dem SB des JC schon besprochen (eröffnet) wurde oder nicht, ist dafür unrelevant. Das Recht auf Akteneinsicht kennt keine solche Voraussetzung oder Einschränkung.

Bei psychiatrischen Gutachten kann der äD im Gutachten anordnen, dass dieses nur im Beisein eines Arztes eröffnet werden darf. Dann kann der Kunde dieses nicht selbst erhalten, sondern es muss z.B. an den Hausarzt geschickt werden, der es dann dort "eröffnet", d.h. dem Patienten den Inhalt erklärt, und es diesem im Anschluss aushändigt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Harald53

Kurze Rückmeldung meinerseits.
Am Dienstag habe ich das Gutachten per Brief angefordert (selbst eingeworfen bei der Agentur für Arbeit)
und heute hatte ich das Gutachten, Teil A+B im Briefkasten.
Lief also komplikationslos.

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

oldtom

#11
Zitat von: Sheherazade am 16. Mai 2025, 09:04:18
Zitat von: Harald53 am 15. Mai 2025, 21:43:04Bevor es zu einem Gespräch kommt möchte ich natürlich das Gutachten haben um mich darauf vorzubereiten.

Vor dem Gespräch gibt es das sowieso nicht.
Wieso das nicht? Mir wurde das per Post einfach so zugeschickt... vom Jobcenter ... 1/2 Jahr bevir ich von denen wieder was gehört habe...

Zitat von: Ottokar am 17. Mai 2025, 09:42:34Das Teil A musst du entweder selber beim AÄD beantragen oder alternativ dein Hausarzt. Das JC bekommt das Teil wegen den Diagnosen nicht, geht sie nämlich nichts an.

Nachlesen kannst du im Anhang.

MfG FN
Naja, das ist auch eher eine Legende.. Hatte das ja auch... da gibt es aber ein Textfeld mit "Information" im Teil B... und da hat bei mir die Amtsärztin eigent lich im Grunde alles reingeschrieben, was im Arztbrief des Herz-Katheterlabors, wo ich 3 Wochen verbleiben durfte ,  auch stand. Das ist bis dato die genaueste Diagnose meiner Herzinsuffizienz .

Von wegen , die Diagnosen gehen das Jobcenter nichts an. Die Kennen die Diagnosen genauso gut wie ich in 'normaldeutsch" übersetzt. 3 Stents nach Koronalaterienverschluss gesetzt, zuvor zeitweiliger Verschluss, verschluss, bestehende erhebliche Pumpleistungsverminderung usw...