Bei Auszug eines BG-Mitglieds: Müssen alle umziehen?

Begonnen von xxxyyyzzz, 03. Juni 2025, 06:46:41

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xxxyyyzzz

Hallo!

Wir sind eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft: Vater, Mutter, 2 große Kinder (19 und 17 Jahre alt)!

Zusammen bewohnen wir eine 91qm große 4-Zimmer-Wohnung und zahlen monatlich etwa 830€ Warmmiete!
Als Aufstocker bekommen wir monatlich in der Regel knapp über 1.000€ vom Jobcenter!

Mein 19-jähriger Sohn will uns jedoch früher oder später verlassen, also ausziehen!

Meine Frage:
Muss dann der Rest der Familie auch ausziehen, weil dann dem Jobcenter die Wohnung zu groß und/oder zu teuer ist?
Oder gibt es eine Chance, in der uns in über 15 Jahren lieb gewonnenen Wohnung zu bleiben?

Wenn wir ausziehen müssten:
Wie lange nach dem Auszug meines Sohnes bleibt dem Rest der Familie, um eine neue Wohnung zu finden?

Was passiert, wenn wir keine Wohnung finden, die das Jobcenter für angemessen hält?

Vielen Dank für Informationen!

Sheherazade

Vorab: Niemand wird zum Auszug gezwungen. Dann: Die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) ist entscheidend. Schau mal hier rein und suche euren Ort. Da kannst du die Angemessenheit der Bruttokaltmiete für euren Ort und die jeweilige Personenzahl ablesen.

Mit Glück bleibt ihr auch nach Auszug einer Person noch innerhalb der Angemessenheit. Wenn nicht, bekommt ihr eine Kostensenkungsaufforderung, in der ihr nur zur Senkung der Kosten aufgefordert werdet mit Fristsetzung. Nach Ablauf der Frist wird nur noch die angemessene Miete übernommen, vorausgesetzt ein Umzug wäre wirtschaftlich und angemessener Wohnraum steht auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Ob der Rest der BG dann auszieht oder die Differenz selbst trägt, bleibt euch überlassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

xxxyyyzzz

Zitat von: xxxyyyzzz am 03. Juni 2025, 06:46:41Wenn wir ausziehen müssten: Wie lange nach dem Auszug meines Sohnes bleibt dem Rest der Familie, um eine neue Wohnung zu finden?
Schau mal da Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, da
rein und auch das erwähnte Formblatt anklicken und da speziell das rot geschriebene lesen.

Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2025, 09:34:01Dann: Die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) ist entscheidend.
nicht zu vergessen dass da noch die HK dazu gehören die sogenannte Gesamtangemessenheitsgrenze. s. Anhang

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

xxxyyyzzz