Anrechnungsfrei?

Begonnen von Konstantin, 02. Juni 2025, 10:46:08

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Konstantin

Ich habe mich bei einer Leihfirma in der Nähe als Fahrer für Minijob beworben und habe morgen 9 Uhr einen Termin bei denen. Nun zur Frage: Ist der Verpflegungsmehraufwand von täglich 12€ und das Fahrgeld von 0,30€ zum erreichen des Einsatzortes anrechnungsfrei beim Bürgergeld oder wird mir das abgezogen?

Ottokar

Vom Arbeitgeber pauschal gezahlter Verpflegungsmehraufwand und Fahrkostenerstattungen sind als Einkommen zu berücksichtigen.

Wenn man arbeitsbedingt täglich mind. 12 Stunden von zu Hause abwesend ist, kann man pro Tag 6 Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen, und für das Erreichen des Einsatzortes 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer.
Diese Absetzungen vom Einkommen werden aber nicht zusätzlich vorgenommen, sondern es werden statt des Grundfreibetrages die tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt. Das geht aber nur, wenn das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 400 Euro beträgt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Konstantin

#2
Dann hat das JC ihre eigenen Gesetze. Mir liegt das etwas anders vor.

Leiharbeitnehmer, die kurzfristig an verschiedene Firmen verliehen werden, besitzen keine feste Arbeitsstätte und können daher den Verpflegungsmehraufwand an jeder neuen Einsatzstelle jeweils für die ersten drei Monate in Höhe von 12€ pro Tag geltend machen.(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08). Es muss aber klar sein, dass der sogenannte Verpflegungsmehraufwand nichts mit der Deckung der Reisekosten zu tun hat. Solche Kosten werden vom Unternehmen getrennt und in vollem Umfang (100 Prozent) übernommen. Hier ist die Rede nur vom Mehraufwand, da der Mitarbeiter nicht zuhause ist.

Da steht nichts von 12 Sunden täglich außer Haus. Richtig wäre mehr als 8 Stunden. Das wäre 7 Stunden arbeiten + mehr als eine Stunde Fahrzeit.

Fahrtkosten für Leiharbeiter zum erreichen des Einsatzortes. Die Rechtsgrundlage ist § 670 BGB, nach der der Arbeitgeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Arbeitnehmer auf sich nimmt, um den Einsatzort zu erreichen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss Fahrgeld in Höhe von 0,30€ für Hin- u. Rückfahrt zahlen, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag steht.

Auch hier werden 30 Cent pro km veranschlagt und keine 20.

Also kurz um lohnt sich das ganze überhaupt nicht. Wenn ich 160€ behalten darf und davon noch 50€ Fahrtkosten berappen darf. Danke trotzdem.

Bundspecht

Zitat von: Konstantin am 02. Juni 2025, 12:25:50Dann hat das JC ihre eigenen Gesetze. Mir liegt das etwas anders vor.

ALTER !!!!! Wenn Du doch alles besser weist, warum fragst Du dann erst !???  :wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Konstantin am 02. Juni 2025, 12:25:50Auch hier werden 30 Cent pro km veranschlagt und keine 20.

Du musst auch nicht Arbeits- und Steuerrecht mit Sozialrecht durcheinanderwürfeln.  :wand:

Im SGB2 ist es nunmal so wie @Ottokar geschrieben hat.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Konstantin

Alter geh mal bissel abe vom Gas. Ich wollte nur wissen ob ich diese Zuwendungen zusätzlich zum Lohn behalten darf, was ja auch Sinn machen würde, da das Aufwendungen sind um den Job ausüben zu können.

Apropos alles besser wissen. Ich kann zwar kochen aber nicht backen.

Ottokar

Zitat von: Konstantin am 02. Juni 2025, 12:25:50Dann hat das JC ihre eigenen Gesetze.
Ja, das SGB II.

Zitat von: Konstantin am 02. Juni 2025, 12:25:50Mir liegt das etwas anders vor.
Aber nicht in Bezug auf das SGB II.

Zitat von: Konstantin am 02. Juni 2025, 13:25:22Alter geh mal bissel abe vom Gas.
Dito.
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Konstantin

Ok ich danke dir Ottokar, dann weiß ich Bescheid.