LSG NRW: Sozialamt muss pflegender Bürgergeld-Bezieherin Rentenbeiträge zahlen

Begonnen von Meck, 02. Juni 2025, 15:12:09

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Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen müssen eine angemessene Alterssicherung aufbauen können. Hat die auf Sozialhilfeleistungen angewiesene pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 2, ist das Sozialamt verpflichtet, Rentenbeiträge für die Pflegeperson zu zahlen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 SO 78/23).

Voraussetzung hierfür sei, dass die Pflegeperson während ihrer Pflegetätigkeit nicht anderweitig ihre Alterssicherung sichern kann, etwa wegen einer Beschäftigung oder durch Kindererziehungszeiten, erklärten die Essener Richter.

-->> https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-sozialamt-muss-einer-pflegender-brgergeld-bezieherin-rentenbeitrge-zahlen

Volltext LSG Nordrhein-Westfalen -->> https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/175621
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: