Bundessozialgericht kippt Rückzahlungsregel beim Bürgergeld

Begonnen von selbiger, 07. Juni 2025, 08:25:30

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selbiger

Mit seinem Urteil vom 4. Juni 2025 (Az. B 7 AS 17/24 R) hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) endgültig klargestellt, dass Rückforderungen aus bestandskräftigen Hartz-IV- beziehungsweise Bürgergeld-Erstattungsbescheiden nach spätestens vier Jahren verjähren, wenn kein eigenständiger Verwaltungsakt zu ihrer Durchsetzung erlassen wird.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/urteilshammer-bundessozialgericht-kippt-rueckzahlungsregel-beim-buergergeld
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.