Bildung und Teilhabe Frage

Begonnen von Maunzi, 07. Juni 2025, 20:52:30

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Maunzi

Wenn ein Kind durch Unterhalt und Kindergeld oder UVG und Kindergeld seinen Bedarf voll deckt, wird es ja aus der BG rausgerechnet und steht nur mit 0 im Bescheid. Der Mutter/dem Vater wird das überschüssige Kindergeld angerechnet.

Wie ist das nun, wenn besagtes Kind für Schule oder Kindergarten Leistungen aus dem Bildung und Teilhabe Paket braucht zb fürs Mittagessen oder für Schulausstattung. Geht das überhaupt noch? Die Mutter/der Vater ist ja doch trotzdem nicht "reicher" als wenn das Kind zur BG gehört.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Ist das nur eine theoretische Frage?

Nach meinem Verständnis ist das Kind immer noch Mitglied der BG.

ZitatVoraussetzungen für einen Anspruch

Wenn Ihre Familie Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) erhält, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn Ihr Kind ...

    positiv:jünger als 25 Jahre ist,
    positiv:eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
    positiv:keine Ausbildungsvergütung erhält.
Quelle


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Ist leider keine Theorie. Im Bürgergeld-Bescheid ist das Kind raus geflogen da es durch die besagte Konstellation keinen Anspruch hat. Nun muss aber aus dem BuT die Mittagsverpflegung beantragt werden und es ist unklar, ob das überhaupt durch gehen kann. Im Zweifel würde das bedeuten, dass auf den Kindergartenplatz verzichtet werden müsste, da hier kein Geld dafür übrig ist (Kostet je nach Anwesenheit um die 80-120 im Monat).

Da die Bearbeitung immer recht langsam ist, wird beim Kindergarten ein Lastschriftmandat unterzeichnet und das Geld dann üblicherweise sofort erstattet wenn das vom Amt kommt. Nur wenn da eben nichts kommt, dann wirds verflixt eng.

Von der Antwort hängt dann jetzt leider Zu- oder Absage des Kindergartenplatzes ab.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Ich kann nirgendwo erkennen, dass Leistungen aus dem BuT vom Einkommen des Kindes abhängen (abgesehen von Ausbildungsentgelt), es ist immer nur die Rede davon, dass die Familie als BG leistungsberechtigt ist im Bürgergeldbezug. Es wäre mir auch neu, dass Kinder Schulbedarf, Klassenfahrten oder Mittagessen in der Kita/Schule von ihrem Unterhalt oder Kindergeld bestreiten müssen, das alles zahlen Eltern in der Regel.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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JensM1

Das den Bedarf des Kindes übersteigende Einkommen wird bis Höhe des Kindergeldes beim Kindergeld berechtigten Elternteil (KGB) angerechnet. Soweit korrekt, sollte sofern beide Eltern in der BG möglichst immer der/die ohne Einkommen Kindergeld beantragen. Meist keine Option, weil alleinerziehend, aber es gibt auch viele Fälle mit Kindesunterhalt u. ä., insofern im Auge behalten.

Hat dein Kind durch Schulbedarfe u. ä. immer noch keinen Anspruch, mindert sich trotzdem nicht selten das beim KGB anzurechnende Kindergeld. Auch andere BuT Bedarfe können diesen Einfluss haben, hängt einfach auch vom Einkommensüberhang des Kindes ab. Kinderwohngeld in Erwägung ziehen.

BuT Leistungen sind teilweise kommunal geregelt, da müsstest du mal schauen, was du überhaupt geltend machen kannst. Aber das ist oft wesentlich mehr, als man glauben könnte.

Maunzi

Kind ist derzeit ja noch nicht beim Thema Schule (das wird nur zwangsläufig bald folgen) sondern beim Kindergartenplatz, daher steigert da noch nix den Bedarf, so dass es in der BG nicht mehr mit 0 drin steht.

Das mit der kommunalen Regelung ist ein guter Hinweis, da werde ich morgen gleich mal durchklingeln beim Amt und nachfragen inwiefern das hier irgendwo nachlesbar ist was es gibt und zu welchen Bedingungen. Hoffe mal da gibt es was im Netz.

Das mit dem Anspruch durch die Eltern klingt gut, hoffe das ist hier auch so geregelt (müsste ja eigentlich einheitlich sein?). Drücken alle die Daumen, dass es gut geht und der Kindergarten hier nur geunkt hat.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 10. Juni 2025, 20:47:34und der Kindergarten hier nur geunkt hat.

Also doch nur eine theoretische Frage ..... wieso "berät" euch die Kita bei solchen Fragen? Wollen die Bewerber auf einen Kitaplatz abschrecken? Soweit hat sich damals noch nicht mal eine unserer Schulen aus dem Fenster gelehnt und die waren manchmal schon recht übergriffig.


 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Else Kling

Wie wäre es mit Kinderwohngeld? Damit besteht Anspruch auf Bildung und Teilhabe und die Übernahme der Kita-Kosten.

Quinky

Noch ein Zusatz von Beitrag von "Else Kling":

Es gibt sogar noch eine Besonderheit beim Kinderwohngeld, DENN
Wenn Unterhalt und Kinderwohngeld den Bedarf des Kindes übersteigt, darf dieser Überschuss NICHT auf die Eltern/Mutter/Vater angerechnet werden. Übertragen darf maximal das gesamte Kindergeld. BuT und Kita-Kosten sind nicht davon betroffen.

Maunzi

Kinderwohngeld gibt es doch nur wenn das Kind nicht genug hat um seinen Mietanteil zu zahlen oder? Es fällt jedoch zu 100% aus dem Bescheid (steht also mit 0 drin) weil es ja seinen Bedarf (inklusive KDU) vollständig deckt und der Überschuss vom Kindergeld wird beim Elternteil angerechnet.

Der Kindergarten hat die Mutter direkt drauf angesprochen, da der Bezug von ALG bekannt ist, daher kam es zu dem Gespräch. Auch weil man eben auf die Unterzeichnung der Einzugsermächtigung pocht um sich von Seiten des Kindergartens abzusichern.

Habe eben den SB im Amt erreichen können, BuT scheint wirklich unabhängig davon zu sein ob das Kind mit 0 im Bescheid steht oder mit x€, sie kann den Platz also annehmen und kriegt die Kosten der Mittagsverpflegung auch bezahlt.

Danke nochmal für die Hilfestellungen.

@Sheherazade Das war die Leiterin vom Kindergarten die den Vertrag davon abhängig macht und meinte sie hatte solche Fälle schon und da wurde BuT abgelehnt weil das Kind ja mit 0 im Bescheid stand. Nunja, vielleicht haben die Eltern da ja auch Fehler gemacht oder ihr was falsches erzählt. Weiß man nicht wie das zustande kam. 15 Uhr wird der Vertrag unterzeichnet, kurz danach alles im Amt eingereicht.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)