Volle Erwerbsminderungsrente umstieg von Bürgergeld zur Grundsicherung

Begonnen von Thmas 345, 07. September 2025, 14:52:24

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Thmas 345

Halllo habe über VDK Erwerbsminderungsrente bekommen.Rente reicht nicht deshalb muss ich Grundsicherungs beantragen.Welche schritte muss ich machen das es  nahtlos vom Bürgergeld zur Grundsicherung geht.
Kann es seine das ich den Jobcenter was zurückzahlen muss wegen den Brief im Anhang??wann soll die Rente beginnen werd aus den Brief nicht ganz schlau?? Vielen dank schon mal vorweg.Gr thomas

Kopfbahnhof

Zitat von: Thmas 345 am 07. September 2025, 14:52:24Kann es seine das ich den Jobcenter was zurückzahlen muss wegen den Brief im Anhang?
Üblich ist, dass die beiden Träger das unter sich verrechnen.
Dem JC solltest du also nichts zurückzahlen müssen.

Zitat von: Thmas 345 am 07. September 2025, 14:52:24wann soll die Rente beginnen werd aus den Brief nicht ganz schlau?

Ich hoffe, es meldet sich noch jemand anderes dazu, was den anderen Punkt angeht.

Meiner Meinung nach ist es besser, die Rente bereits am 01.04.2025 beginnen zu lassen.
Ist womöglich auch finanziell von Vorteil.

Kurzpfennig

Hallo Thmas 345,
Bei mir ist es so, dass die Rente am ende des Monats gezahlt wird, aber die Grundsicherung im voraus. Somit hatte ich das Problem, das mir ein Monat der Rente fehlte, was aber das Sozialamt übernommen hatte und ich nichts zurück zahlen brauchte. Wie auch schon Kopfbahnhof geschrieben hat, das untereinander die Leistungsträger die Zahlungen verrechnen. Ich würde an deiner Stelle mich direkt mit dem Sozialamt in Verbundung setzen, da bist du immer an der richtigen Adtresse. Hin und wieder ändern sich ja auch mal die Verhältnisse, da möchte ich natürlich nicht falsches sagen, daher mein Tip.

Kopfbahnhof

Zitat von: Kurzpfennig am 07. September 2025, 21:06:43Bei mir ist es so, dass die Rente am ende des Monats gezahlt wird
Was aber immer so ist, egal ob 2 Monate eher oder nicht.

Hat sich je noch keiner weiter zu dem Thema gemeldet.
Aber Rentenbeginn dürfte hier deutlich besser sein ab Antragsstellung der Leistungen zur Teilhabe.
Auch wenn es nur um 2 Monate geht.

Da ja offenbar keine Möglichkeit besteht, wieder Arbeitsfähig zu werden.