Nebenkostenabrechnung nach Umzug

Begonnen von Hary, 18. Juni 2025, 13:36:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hary

Hallo zusammen,

kurze Frage in die Runde. Eine Person ist zum Jahreswechsel umgezogen in den Zuständigkeitsbereich eines  anderen Jobcenters und bezieht nun dort aufstockend Leistung. Von seinem ehemaligen Vermieter hat die Person nun die Betriebskostenabrechnung erhalten mit einem Guthaben.

Welches Jobcenter ist darüber nun zu informieren, dass aktuelle oder das alte welches die Miete damals zum Teil bezahlt hat?

Sheherazade

Das, von dem er jetzt Leistungen bezieht.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Hary