Aufwandsentschädigung

Begonnen von ToniCr, 18. Juni 2025, 14:31:27

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ToniCr

Halli Hallo,

freue mich bei euch sein zu dürfen.

Nun zu meiner Frage.

Ich bin beim Deutschen Wetterdienst Ehrenamtlicher Wetterbeobachter.
Für dieses Ehrenamt bekomme ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 806 € im Jahr.
Dieses wird ende Juni 405€ und ende Dezember 401€ ausgezahlt.

Wird dieses jetzt auf das Bürgergeld angerechnet?


Lieben Gruß

TONI

Sheherazade

Zitat von: ToniCr am 18. Juni 2025, 14:31:27Wird dieses jetzt auf das Bürgergeld angerechnet?

Nein. Lies mal im Ratgeber Einkommensanrechnung nach.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die Aufwandspauschale dürfte steuerfrei sein und unter § 3 Nr 26 EStG fallen. Frag mal beim DWD nach, die müssen das wissen.
In dem Fall wäre sie lt. § 11a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit der Gesamtbetrag aller nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen 3.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.