Einladung zu einer Maßnahme

Begonnen von Sese, 22. Juni 2025, 10:42:59

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Sese

Wenn ich zum Geburtstag eingeladen werde, stehen da keine Paragraphen 😅.

Außerdem steht da:

"Ihre Verpflichtung umfasst den Antritt der Maßnahme, das Einhalten von Terminen und die aktive und regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme bis zum vereinbarten Maßnahmeende. Ihre Teilnahme und ihre Mitwirkung werden während der Maßnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers beurteilt. Der Maßnahmeträger ist verpflichtet, ihre Arbeitsvermittlerin über die Inhalte und das Ergebnis der Maßnahme zu informieren."


Ottokar

"was bedeutet"
Zitat von: Sese am 23. Juni 2025, 09:39:22"Einladung zu einer Eingliederungsmaßnahme gemäß § 16 Abs.1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III"
Zitat von: Sese am 23. Juni 2025, 10:09:44"Ihre Verpflichtung umfasst den Antritt der Maßnahme, das Einhalten von Terminen und die aktive und regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme bis zum vereinbarten Maßnahmeende. Ihre Teilnahme und ihre Mitwirkung werden während der Maßnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers beurteilt. Der Maßnahmeträger ist verpflichtet, ihre Arbeitsvermittlerin über die Inhalte und das Ergebnis der Maßnahme zu informieren."
Nix. Das steht da, hat aber rechtlich keinerlei Bedeutung (ich gehe mal davon aus, dass Du die rechtliche Bedeutung meinst).
Das kann da ja stehen, Papier ist geduldig, aber Verpflichtungen entstehen nur aus einem Verwaltungsakt und lt. deinen Angaben gibt es zur Maßnahme keinen.
Da kann auch drin stehen, dass du rote Socken anziehen und jeden Tag einen Drogentest machen sollst. Das wäre genau so bedeutungslos.
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Sese

Ok, wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich also auch dann nicht sanktioniert werden, wenn ich den Maßnahmevertrag beim Träger unterschreibe, aber dann an gewissen Terminen einfach nicht hingehe.

Dann noch eine Frage zur "Datenschutzverzichtserklärung":

Falls ich die unterschreibe, kann alles, was ich während der Maßnahme erzähle, meiner AV mitgeteilt werden ?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 23. Juni 2025, 13:38:56wenn ich den Maßnahmevertrag beim Träger unterschreibe, aber dann an gewissen Terminen einfach nicht hingehe.

Wenn du deine Unterschrift darunter setzt, bist du mit ALLEM, was da drin steht einverstanden.

Warum sollte man dann so was erst unterschreiben?
Damit dieser Träger quasi freie Hand hat?

Der Träger kann im Dreieck springen und evtl. drohen wie wer will.
Er kann dich auch ohne Unterschrift an der "Maßnahme" teilhaben lassen.

An gewissen Tagen einfach nicht hingehen würde sicher eh nicht funktionieren, egal ob mit oder ohne Unterschrift.


Sese

#19
Ja, aber der Träger kann mich ja nicht sanktionieren. Und das JC auch nicht, da es keinen VA und keine RFB gab, sondern nur eine Einladung.

Ottokar

Ohne VA und RFB liegen zwar die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor, aber das JC kann dich trotzdem sanktionieren. Dann musst du halt mittels Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung und gegebenenfalls Klage dagegen vorgehen.
Und wenn du unbedingt einem Richter erklären willst, warum du erst einen Maßnahmevertrag und eine Datenschutzverzichtserklärung unterzeichnest, dann aber nicht teilnimmst, kannst du das natürlich tun. Hilfreich ist sowas aber nicht.
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Sese

Verstehe.

Dann unterzeichne ich den Vertrag nur, wenn der Maßnahmeinhalt "Gruppenarbeit" aus dem Vertrag entfernt wird.

Und was wird denn nun eigentlich dem JC übermittelt, falls ich auch die Datenschutzverzichtserklärung unterschreibe ?

Sensoriker

Wenn du den Thread hier hören anstatt lesen würdest, würde ich sagen das geht bei dir in den einen Ohr rein und aus dem anderen wieder raus.

Dir wurde wiederholt gesagt du muss beim Maßnahmeträger keinen Vertrag unterschreiben. Dann tu es auch nicht!!
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Welche persönlichen Daten der Maßnahmeträger an wen aufgrund der Datenschutzverzichtserklärung übermitteln darf, ist nur aus der Datenschutzverzichtserklärung ersichtlich.
Da wir diese nicht kennen, kann man dazu auch nichts sagen.

Ich würde weder die Datenschutzverzichtserklärung noch den Maßnahmevertrag unterschreiben.
Für beides gibt es keine Rechtsgrundlage und keine Pflicht.
Entweder die Maßnahme läuft ohne, oder eben gar nicht.
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Sese

Zitat von: Sensoriker am 24. Juni 2025, 16:52:49Wenn du den Thread hier hören anstatt lesen würdest, würde ich sagen das geht bei dir in den einen Ohr rein und aus dem anderen wieder raus.

Dir wurde wiederholt gesagt du muss beim Maßnahmeträger keinen Vertrag unterschreiben. Dann tu es auch nicht!!

An den Einzelgesprächen bin ich ja interessiert. Ich lote hier halt meine Handlungsmöglichkeiten und die Rechtsgrundlage aus.

Ottokar

Dann sag das doch so dem Maßnahmeträger:
Einzelgespräche ja, aber keine Gruppenmaßnahme und auch kein Vertrag und keine Datenschutzverzichtserklärung (deren Forderung lt. Gesetz ohnehin unzulässig wäre).
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Sese

Habe ich gemacht.

Daraufhin hat die nette Dame herumtelefoniert und mich nach Hause geschickt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 25. Juni 2025, 16:03:58Daraufhin hat die nette Dame herumtelefoniert und mich nach Hause geschickt.
Sonst hat sie nichts dazu gesagt?

Im besten Fall bist du diese Maßnahme jetzt los.

Falls das JC eine Sanktion durchziehen sollte (man weiß nie) solltest du dich hier wieder melden.
Zumindest die Verweigerung der Unterschriften beim Träger sind dein gutes Recht.

Hat sie dich deswegen nach Hause geschickt?

Sese

Sie hat beim JC angerufen und gefragt, ob ich die Maßnahme auch ohne die "Gruppenarbeit" machen kann, denn ich wollte den Vertrag nur unterschreiben, wenn die "Gruppenarbeit" gestrichen wird.
Da war aber nur die Vertretung am Apparat und die wusste es nicht so genau, und meine AV war auch nicht zu erreichen.
Da hat Sie mich dann nach Hause geschickt.

Kopfbahnhof

Ob man sich bei Maßnahmen bestimmte Bereiche aussuchen kann, oder auch nicht, könnte schwierig sein.

Wenn es aber einen relevanten Grund bei dir gibt, warum keine Gruppenarbeit, dann sollten sie es auch so akzeptieren.