Gericht verdonnert Sozialamt zur Sozialhilfe trotz vermuteter Bargeldvorräte

Begonnen von selbiger, 28. Juni 2025, 07:53:50

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selbiger

Sozialleistungsträger dürfen grundsätzlich existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund von bloßen Mutmaßungen verweigern, die sich auf vergangene Umstände stützen, wenn diese über die gegenwärtige Lage eines Hilfebedürftigen keine eindeutigen Erkenntnisse ermöglichen ( hier zu Bargeldvorräten ).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/gericht-verdonnert-sozialamt-zur-sozialhilfe-trotz-vermuteter-bargeldvorraete


warum vermutung von bargeldvorräte..??die ämter haben doch alle möglichkeiten umd an das geld der leute zu kommen..warum wird so getahn als würde datenschutz,bankgeheiniss etz usw. grossgeschrieben..?ist das sone art verhönung..?
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Konstantin

Dann sollten die doch in Zukunft das SEK vorbei schicken um die Bude auseinander zu nehmen ob sich auch wirklich Bargeldvorräte in der Wohnung befinden.