Gekündigter soll Detektivkosten zahlen

Begonnen von selbiger, 04. Juli 2025, 07:44:43

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GoetzB

Zitat von: Konstantin am 04. Juli 2025, 17:06:55Schadensersatzforderungen, die aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen resultieren, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung (§ 302 InsO)

Unerlaubte Handlung bedingt doch eine Straftat oder ?
Und wurde der Arbeitnehmer wegen Betrug - strafrechtlich verurteilt ?

Bin mir da nicht sicher.