Wird Bafög vollständig auf das Bürgergeld angerechnet oder habe ich davon was?

Begonnen von Wasgeht1997, 06. Juli 2025, 13:09:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Wasgeht1997

Also der Höchstsatz für das Bafög liegt ja bei 912 Euro.

Das Jobcenter sagte mir wenn ich Bürgergeld und Bafög bekomme dann würde ich als Aufstocker zählen.

Nun frage ich mich, bedeutet das dann auch das ich zumindest 200-300 Euro mehr pro Monat habe?

Weil ansonsten muss ich ernsthaft die Regelungen zum Thema Aufstocken hinterfragen.

Leeres Portemonnaie

Wenn es um ein Studium geht, schließt eigentlich Bafög Bürgergeld aus.
Logisch, man steht ja auch keiner Vermittlung zur Verfügung. Außerdem sind beides Sozialleistungen.
Aufstocker haben in der Regel Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Bei Schüler-Bafög gibt es wieder andere Regelungen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sensoriker

Soweit ich weiß bekommt man nur in bestimmten Ausnahmefällen BAföG und gleichzeitig Bürgergeld.
(Kann sich inzwischen auch schon wieder geändert haben)

Zitat von: Wasgeht1997 am 06. Juli 2025, 13:09:31Weil ansonsten muss ich ernsthaft die Regelungen zum Thema Aufstocken hinterfragen.
Was willst du da hinterfragen?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 06. Juli 2025, 13:19:53Bei Schüler-Bafög gibt es wieder andere Regelungen.
Sollte auch dort gelten.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sensoriker
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 06. Juli 2025, 13:19:53Bei Schüler-Bafög gibt es wieder andere Regelungen.
Sollte auch dort gelten.

Wenn ein Schüler Bafög bekommt, kann er durchaus auch Bürgergeld beziehen. Das wird dann entsprechend gekürzt.
Schüler - Bafög kann man z. B. auch in einer BG erhalten, da ist man ja als Bürgergeldempfänger natürlich angehalten, zunächst andere Sozialleistungen zu beantragen. Reicht das Schüler - Bafög nicht aus, wird Bürgergeld bis zur Regelleistung gezahlt.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Beim Bezug von Bafög gibt es bis auf 3 Ausnahmen keinen Anspruch auf Bürgergeld (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II).
- Studenten an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie während des Studiums bei den Eltern wohnen.
- Schüler von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs haben generell Anspruch auf Bürgergeld, egal wo sie wohnen.
- Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sowie von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, haben generell Anspruch auf Bürgergeld, egal wo sie wohnen.

Bafög wird dabei auf das Bürgergeld angerechnet, abzgl. eines Grundabsetzbetrages von 100€ (§ 11b Abs. 2b S. 4 SGB II).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.