Kiz fordert Verdienstbescheinigung wozu?

Begonnen von Pusteblume, 08. Juli 2025, 17:15:10

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Pusteblume

Hallo,ist es üblich obwohl man Lohnabrechnungen alle abgegeben hat bei der Familienkasse auf Antrag von Kinderzuschlag, das jetzt zusätzlich gefordert wird eine Verdienstbescheinigung abzugeben? Am Telefon bekommt man keine Antworten darauf

:ok:

Sheherazade

Lohnabrechnungen SIND Verdienstbescheinigungen, steht meistens auch oben drüber.

Warum fragst du?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 08. Juli 2025, 17:20:29Lohnabrechnungen SIND Verdienstbescheinigungen, steht meistens auch oben drüber.

Warum fragst du?

Ich hatte heute angerufen und nachgefragt ob der Antrag soweit vollständig ist bzw nach dem Bearbeitungsstand gefragt, da es in die 6.Woche geht.Da sagte man uns das seit gestern ein Schreiben unterwegs ist,das Unterlagen fehlen unterandern die Verdienstbescheinigung meines Mannes von Dezember bis laufend und bei mir würde die Lohnabrechnung von Mai und Juni diesen Jahres fehlen.
Obwohl wir alles in einem Umschlag samt Antrag weggeschickt hatten.
Mehr Auskunft bekamen wir nicht trotz das wir gefragt haben wie das sein kann,das die Unterlagen fehlen obwohl alles abgegeben wurde.

Eine andere Frage habe ich gerade.Ich habe jetzt auch eine Steuererstattung für 2024 am 25.6.bekommen.Wird diese erst im nächsten Antrag eingerechnet oder jetzt schon?
Wir haben den Antrag auf Kinderzuschlag für Juli für 6 Monate gestellt.
Heißt im Juni 2025 bekamen wir das letzte Mal Kinderzuschlag.

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 08. Juli 2025, 17:40:28Da sagte man uns das seit gestern ein Schreiben unterwegs ist,das Unterlagen fehlen

Dann warte mal das Schreiben ab, vielleicht hat sich die Person am Telefon auch nur verguckt.

Zitat von: Pusteblume am 08. Juli 2025, 17:40:28Ich habe jetzt auch eine Steuererstattung für 2024 am 25.6.bekommen.Wird diese erst im nächsten Antrag eingerechnet oder jetzt schon?
Keine Ahnung (kenn mich mit Kizu kaum aus), wird denn im Antrag danach gefragt? Wenn ja, vermute ich, dass auch hier der Zufluss gilt, also die Erstattung in den Leistungszeitraum ab Juli gehört.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 08. Juli 2025, 17:46:59
Zitat von: Pusteblume am 08. Juli 2025, 17:40:28Da sagte man uns das seit gestern ein Schreiben unterwegs ist,das Unterlagen fehlen

Dann warte mal das Schreiben ab, vielleicht hat sich die Person am Telefon auch nur verguckt.

Zitat von: Pusteblume am 08. Juli 2025, 17:40:28Ich habe jetzt auch eine Steuererstattung für 2024 am 25.6.bekommen.Wird diese erst im nächsten Antrag eingerechnet oder jetzt schon?
Keine Ahnung (kenn mich mit Kizu kaum aus), wird denn im Antrag danach gefragt? Wenn ja, vermute ich, dass auch hier der Zufluss gilt, also die Erstattung in den Leistungszeitraum ab Juli gehört.
Im Antrag wurde danach gefragt,hatte auch im Antrag daraufhingewiesen das der Bescheid noch nicht vorliegt.
Was ist wenn in diesem Schreiben was unterwegs ist,diesbezüglich nicht mehr gefragt wird? :teuflisch:
Denn mekn Plan wäre gewesen,spätestens beim nächsten Antrag im Dezember 25 diesen beizulegen :teuflisch:

Ja und was diese geforderten Unterlagen betrifft, muss ich dann einfach abwarten. Finde es einfach nur unmöglich, denn wir hatten echt alles,wirklich alles eingereicht,sogar wie oben schon geschrieben, das wir beigeschrieben,das wir die Steuererklärung abgegeben haben aber noch keinen Bescheid vorliegen haben.
Neuen Mietvertrag ,wirklich alles ...

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 08. Juli 2025, 18:02:22Was ist wenn in diesem Schreiben was unterwegs ist,diesbezüglich nicht mehr gefragt wird?

Da können wir zusammen mit dir drüber nachdenken, wenn das Schreiben bei dir angekommen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Pusteblume am 08. Juli 2025, 17:40:28Obwohl wir alles in einem Umschlag samt Antrag weggeschickt hatten.
Hoffentlich mit Zustellnachweis?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tami

ZitatEine andere Frage habe ich gerade.Ich habe jetzt auch eine Steuererstattung für 2024 am 25.6.bekommen.Wird diese erst im nächsten Antrag eingerechnet oder jetzt schon?
Wir haben den Antrag auf Kinderzuschlag für Juli für 6 Monate gestellt.
Heißt im Juni 2025 bekamen wir das letzte Mal Kinderzuschlag.
Beim bewilligten Kinderzuschlag sind Änderungen der Einkommenshöhe nicht mitteilungspflichtig, aber Änderungen der Einkommensverhältnisse. Das steht aber auch konkret im Bewilligungsbescheid unter "Änderung der Verhältnisse".

Ottokar

Einkommensverhältnisse ist ein Sammelbegriff, dieser umfasst auch Änderungen der Einkommenshöhe.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tami

Ich zitiere den entsprechenden Absatz aus dem Bescheid, der EIGENTLICH SO in jedem Bescheid stehen müsste, da Bundesgesetz.

Änderung in den Verhältnissen
Ändert sich während des Bewilligungszeitraumes etwas an den Einkommensverhältnissen oder den Wohnkosten, müssen Sie dies der Familienkasse nicht mitteilen, da dies keinen Einfluss auf Ihre laufende Bewilligung hat.
Bitte zeigen Sie der Familienkasse unaufgefordert sofort an, wenn sich an Ihrer Bedarfsgemeinschaft, also an Ihrer familiären Situation eine Änderung ergibt oder ergeben hat.

Familiäre Situation = weiteres Kind dazu, Kind ausgezogen, Kind verstorben usw.

Pusteblume

In meinem letzten Bewilligungsbescheid stand folgendes:
Ändert sich während des Bewilligungszeitraumes etwas an den Einkommensverhältnissen oder den Wohnkosten,müssen Sie der Familienkasse dies nicht mitteilen,da dies keinen Einfluss auf Ihre laufende Bewilligung hat.
Bitte zeigen Sie der Familienkasse anaufgefordert sofort an,wenn sich an Ihrer Bedarfsgemeknschaft,also familiäre Situation, eine Änderung ergibt oder ergeben wird.

Und den Hinweis auf den Einkommenssteuerbescheid habe ich im Hauptantrag angegeben,das dieser noch nicht da war.Den den Hauptantrag hatte ich am 5.6.abgeschickt mit Nachweis!
Es ist nicht so als wüsste die Familienkasse davon nichts!

Tami

Dann hast Du doch deine Antwort.
Und wenn nicht, dann rufe dort an und frage nach.

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 09. Juli 2025, 17:41:00Den den Hauptantrag hatte ich am 5.6.abgeschickt mit Nachweis!

Wenn jetzt mal dieses ominöse Schreiben mit Unterlagennachforderungen kommt, kannst du ja den Steuerbescheid gleich mit einreichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"