Umlagenabrechnung / Antrag auf Übernahme oder Kredit vom Jobcenter?

Begonnen von Single-Man, 12. Juli 2025, 01:19:55

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Single-Man

Hallo,
ich hoffe, ich bin hier mit diesem Problem in der richtigen Rubrik.
Ich bekomme jedes Jahr zum Ende des Monats Oktober meine Umlagenabrechnung.Und da ich sparsam lebe, hatte ich immer Überschüsse, die meine Vermieterin ans Jobcenter überwiesen hat. Soweit So gut.
Plötzlich nun gestern hat mir meine Vermieterin via Email geschrieben, dass ich Post bekomme mit einer neuen Abrechnung und einer Mieterhöhung und sie meinte, ich solle die Nachzahlung ans Amt überweisen (das ist doch merkwürdig, das überweist man doch an die Vermieterin). Ich weiss natürlich, hier erfolgt keine Rechtsberatung und dass das auch verboten ist, aber wie kann das sein, dass man weit weit vor Ablauf eines Jahres eine neue Umlagenabrechnung vom Vermieter bekommt? Ich dachte, es sei gesetzlich geregelt, dass Abrechnungen erst nach  vor Ablauf eines Jahres erstellt werden dürfen. Ich weiss noch nicht die Höhe der Nachzahlung, aber wie kann ich einen Antrag beim Jobcenter auf Übernahme stellen oder hilfsweise einen Kredit? Wie kann ich das beim Jobcenter am besten einreichen?
Vielen Dank im Voraus für eure freundlichen Antworten und eure Hilfe  :smile:

Sheherazade

Hängt vielleicht mit diesem Thema aus Februar zusammen. Was ist denn dabei eigentlich rausgekommen? Hat deine Vermieterin die Betriebskostenguthaben der letzten Jahre an das Jobcenter gezahlt und wurde das vom Jobcenter auch auf deine BG-Nummer gebucht?

Zum Them selbst solltest du deine Vermieterin fragen, warum sie den Abrechnungszeitraum ändert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Single-Man

Danke Sheherazade,
meine Vermieterin meinte heute, dass die Hausverwaltung bei der Eigentümerversammlung eine neue Abrechnung vorgelegt hat, nur knapp 7 Monate nach der letzten Abrechnung 2024.
Zwar hat meine Vermieterin die Betriebskostenguthaben der letzten Jahre an das Jobcenter überwiesen, aber ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, ob das Jobcenter dies auf meine BG-Nummer gebucht hat.
Im Frühjahr hatte das Jobcenter jedoch die Abrechnungen (neben Vermögensprüfung) aus den vergangenen 3 Jahren von mir eingefordert, die ich dann auch komplett eingereicht habe mit dem Hinweis, dass meine Vermieterin die Überschüsse immer dorthin überwiesen hat.