Kein Bürgergeld bei zu geringem Wasserverbrauch

Begonnen von selbiger, 14. Juli 2025, 12:00:03

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selbiger

In einem Eilverfahren hat das Landessozialgericht Nordrhein – Westfalen Az. L 21 AS 537/25 B ER entschieden, dass das Jobcenter im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, dem Hilfebedürftigen vorläufig Bürgergeld – Leistungen in Form der Regelleistung i.H.v. 563 € und Kosten der Unterkunft zu gewähren.

https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-kein-buergergeld-bei-zu-geringem-wasserverbrauch

die könen es mit dem drangsalieren und schikanieren auch nicht lassen.. :wand:  :wand:

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sensoriker

Das wird bei dir immer schlimmer.
Im ganzen Urteil steht 1 Satz, dass der Verbrauch von 4qm Wasser eine dauernde Nutzung der Wohnung in X. zweifelhaft erscheinen lässt.
Das hat mit dem Urteil, aber nicht das geringste zu tun!!
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Davis

Im Urteil steht auch:

ZitatVorliegend ist die Wohnung des Antragstellers aber bereits wegen Zahlungsverzugs gekündigt und eine zeitnahe Sperrung der Gaszufuhr angedroht.

Kann man das wieder rückgängig machen? Sonst hätte die Einstellung der Zahlungen dazu geführt, dass der Betroffene die Wohnung verliert. So wäre sein Sieg kein wirklicher.