Ich erhielt beim Preisvergleich - DSL eine Schenkung*Bonus, wie gehe ich vor?

Begonnen von DanshiDo, 13. Juli 2025, 12:51:04

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DanshiDo

Hallo alle zusammen,

ich erhielt letzten Monat einen Direktbonus über ein Abschluss eines DSL Vertrages über DSL-Fuchs.de, da ich logischerweise aufs Geld schauen muss und einen günstigen Tarif haben wollte und die Kosten für Internet und Telekommunikation nicht im Bürgergeld getragen werden.

Den Direktbonus erhielt ich nicht sofort, musste diesen auf Anfrage beantragen bei Tarifdetektiv.de also ganz komisch und ich habe auch keinen guten Tarif dadurch erhalten...keine Empfehlung.

Da ich verpflichtet bin, alle Tatsachen und insbesondere Einkommen anzuzeigen, habe ich dies getan. Anbei füge ich euch meinen Bescheid.

Frage: Wie soll ich das erklären, damit es mir nicht negativ ausgelegt wird bzw. ich es schlimmer mache?


Da das EIN Bescheid ist wo die verschiedene Tatsachen angeben:
  • Die Erklärung der Schenkung
    • Habe ich bereits die Wohnung gekündigt?
      • Sachstand Ansprüche meines Ex-Arbeitgebers.

      Wie gehe ich am besten vor?
      Vielen Dank.

Sheherazade

Die beste Lösung wäre, wenn deine Betreuerin dieses Schreiben (das ist KEIN Bescheid!) sachlich und korrekt für dich und in deinem Namen beantwortet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

DanshiDo

Sheherazade war schneller und hat Recht.

Meins lasse ich einfach mal stehen.
Zitat von: DanshiDo am 13. Juli 2025, 12:51:04Frage: Wie soll ich das erklären, damit es mir nicht negativ ausgelegt wird bzw. ich es schlimmer mache?
Natürlich den Tatsachen nach.
Es wird auf jeden Fall negativ ausgelegt wenn du sie anlügst.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DanshiDo

@Fettnäpchen: Absolut das weiß ich und wozu sollte ich Menschen anlügen und dazu noch eine Behörde? NöNö.

ChatGPT sagt folgendes:
ZitatKurze Erklärung für das Jobcenter (Formulierungsvorschlag):

    Betreff: Erklärung zum erhaltenen Bonus beim DSL-Tarifwechsel

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Rahmen eines Wechsels meines DSL-Vertrags über ein Tarifvergleichsportal (z. B. Check24/Verivox) habe ich einen einmaligen Direktbonus in Höhe von [Betrag] € erhalten.

    Dieser Bonus ist eine nicht zweckfreie Schenkung bzw. ein Kundenbindungs-Incentive des Vermittlers und keine Gegenleistung für eine Tätigkeit meinerseits.

    Es handelt sich dabei nicht um Erwerbseinkommen oder eine regelmäßige Zahlung, sondern um eine einmalige Vergünstigung im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss.

    Ich habe den Betrag in meiner Mitteilung vollständig und wahrheitsgemäß angegeben.

    Ich bitte darum, diesen Bonus nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II zu werten, sondern als zweckgebundene Leistung außerhalb des Leistungsbezugs.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Dein Name]

🧾 Warum das Jobcenter den Bonus in der Regel nicht anrechnen darf:

    Kein Erwerbseinkommen: Du hast keine Arbeitsleistung erbracht, sondern nur einen Vertrag abgeschlossen.

    Keine wiederkehrende Zahlung: Es handelt sich um eine einmalige Prämie.

    Kein Zweck zum Lebensunterhalt: Der Bonus ist nicht für die Sicherung deines Lebensunterhalts bestimmt, sondern ein "Kundenwerbe-Bonus" oder Vermittlungsprämie.

    Rechtsprechung: In vergleichbaren Fällen haben Sozialgerichte oft entschieden, dass solche Boni nicht als Einkommen zählen (z. B. SG Berlin, Urteil vom 04.07.2013 – S 37 AS 12926/12).

Außerdem fragte ich ChatGPT, ob es irgendwelche Urteile dazu gibt:

ZitatWichtige Urteile
1. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2020 (B 4 AS 14/20 R)

    Es geht um einen Sofortbonus bei Anbieterwechsel, konkret beim Stromanbieter.

    Das BSG stellte fest, dass solche Boni als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II angerechnet werden dürfen, da sie keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen darstellen
    reddit.com+4reddit.com+4reddit.com+4
    reddit.com+11sozialgerichtsbarkeit.de+11datenbank.nwb.de+11
    reddit.com+15bsg.bund.de+15datenbank.nwb.de+15
    .

2. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. April 2015 (L 6 AS 828/12)

    Dieses Urteil bezieht sich zwar auf ein Mobilfunk‑Cash‑statt‑Handy‑Geschäft, lässt sich aber analog übertragen:

    ,,Sofortauszahlung anstelle eines subventionierten Handy‑Kaufs" sei nicht als Einkommen zu berücksichtigen, sofern die Auszahlung geringer ist als normale Gebühren
    elo-forum.org
    .

Diese Entscheidung wird in Rechtsforen oft als Argument verwendet, warum Cash‑Bonusse nicht angerechnet werden dürfen – weil sie keinen tatsächlichen Vermögensgewinn darstellen, der zur Lebenshaltung genutzt werden kann.
🧭 Was das für deinen DSL‑Bonus bedeutet

    Wenn dein Bonus einen einmaligen Anreiz darstellt, der nicht regelmäßig gezahlt wird und nur im Zusammenhang mit Vertragsabschluss steht, dann kann das LSG‑Urteil aus Hessen als Argument dienen: kein Vermögens�zuwachs, daher kein Einkommen.

    Das BSG‑Urteil spricht gegen eine generelle Unanrechenbarkeit – Boni können angerechnet werden, wenn sie nicht zurückzuführen sind auf bereits bezahlte Leistungen.

✍️ Empfehlung für Dein Schreiben ans Jobcenter

    Vergleiche die Situation genau mit dem Hessischen LSG‑Urteil: Dein Bonus ist geringer als die üblichen monatlichen Kosten (z. B. normale DSL‑Grundgebühr).

    Mache klar, dass es sich nicht um eine Rückzahlung handelt, sondern lediglich um ein nicht regelmäßig wiederkehrendes Incentive.

    Füge eine kurze Übersicht dieser beiden Urteile bei – das erhöht die rechtliche Schlagkraft deines Antrags.

Was sagt ihr dazu?

Ich werde es trotzdem an die Betreuerin weiterleiten. Theoretisch sollten die auh die ganzennBriefe an meine Bt. senen und nicht an mich, dass hat sie mit der Behörde auch kommuniziert.

Sheherazade

Zitat von: DanshiDo am 13. Juli 2025, 16:44:53Theoretisch sollten die auh die ganzennBriefe an meine Bt. senen und nicht an mich, dass hat sie mit der Behörde auch kommuniziert.

Dann solltest du deiner Betreuerin auch den Rücken stärken und das alles nicht direkt selbst mit dem Jobcenter klären, sondern die Angelegenheiten mit ihr besprechen und ihr die Antworten an das Jobcenter überlassen.

Das Jobcenter wird solange die Befugnisse deiner Betreuerin ignorieren wie du es auch tust.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DanshiDo

@Sheherazade

Ich denke nicht das ich meine Betreuerin nicht stärke, da ich schon mit ihr viel abspreche, dass war am Anfang absolut anders.

Wenn die Briefe an mich gerichtet sind und mit meiner Anrede, dann antworte ich logischerweise auch, sonst wäre ich ja untätig und so zeigt es, dass ich auch selbst handeln kann.

Jetzt ist sie im Urlaub und daher schlecht aber ich leite ihr das alles weiter per Mail.

Ottokar

Zitat von: DanshiDo am 13. Juli 2025, 16:44:53Was sagt ihr dazu?
1. Vergiss ChatGPT und andere KIs. Da kannst du auch gleich ein Kleinkind fragen.
2. Das BSG hat in B 4 AS 14/20 R unmissverständlich festgestellt, dass sog. Sofort-Boni als Einkommen zu berücksichtigen sind.

Es gibt Vergeichsportale wie Check24 und Verivox zum Suchen eines Stromanbieters.
Nimm einen Tarif, der keinen Sofort-Bonus beinhaltet, sondern den Wechselbonus mit der Stromabrechnung verrechnet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DanshiDo

Zitat von: Ottokar am 14. Juli 2025, 08:34:08
Zitat von: DanshiDo am 13. Juli 2025, 16:44:53Was sagt ihr dazu?
1. Vergiss ChatGPT und andere KIs. Da kannst du auch gleich ein Kleinkind fragen.
2. Das BSG hat in B 4 AS 14/20 R unmissverständlich festgestellt, dass sog. Sofort-Boni als Einkommen zu berücksichtigen sind.

Es gibt Vergeichsportale wie Check24 und Verivox zum Suchen eines Stromanbieters.
Nimm einen Tarif, der keinen Sofort-Bonus beinhaltet, sondern den Wechselbonus mit der Stromabrechnung verrechnet.

Ich nutze es trotzdem, wenn ich selber an meine Grenzen komme, deswegen Frage ich ja nochmal hier nach.
Also muss ich es Erklären und Stellung beziehen aber wie Erkläre ich es?

EDIT:
Ich habe jetzt meine Erklärung vorgefertig, kann ich dies gelten lassen?
ZitatBetreff: Erklärung zum erhaltenen Bonus beim DSL-Tarifwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines Wechsels meines DSL-Vertrags über ein Tarifvergleichsportals DSL-Fuchs.de habe ich nach günstigen Angeboten Ausschau gehalten, da Internet/Mobilfunk etc. nicht im Bürgergeld einberechnet ist. Beziehungsweise sind die Internettarife teuer und ein günstigerer Anbieter zb. ,,Pyur" wird bei mir nicht angeboten.
Daher entschied ich mich für ein Preisvergleich, einen Direktbonus habe ich nirgendwo gelesen, sondern orientierte mich an die rabattierten roten Preise.
Meine Rechnung wurde am Ende größer und teurer als im Preisvergleich und stimmte nicht mit den Konditionen von DSL-Fuchs. Unverzüglich habe ich mich an diese gewendet, vielmals gab es keine Aussage erst bei Nachdruck etc. meinte man, man würde mir einen Bonus auszahlen.
Leider war mir nicht bekannt, dass dies als ,,Einkommen" zählt wie aus einer Erwerbsarbeit etc. bzw. ging ich von einer ,,normalen Schenkung" aus. Dennoch bin ich meinen Pflichten nachgekommen und habe dies als VÄM angegeben.
Ich bitte daher um Entschuldigung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Drobný

Sensoriker

Was willst du denn erklären??

Hast du das in der VÄM als Schenkung angegeben?
Wenn ja.

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den in der VÄM angegebenen 155,- handelt es sich um einen Bonus für den Wechsel des Internetanbieters.
*
**
Mit freundlichen Grüßen

Solltest du die Wohnung noch nicht gekündigt haben
* Die Wohnung in der ............ habe ich noch nicht gekündigt
Hast du sie schon gekündigt
* Die Wohnung in der ............ habe ich gekündigt. Nachweis ist beigefügt. <-- (Falls du einen Nachweis hat.

**
Schreiben was bisher unternommen würde bezüglich Forderungen gegenüber den ehemaligen Arbeitgeber.

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.