Behörde darf sich irren – Gericht kippt Hoffnung auf rückwirkende Rente

Begonnen von selbiger, 16. Juli 2025, 14:07:24

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selbiger

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 26. Juni 2025 gegen eine Klägerin, die wegen einer falschen Hinzuverdienstgrenze ihre Altersrente verspätet beantragt hatte. (AZ: L 10 R 2079/23)


https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-behoerde-darf-sich-irren-gericht-kippt-hoffnung-auf-rueckwirkende-rente

da haben wirs wieder..behörden dürfen fehler machen,auf kosten der betroffenen.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

ZitatDie Klägerin behauptete, sie hätte den Antrag sofort gestellt, wenn sie den höheren Grenzwert gekannt hätte. Doch ihr Versicherungskonto enthielt ungeklärte Zeiten. Ohne diese Klärung hätte die Rentenversicherung die Zahlung ohnehin nicht früher starten können. Die Richter schlossen deshalb einen unmittelbaren Kausalzusammenhang aus.

Also ein Fall von "hätte, hätte, Fahrradkette" ......
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....

Leeres Portemonnaie

Naja, ein bisschen selbst informieren kann man den Menschen schon zumuten. Das mit der Verdienstgrenze hätte ( :grins:) sie auch selbst erfahren können.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Vermutlich, aber das hätte nicht so schön den eigenen Fehler (fehlende Kontenklärung) kaschiert.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....