Kosten der Unterkunft wenn man bei den Eltern wohnt Ü25

Begonnen von cartograph, 10. Juli 2025, 19:34:08

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anne

Zitat von: cartograph am 12. Juli 2025, 22:20:14was ist der richtige Weg?
wäre ich in deiner Situation
die Kostenbeteiligungsvereinbarung
aus hier bereits genannten Gründen.
Das ist einfach unkomplizierter für deine Eltern und dich.

cartograph

Zitat von: zommerdag am 13. Juli 2025, 09:28:48
Zitat von: cartograph am 12. Juli 2025, 22:20:14...besser das eigene Kind zur Miete wohnen lassen als irgendein fremder.
Da macht eine "Miete" mit dieser Argumentation regelmäßig wenig Sinn, daher der Rat mit der Kostenbeteiligung, in der auch eine Art Mietanteil eingerechnet wird.

Das Haus meiner Eltern ist aber schon abbezahlt und keine Wohnung, ändert das was?
Im Weiterbewilligungsantrag steht ja:
"Grundmiete (bei Mietwohnung) oder Schuldzinsen ohne Tilgungsraten (bei Eigentum)"

Schuldzinsen bzw. Tilgungsrate haben meine Eltern im Endeffekt ja nicht mehr.

malsumis

Und wer hat euch erzählt, dass die von euch ausgedachte "Kostenbeteiligungsvereinbarung" keinen Mietvertrag darstellt?
Nur weil ihr euch einen hübschen Namen ausgedacht habt, ändert dies nichts daran, dass es sich um Miete handelt.
Was genau soll also hier "unkomplizierter" sein?

Ottokar

Die Kostenbeteiligungsvereinbarung ist eine private mietrechtliche Vereinbarung, aber kein originärer Mietvertrag.
Ein echter Mietvertrag muss bestimmte gesetzliche Grundanforderungen erfüllen, das muss eine Kostenbeteiligungsvereinbarung nicht.

Wenn das Haus Eigentum der Eltern ist, können die natürlich auch Kaltmiete verlangen, dies ist dann jedoch eine steuerrechtlich relevante Einnahme.
Die Eltern können aber auch nur die (kopfanteiligen) Betriebskosten verlangen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


anne

Zitat von: malsumis am 13. Juli 2025, 23:35:49Und wer hat euch erzählt, dass die von euch ausgedachte "Kostenbeteiligungsvereinbarung" keinen Mietvertrag darstellt?
Die Dame vom Jobcenter (damals wars)

Fettnäpfchen

cartograph

Zitat von: cartograph am 13. Juli 2025, 20:10:56Im Weiterbewilligungsantrag steht ja:
"Grundmiete (bei Mietwohnung) oder Schuldzinsen ohne Tilgungsraten (bei Eigentum)"
Und da gibst du an was deine Eltern als KbV bekommen
und wenn es mit Grundmiete und NK HK sein soll dann muss es halt ein MV sein.
Und wenn es deine Eltern Steuern kostet dann bleibt immer noch was übrig.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juli 2025, 13:40:34Und wenn es deine Eltern Steuern kostet dann bleibt immer noch was übrig.
Es geht nicht nur um die Steuern, sondern auch um Mietrechtliches! Vermieter zu sein ist nicht nur reine Freude.

Fettnäpfchen

das wir bei den dreien schon klappen und wenn nicht kann immer noch reagiert werden.
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cartograph

Hab jetzt die Antwort vom JC:

- Erläuterung, warum jetzt Kosten der Unterkunft geltend gemacht werden
Hätte ich jetzt geschrieben: weil sie dachten, dass ich nur kurz Arbeitslos bin.

- vollständigen Heizkostenabschlagsplan

- Anlage KdU
Was ist mit Anlage gemeint?

Sheherazade

Zitat von: cartograph am 18. Juli 2025, 16:43:28- Erläuterung, warum jetzt Kosten der Unterkunft geltend gemacht werden
Hätte ich jetzt geschrieben: weil sie dachten, dass ich nur kurz Arbeitslos bin.

Ja, kann man machen. Also hast du schon Miete beantragt? Auf welcher Vertragsgrundlage? Hier haben sich ja genug Leute die Finger wund geschrieben. Ich nehme aber an, du hast das frei Schnauze gemacht, sonst wäre nicht diese Anforderung " vollständigen Heizkostenabschlagsplan" gekommen.

Zitat von: cartograph am 18. Juli 2025, 16:43:28- Anlage KdU
Was ist mit Anlage gemeint?

Das ist die Anlage mit der du überhaupt erst Kosten der Unterkunft beantragen kannst. Kann man sich runterladen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: cartograph am 18. Juli 2025, 16:43:28Hätte ich jetzt geschrieben: weil sie dachten, dass ich nur kurz Arbeitslos bin.
Weil sie nicht länger bereits sind, dich kostenlos bei sich wohnen zu lassen.
Entweder Miete zahlen oder ausziehen.

Zitat von: cartograph am 18. Juli 2025, 16:43:28- vollständigen Heizkostenabschlagsplan
Der Heizkostenabschlagsplan des Versorgers (sofern dieser gemeint ist) geht das JC nichts an.
Hier ist lediglich die mietrechtliche Vereinbarung zwischen deinen Eltern und dir relevant.

Zitat von: cartograph am 18. Juli 2025, 16:43:28- Anlage KdU
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
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