BSG: Bürgergeld - Jobcenter übernimmt Stellplatz-Kosten

Begonnen von Meck, 25. Juli 2025, 15:33:25

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Meck

Bürgergeld: Jobcenter übernimmt Stellplatz-Kosten

Personen, die Bürgergeld beziehen, können vom Jobcenter noch ganz andere Dinge einfordern, an die viele gar nicht denken. Genauer gesagt, muss das Jobcenter die Mietkosten für einen Stellplatz, eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz übernehmen - und zwar selbst dann, wenn die Leistungsempfänger gar kein Auto haben.

Der Grund: Häufig wird eine Wohnung nur mit Stellplatz oder Garage vermietet. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Mai 2021 (Aktenzeichen B 14 AS 39/20 R) erklärt, dass Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage Kosten der Unterkunft sind. Dem Gericht zufolge muss das Jobcenter die Kosten aber nur übernehmen, wenn die Gesamtmiete angemessen ist und Stellplatz oder Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietvertrages sind. Es muss also ein Extra-Mietvertrag dafür vorliegen, der separat gekündigt werden kann. Wenn Bürgergeld-Empfänger die Parkmöglichkeiten aber teilkündigen könnten, dann müssen die Kosten nicht übernommen werden.

Desweiteren besteht laut Bundessozialgericht beim Leistungsbezieher keine Pflicht, den Stellplatz oder die Garage unterzuvermieten, damit die Kosten gesenkt werden.

-->> https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-jobcenter-uebernimmt-sogar-diese-kosten-22-7-25;art1373668,11607444

Volltext -->> https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_05_19_B_14_AS_39_20_R.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
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