Bürgergeldantrag mit Karenzzeit – wird für Arbeitszimmer keine Miete gezahlt?

Begonnen von Morgen_Falter, 26. Juli 2025, 23:21:44

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Morgen_Falter

Hallo zusammen,

leider muss ich aktuell Bürgergeld beantragen, da mir der Hauptkunde weggefallen ist. Bin selbständig und arbeite vom Arbeitszimmer in meiner Wohnung aus. Für mich würde die Karenzzeit gelten, da ich mehr als 3 Jahre keine Leistungen bezogen habe.

Im Bürgergeldantrag gibt es ein Feld, wo die "gewerblich genutzte Fläche der Wohnung" einzutragen ist. Wenn ich hier die m² des Arbeitszimmers eintrage, zahlt dann das Jobcenter für dieses keine Miete ??? 😕Bzw. kann ich das Arbeitszimmer dann nur in der abschließenden Anlage EKS als Betriebsausgabe abziehen, sofern ich in dieser überhaupt genug Einnahmen haben werde (wird ja sonst nicht anerkannt) ???

Die Einkommenssituation gestaltet sich aktuell sehr unvorhersehbar. Außerhalb der Karenzzeit würde die Wohnung von Quadratmeter- und Zimmerzahl her als zu groß bewertet werden.

Ich freue mich, wenn ihr mit mir euer Wissen und eure Erfahrungen teilt.

Danke vorab und Gruß!

Sheherazade

Zitat von: Morgen_Falter am 26. Juli 2025, 23:21:44Im Bürgergeldantrag gibt es ein Feld, wo die "gewerblich genutzte Fläche der Wohnung" einzutragen ist. Wenn ich hier die m² des Arbeitszimmers eintrage, zahlt dann das Jobcenter für dieses keine Miete ??? 😕Bzw. kann ich das Arbeitszimmer dann nur in der abschließenden Anlage EKS als Betriebsausgabe abziehen, sofern ich in dieser überhaupt genug Einnahmen haben werde (wird ja sonst nicht anerkannt) ???

Richtig.

Zitat von: Morgen_Falter am 26. Juli 2025, 23:21:44Die Einkommenssituation gestaltet sich aktuell sehr unvorhersehbar. Außerhalb der Karenzzeit würde die Wohnung von Quadratmeter- und Zimmerzahl her als zu groß bewertet werden.

Kommt jetzt darauf an ob dir die Karenzzeit ausreicht um deine Einkommenssituation erheblich zu verbessern.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Morgen_Falter

Zitat von: Sheherazade am 27. Juli 2025, 09:08:46
Zitat von: Morgen_Falter am 26. Juli 2025, 23:21:44Im Bürgergeldantrag gibt es ein Feld, wo die "gewerblich genutzte Fläche der Wohnung" einzutragen ist. Wenn ich hier die m² des Arbeitszimmers eintrage, zahlt dann das Jobcenter für dieses keine Miete ??? 😕Bzw. kann ich das Arbeitszimmer dann nur in der abschließenden Anlage EKS als Betriebsausgabe abziehen, sofern ich in dieser überhaupt genug Einnahmen haben werde (wird ja sonst nicht anerkannt) ???

Richtig.

Hallo Sheherazade, danke für Deine Antwort!
Daraus schließe ich, dass geschätzte Betriebsausgaben aus der vorausschauenden, mit dem Bürgergeldantrag vorgelegten Anlage EKS keine Berücksichtigung in der vorläufigen Leistungsberechnung finden. Die geschätzten Einnahmen aus der vorausschauenden Anlage EKS aber schon. Ist das so richtig bzw. wird das so vom Jobcenter gehandhabt ??? Ich meine auch, das dunkel so von meinem damaligen Leistungsbezug in Erinnerung zu haben...



Zitat von: Morgen_Falter am 26. Juli 2025, 23:21:44Die Einkommenssituation gestaltet sich aktuell sehr unvorhersehbar. Außerhalb der Karenzzeit würde die Wohnung von Quadratmeter- und Zimmerzahl her als zu groß bewertet werden.

Kommt jetzt darauf an ob dir die Karenzzeit ausreicht um deine Einkommenssituation erheblich zu verbessern.

Das hoffe ich... Ich bräuchte eigentlich nur einen Kunden, wie den, der weggefallen ist, um im ersten Schritt auf Wohngeld umzusteigen...

Sensoriker

Zitat von: Morgen_Falter am 26. Juli 2025, 23:21:44Außerhalb der Karenzzeit würde die Wohnung von Quadratmeter- und Zimmerzahl her als zu groß bewertet werden.
Die Größe ist erstmal irrelevant. Ausschlaggebend ist die Gesamtangemessenheit.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Morgen_Falter am 27. Juli 2025, 15:06:55Hallo Sheherazade, danke für Deine Antwort!
Daraus schließe ich, dass geschätzte Betriebsausgaben aus der vorausschauenden, mit dem Bürgergeldantrag vorgelegten Anlage EKS keine Berücksichtigung in der vorläufigen Leistungsberechnung finden. Die geschätzten Einnahmen aus der vorausschauenden Anlage EKS aber schon. Ist das so richtig bzw. wird das so vom Jobcenter gehandhabt ??? Ich meine auch, das dunkel so von meinem damaligen Leistungsbezug in Erinnerung zu haben...

Keine Ahnung wie du auf diesen Schluß kommst, aber die Fixkosten werden als Ausgaben ebenso wie die Einnahmen bei der vorausschauenden EKS berücksichtigt. Es wird nur beim Gewinn kein Minus berücksichtigt, also wenn deine Ausgaben höher sind als deine Einnahmen, hast du Pech.

Der Einwand, dass es nicht um die Größe oder Zimmeranzahl geht bei der Angemessenheit, hätte schon von mir kommen sollen, sorry für das Überlesen. Deshalb wäre es wichtig zu wissen ob deine Bruttokaltmiete noch im Rahmen der Angemessenheit liegt bevor due die Entscheidung triffst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Morgen_Falter

Zitat von: Sheherazade am 27. Juli 2025, 16:01:59Keine Ahnung wie du auf diesen Schluß kommst, aber die Fixkosten werden als Ausgaben ebenso wie die Einnahmen bei der vorausschauenden EKS berücksichtigt. Es wird nur beim Gewinn kein Minus berücksichtigt, also wenn deine Ausgaben höher sind als deine Einnahmen, hast du Pech.

Der Einwand, dass es nicht um die Größe oder Zimmeranzahl geht bei der Angemessenheit, hätte schon von mir kommen sollen, sorry für das Überlesen. Deshalb wäre es wichtig zu wissen ob deine Bruttokaltmiete noch im Rahmen der Angemessenheit liegt bevor due die Entscheidung triffst.

Aus meinem damaligen Leistungsbezug meinte ich das so in Erinnerung gehabt zu haben, dass mal die vorab geschätzten Betriebsausgaben bei der vorläufigen Leistungsberechnung nicht anerkannt worden waren... Vielleicht habe ich mich falsch erinnert.

Die Bruttokaltmiete für die gesamte Wohnung liegt deutlich über dem, was laut einer Angemessenheitstabelle vom Jobcenter für eine Person als angemessen angesehen wird (fast 350 Euro darüber). Etwa 130 Euro von der Gesamtmiete macht der Mietanteil für das Arbeitszimmer aus.

Die gesondert hinzukommenden Kosten für Wärme fallen nicht nur aufgrund des Energieträgers Gas und der Gebäudeeffizienzklasse recht hoch auch, sondern auch, da der Vermieter im Mehrfamilienhaus keine Warmwasseruhren angebracht hat.

Das Arbeitszimmer habe ich in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Findet diesbezüglich eigentlich ein Abgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt statt?
Wenn das Jobcenter außerhalb einer Karenzzeit nicht von einem zur Arbeit notwendigen Arbeitszimmer in der Wohnung ausgehen würde, würde es evtl. noch schneller Druck machen hinsichtlich Wohnkostensenkungsverfahren, oder ???

Sheherazade

Ich habe echte Probleme (Sehschwäche) mit deinen fett bzw. fett-rot markierten Textteilen.

So wie es sich bisher liest, würde ich sagen, dass du das Arbeitszimmer besser entsprechend als gewerblichen Raum im Antrag angibst.
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Morgen_Falter

Zitat von: Sheherazade am 27. Juli 2025, 16:48:23Ich habe echte Probleme (Sehschwäche) mit deinen fett bzw. fett-rot markierten Textteilen.

So wie es sich bisher liest, würde ich sagen, dass du das Arbeitszimmer besser entsprechend als gewerblichen Raum im Antrag angibst.
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Tut mir leid, dass das Lesen meines Textes mit den fett bzw. rot markierten Passagen Dir Mühe bereitet und unangenehm ist. Ich wollte mit dieser Textgestaltung eigentlich die Lesbarkeit verbessern. Du konntest aber meine Posts komplett lesen?


Vielen Dank für Dein Feedback zu meinen Schilderungen!


Die Auftragslage ist im Augenblick völlig ungewiss. Es kann Monate komplett ohne Einkommen geben. Es kann sich auch besser entwickeln.
Ich würde unter den vorgenannten Gesichtspunkten und der ungewissen Einkommensentwicklung evtl. das Arbeitszimmer angeben und die Betriebsausgaben so ansetzen, dass ich netto über 0 liege. Wenn ich kein Minus mache, ist das Jobcenter dann verpflichtet, die Betriebsausgaben anzuerkennen ???

Sheherazade

Übertreiben musst du auch nicht, bleib einfach bei normaler Schrift.
Zitat von: Morgen_Falter am 27. Juli 2025, 19:16:47Wenn ich kein Minus mache, ist das Jobcenter dann verpflichtet, die Betriebsausgaben anzuerkennen ???

Wenn du deine voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben so schätzt bei der vorläufigen EKS, dass du bei der Gewinnermittlung nicht im Minus bist, sollte die vEKS entsprechend deiner Angaben berücksichtigt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"