Trotz Bürgergeld und Prozesskostenhilfe Kosten Gegenanwalt bei Vergleich

Begonnen von Nine, 29. Juli 2025, 15:22:50

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Nine

Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte mal meinen Fall schildern.
Ich habe aufgrund der geringen Unterhaltskosten und für mehr Mobilität wegen schlechter Busverbindungen ein kleines 45 kmh Elektrofahrzeug gekauft. Leider war der Zustand aufgrund arglistig verschwiegener Mängel so schlecht das es nicht mehr Fahrbar ist und die Batterie entsprach bei weitem nicht dem entsprechenden Zustand wie angegeben worden ist.
Deswegen bin ich zum Anwalt gegangen und habe auch Prozesskostenhilfe beantragt, was auch nicht so einfach war, ich wurde nicht ins Gerichtgebäude gelassen und mir wurde der zutritt verwehrt und mir nur ein Zettel in die Hand gedrückt. Nach 3 maligen versuch diese zu beantragen ( ein mal von mir und 2 mal von meinen Anwalt) ist es dann gelungen.
Als es dann ein Gütetermin vor Gericht kam fing das böse erwachen an!
Der erste Kommentar von der Richterin war, das sie eigentlich keine Lust hat bei einem Streitwert von nur 3000 Euro (was für mich sehr viel Geld ist, ich fühlte mich da echt diskriminiert) einen Gerichtsverfahren zu führen.
Naja dann wurde mir eine Summe vorgeschlagen die bei weitem nicht die Mängel abdeckten die verschwiegen worden waren, außerdem sagte sie das sie von dieser Materie (Elektrofahrzeug) keine Ahnung hat.
Nach einem kurzen hin und her (Alle Parteien schilderten die Problematik aus ihrer Sicht) wurde mir dann eine ein bisschen höhere Summe angeboten die ca 30 Prozent der Mängel abdecken könnten, mir wurde durch die Blume gesagt das ich dem Zustimmen sollte ansonsten würde es zu keinerlei Gerichtsverfahren mehr kommen und alles wird abgebrochen (ich Fühlte mich unter druck gesetzt und dachte besser als gar nichts) also stimmte ich dem Vergleich zu!
Die Kostenaufteilung wurde auf 76 Prozent auf mich auferlegt, warum weiß ich nicht es wurde erwähnt das ich ist Prozesskostenhilfe erhalte. Um was es für Kosten es sich handelt wurde mir nicht gesagt, ich hatte Prozesskostenhilfe und die Gegenseite eine Rechtsschutzversicherung.

Nach ca 6 Monaten habe ich bescheid bekommen das ich jetzt den Anwalt der Gegenseite zu 76 Prozent bezahlen soll, ich Frage mich warum man so entscheidet obwohl man weiß das ich Bürgergeld erhalte und die Gegenseite versichert ist, außerdem soll ich die Fahrtkosten zum Teil übernehmen für eine Fahrt die nicht stattgefunden hatte, denn der eigentliche Anwalt kam aus Recklinghausen und hat die Streck bist nach Düren berechnet obwohl der Anwalt der vor Ort war selber aus Düren kam.

Weiß Jemand Rat was ich da machen kann?
Im voraus besten Dank!

LG
Nine

Sheherazade

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, greift die Prozesskostenhilfe nicht bei einem Vergleich. Du hast die PKH bewilligt bekommen, weil du gute Chancen hattest, den Prozess zu gewinnen. Dafür hättest du einfach nur Nein zu dem Vorschlag im Gütetermin sagen müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Nine am 29. Juli 2025, 15:22:50Der erste Kommentar von der Richterin war, das sie eigentlich keine Lust hat bei einem Streitwert von nur 3000 Euro (was für mich sehr viel Geld ist, ich fühlte mich da echt diskriminiert) einen Gerichtsverfahren zu führen.
Nach der Aussage hätte ich einen Befangenheitsantrag gestellt.

Normalerweise wird bei einem solchen Vergleich vereinbart, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt.
Ohne den genauen Wortlaut des Vergleiches zu kennen, kann man dazu also nichts sagen.
Hat dich denn dein Anwalt umfassend zu dem Vergleich beraten?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Nine

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 18:22:06Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, greift die Prozesskostenhilfe nicht bei einem Vergleich. Du hast die PKH bewilligt bekommen, weil du gute Chancen hattest, den Prozess zu gewinnen. Dafür hättest du einfach nur Nein zu dem Vorschlag im Gütetermin sagen müssen.
Auch im Vergleich wurde die Prozesskostenhilfe bewilligt bei mir! Und ich musste das so annehmen da mir gesagt wurde das sonst gar kein Prozess mehr stattfinden wird!

Nine

Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2025, 12:27:05
Zitat von: Nine am 29. Juli 2025, 15:22:50Der erste Kommentar von der Richterin war, das sie eigentlich keine Lust hat bei einem Streitwert von nur 3000 Euro (was für mich sehr viel Geld ist, ich fühlte mich da echt diskriminiert) einen Gerichtsverfahren zu führen.
Nach der Aussage hätte ich einen Befangenheitsantrag gestellt.

Normalerweise wird bei einem solchen Vergleich vereinbart, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt.
Ohne den genauen Wortlaut des Vergleiches zu kennen, kann man dazu also nichts sagen.
Hat dich denn dein Anwalt umfassend zu dem Vergleich beraten?

Leider nicht und jetzt habe ich den ,,Salat,, ich bin am überlegen ob ich gegen den Kostenbescheid eine Beschwerde einlegen werde! Arbeite noch an der Begründung! Und zu dem Rest ist das Problem das ich kaum Erfahrung mit Gerichten habe und was da so passiert! 😢

Ottokar

Zitat von: Nine am 29. Juli 2025, 15:22:50Nach ca 6 Monaten habe ich bescheid bekommen das ich jetzt den Anwalt der Gegenseite zu 76 Prozent bezahlen sol
Von wo kam das, vom Gericht oder vom gegnerischen Anwalt?

Wenn der Anwalt dich nicht beraten hat, ist er haftbar.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/vergleich-anwalt-muss-beraten

Du musst doch den Vergleich schriftlich bekommen haben.
Bei den Verfahrenskosten wird zwischen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten unterschieden, was steht denn dazu genau drin?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


superMeier

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 18:22:06Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, greift die Prozesskostenhilfe nicht bei einem Vergleich.

Woher kommt denn diese (falsche) Erinnerung, wenn man das wissen darf?

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 18:22:06Du hast die PKH bewilligt bekommen, weil du gute Chancen hattest, den Prozess zu gewinnen.

Nein, wie soll ein Richter das auch anfangs direkt beurteilen? Hinreichende Erfolgsaussichten und keine Mutwilligkeit sind die Vorrausetzungen für die Bewilligung, das ist durchaus ein Unterschied.

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 18:22:06Dafür hättest du einfach nur Nein zu dem Vorschlag im Gütetermin sagen müssen.

Das wäre sicher ein ganz tolle Idee gewesen, wenn er/sie im Vergleich schon bei einer Aufteilung von 26/74 (mit viel gutem Willen) gegen ihn endet, dann wird er die Hauptverhandlung ganz sicher vollumfänglich gewinnen.. :sehrgut:

Er (oder Sie) hätten nur noch weitere Kosten produziert, auf welchen man dann sitzen bleiben würden.

Zitat von: OttokarNach der Aussage hätte ich einen Befangenheitsantrag gestellt.


Die Chancen wären bei einem anderen Richter sicher nicht besser gewesen. Die Richterin hat ihm hier mehr oder weniger mitgeteilt, dass eine Hauptverhandlung nicht besser laufen würde und dies (für ihn) als sinnlos erachtet. Im Grunde kann er der Richterin dankbar sein, sonst wäre es noch viel teuer geworden. Eine Einschätzung des Gerichts bei einer Güteverhandlung ist übrigens ganz normal.

Zitat von: OttokarNormalerweise wird bei einem solchen Vergleich vereinbart, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt.
Ohne den genauen Wortlaut des Vergleiches zu kennen, kann man dazu also nichts sagen.
Hat dich denn dein Anwalt umfassend zu dem Vergleich beraten?

Das die Kosten entsprechend dem Vergleich aufgeteilt werden, ist ganz normal.

Der Fragesteller hat seine Erfolgsaussichten falsch eingeschätzt, ganz einfach. Wir kennen hier auch nicht die Argumente der Gegenseite, diese waren anscheinend überzeugender, als die des Fragestellers.

Zitat von: NineNach ca 6 Monaten habe ich bescheid bekommen das ich jetzt den Anwalt der Gegenseite zu 76 Prozent bezahlen soll, ich Frage mich warum man so entscheidet obwohl man weiß das ich Bürgergeld erhalte und die Gegenseite versichert ist, außerdem soll ich die Fahrtkosten zum Teil übernehmen für eine Fahrt die nicht stattgefunden hatte, denn der eigentliche Anwalt kam aus Recklinghausen und hat die Streck bist nach Düren berechnet obwohl der Anwalt der vor Ort war selber aus Düren kam.


1) Das hat nichts damit zu tun, dass jemand Bürgergeld erhält, dafür gibt es keinen "Bonus".

2) Bzw. was heißt der "eigentliche" Anwalt? Heißt also, es musste von der Gegenseite ein (zweiter) Anwalt vor Ort mandatiert werden? Ja, dann kann die Fahrtstrecke abgerechnet werden, ansonsten hätte ja Anwalt Nr.1 zu dem Gerichtsort fahren müssen, also alles ganz normal und logisch. Wenn du der Meinung bist der Bescheid ist falsch, kannst du dich recht einfach darüber beschweren, dann wird das überprüft oder dir notfalls auch von einem Rechtspfleger erklärt.

Nine

Zitat von: superMeier am 31. Juli 2025, 09:49:50
Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 18:22:06Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, greift die Prozesskostenhilfe nicht bei einem Vergleich.

Woher kommt denn diese (falsche) Erinnerung, wenn man das wissen darf?

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 18:22:06Du hast die PKH bewilligt bekommen, weil du gute Chancen hattest, den Prozess zu gewinnen.

Nein, wie soll ein Richter das auch anfangs direkt beurteilen? Hinreichende Erfolgsaussichten und keine Mutwilligkeit sind die Vorrausetzungen für die Bewilligung, das ist durchaus ein Unterschied.

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 18:22:06Dafür hättest du einfach nur Nein zu dem Vorschlag im Gütetermin sagen müssen.

Das wäre sicher ein ganz tolle Idee gewesen, wenn er/sie im Vergleich schon bei einer Aufteilung von 26/74 (mit viel gutem Willen) gegen ihn endet, dann wird er die Hauptverhandlung ganz sicher vollumfänglich gewinnen.. :sehrgut:

Er (oder Sie) hätten nur noch weitere Kosten produziert, auf welchen man dann sitzen bleiben würden.

Zitat von: OttokarNach der Aussage hätte ich einen Befangenheitsantrag gestellt.


Die Chancen wären bei einem anderen Richter sicher nicht besser gewesen. Die Richterin hat ihm hier mehr oder weniger mitgeteilt, dass eine Hauptverhandlung nicht besser laufen würde und dies (für ihn) als sinnlos erachtet. Im Grunde kann er der Richterin dankbar sein, sonst wäre es noch viel teuer geworden. Eine Einschätzung des Gerichts bei einer Güteverhandlung ist übrigens ganz normal.

Zitat von: OttokarNormalerweise wird bei einem solchen Vergleich vereinbart, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt.
Ohne den genauen Wortlaut des Vergleiches zu kennen, kann man dazu also nichts sagen.
Hat dich denn dein Anwalt umfassend zu dem Vergleich beraten?

Das die Kosten entsprechend dem Vergleich aufgeteilt werden, ist ganz normal.

Der Fragesteller hat seine Erfolgsaussichten falsch eingeschätzt, ganz einfach. Wir kennen hier auch nicht die Argumente der Gegenseite, diese waren anscheinend überzeugender, als die des Fragestellers.

Zitat von: NineNach ca 6 Monaten habe ich bescheid bekommen das ich jetzt den Anwalt der Gegenseite zu 76 Prozent bezahlen soll, ich Frage mich warum man so entscheidet obwohl man weiß das ich Bürgergeld erhalte und die Gegenseite versichert ist, außerdem soll ich die Fahrtkosten zum Teil übernehmen für eine Fahrt die nicht stattgefunden hatte, denn der eigentliche Anwalt kam aus Recklinghausen und hat die Streck bist nach Düren berechnet obwohl der Anwalt der vor Ort war selber aus Düren kam.


1) Das hat nichts damit zu tun, dass jemand Bürgergeld erhält, dafür gibt es keinen "Bonus".

2) Bzw. was heißt der "eigentliche" Anwalt? Heißt also, es musste von der Gegenseite ein (zweiter) Anwalt vor Ort mandatiert werden? Ja, dann kann die Fahrtstrecke abgerechnet werden, ansonsten hätte ja Anwalt Nr.1 zu dem Gerichtsort fahren müssen, also alles ganz normal und logisch. Wenn du der Meinung bist der Bescheid ist falsch, kannst du dich recht einfach darüber beschweren, dann wird das überprüft oder dir notfalls auch von einem Rechtspfleger erklärt.

Dankeschön für die hilfreiche Antwort! Ja ich soll 76 Prozent der Gegenseite übernehmen, warum das weiß ich nicht weil normalerweise zahlt jeder seinen Anwalt und die Gegenseite möchte jetzt fiktive Fahrtkosten erstattet bekommen! Ich habe da etwas gegoogelt bin aber nicht ganz schlau geworden angeblich geht das nur Bus innerhalb des Gerichtbezikes des Gerichts das wäre Bezirk Aachen und der Vertretungsanwalt kam aus Düren wo auch das Gericht war.

Ottokar

Zitat von: superMeier am 31. Juli 2025, 09:49:50Die Chancen wären bei einem anderen Richter sicher nicht besser gewesen. Die Richterin hat ihm hier mehr oder weniger mitgeteilt, dass eine Hauptverhandlung nicht besser laufen würde und dies (für ihn) als sinnlos erachtet. Im Grunde kann er der Richterin dankbar sein, sonst wäre es noch viel teuer geworden. Eine Einschätzung des Gerichts bei einer Güteverhandlung ist übrigens ganz normal.
Das Richter sich i.d.R. nicht selbst für Befangen erklären, ist mir sehr wohl bekannt.
Das Richter, wie du hier unterstellst, den Sachverhalt immer korrekt einschätzen, ist - insbesondere bei erstinstanzlichen Gerichten - einfach nur blauäugig. Wäre das so, bräuchten wir keine zweit- und drittinstanzlichen Gerichte und würden Kläger nicht häufig in der zweiten oder dritten Instanz gewinnen.
Ein entsprechend begründeter abgelehnter Befangenheitsantrag erhöht die Chancen für die zweite Instanz erheblich.
Mit ihrem Verhalten und Aussagen im Gütetermin hat die Richterin nicht nur klar gemacht, dass sie sich bereits ein Urteil gebildet hat und alles was in einer Hauptverhandlung noch zur Sprache kommen könnte, daran nichts ändern wird, sondern auch, dass sie sich aufgrund mangelnder Fachkenntnisse nicht in der Lage sieht, den Fall zu verhandeln.
Das ist ein klarer Fall von fehlender Beweiswürdigung.
In so einem Fall lässt man sich bei einem Streitwert von 3000€ auf keinen Vergleich ein, sondern steht die Hauptverhandlung durch und geht in Berufung.

Zitat von: superMeier am 31. Juli 2025, 09:49:50Das die Kosten entsprechend dem Vergleich aufgeteilt werden, ist ganz normal.
Nein, ist es nicht.
Wie schon geschrieben, trägt bei einem Vergleich normalerweise jede Partei ihre Kosten selbst. Nur die Gerichtskosten werden anteilig nach Klageerfolg verteilt.
Ob die beklagte Partei hier Anspruch darauf hat, dass der Kläger 75% ihrer Kosten erstattet, hängt davon ab, was konkret im Vergleich vereinbart wurde. Und sollte es einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom Gericht geben, der diesem Vergleich widerspricht, sollte man den anfechten.
Liegt der Beschwerdegegenstand (hier die von der Gegenseite geforderten Kosten) über 200 Euro, muss das mittels Beschwerde erfolgen, darunter mittels Erinnerung. Und zwar binnen 2 Wochen nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses.

Zitat von: superMeier am 31. Juli 2025, 09:49:50Der Fragesteller hat seine Erfolgsaussichten falsch eingeschätzt, ganz einfach. Wir kennen hier auch nicht die Argumente der Gegenseite, diese waren anscheinend überzeugender, als die des Fragestellers.
Das ist ziemlicher Unfug!
Du kennst auch nicht die Argumente der Klägerin, wie willst du dann beide gegeneinander abwägen, wie du es hier tust?
Ob und inwieweit die Klage erfolgreich sein könnte, kann man hier mangels dafür relevanter Fakten überhaupt nicht beurteilen.
Das ginge auch zu weit.
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