Einstellung der Leistungen / Totalsanktion

Begonnen von noa, 01. August 2025, 11:20:43

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Fettnäpfchen

Zitat von: vigilante am 01. August 2025, 15:38:22Ich befürchte, dass du hier keinen guten Rat bekommen wirst. Wie du siehst, will man dich belehren, statt zu helfen.
Diese "Belehrungen" sind Sachstandsinformationen die den Tatsachen entsprechen.

Wenn der Hilfesuchende keine benötigten Informationen rausrückt dann kann man auch nicht anders helfen.
Ist also wie beim JC keine Mitwirkung keine Unterstützung.

Zitat von: turbulent am 01. August 2025, 14:36:10Es ist keine "Totalsanktion". Es gibt keine "Totalsanktion".
sondern eine
Zitat von: Sheherazade am 01. August 2025, 14:41:13dir wurden die Leistungen eingestellt wegen fehlender Mitwirkung

Zitat von: noa am 01. August 2025, 11:20:43Zudem wollte ich einen Termin zur persönlichen Vorsprache buchen, meine Online-Anfragen (u.a. Mail an die Arbeitsvermittlerin) gehen leider ins Leere. Zudem wurde ich von der Arbeitsvermittlung nunmehr "abgemeldet" und auch der App-Zugang wurde gesperrt.
Dass in Verb. mit
Zitat von: noa am 01. August 2025, 11:20:43Zudem wollte ich einen Termin zur persönlichen Vorsprache buchen, meine Online-Anfragen (u.a. Mail an die Arbeitsvermittlerin) gehen leider ins Leere. Zudem wurde ich von der Arbeitsvermittlung nunmehr "abgemeldet" und auch der App-Zugang wurde gesperrt.
wäre unter Umständen ein Möglichkeit, je nach Inhalt, gegen die Leistungseinstellung in Verbindung mit einer nachgeholten Mitwirkungspflicht aus der Nummer raus zu kommen.
Geht bei Euch noch der E-Mailverkehr? sollte doch abgeschafft sein/werden.?

Vermutlich ist es eine Menge an an zu sichtender Korrespondenz und daher vllt. auch sinnvoll dich an Sanktionsfrei zu wenden, falls die das übernehmen. Alternativ ein RA der speziell das SGB 2 als Schwerpunkt macht.

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JensM1

Der Aufhebungsbescheid dürfte rechtswidrig sein. Im Zweifel muss das JC immer die rechtliche mildere, hier also ggf Sanktion wegen Meldeversäumnis, ausüben.

Bei echten Zweifeln an deinem Aufenthalt (diverse Termine nicht wahrgenommen, Postrückläufer u. ä.) wäre eine Aufhebung nachvollziehbar. Normalerweise kannst du das aber durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten klarstellen, schnellster Weg.

Und wenn jemand dazu nicht in der Lage ist, was ja durchaus der Fall sein kann, würde ich dessen Erwerbsfähigkeit massiv anzweifeln. Aber das ist jetzt nicht dein Problem, bezieht sich auf einen sehr verständnisvollen Beitrag ohne einen Hauch von Sachverstand.

Das Gericht wird dir Recht geben, du bist ja offensichtlich vor Ort und erreichbar. Das Jobcenter wird das höchstwahrscheinlich anerkennen aus den gleichen Gründen. Mit einer persönlichen Vorsprache vor Ort wäre das Thema vermutlich schon längst erledigt. Du bist aus Berlin oder?

2_Gerhaard

Zitat von: JensM1 am 02. August 2025, 14:41:25Normalerweise kannst du das aber durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten klarstellen, schnellster Weg.

Wäre eine Vorsprache auch am Empfang mit Ausweis ausreichend? nur am Empfang?

anne

Ich kenne mich nicht wirklich aus aber es heißt doch,
dass die Mitwirkung nachgeholt werden muß, um wieder Leistungen zu erhalten.
Das Jobcenter hat ja zu einem Termin (persönlichen Gespräch) geladen und nicht zur Vorsprache am Empfang oder?


JensM1

ZitatWäre eine Vorsprache auch am Empfang mit Ausweis ausreichend? nur am Empfang?

Rechtlich gesehen Widerspruch gegen den Bescheid mit Begründung der Erreichbarkeit der korrekte Weg und ggf. Gericht wie OP es gemacht hat. Offensichtlich möchte die Arbeitsvermittler/in OP mal sehen. Ich hätte da sofort nach Erhalt des Schreibens vorgesprochen, mein Problem geschildert und um eine sofortige Klärung mit der Arbeitsvermittlung wegen drohender finanzieller Notlage gebeten und hätte noch am gleichen Tag zu 99 % eine Rücknahme des Aufhebungsbescheides erhalten. Aber man kann sich das Leben auch schwer machen.

Zu deiner Frage: Nur kurz unten Perso und ja, ich bin erreichbar wäre vermutlich zu wenig. Aber dazu müsste man die Hintergründe und den Bescheid kennen.

anne


2_Gerhaard

Wir sollten die Leute nicht zwingen in diesem Forum, dass sie zum Jobcenter gehen, sondern ihnen Wege zeigen, wenn sie nicht hingehen, wie sie sich wehren können.

anne

Ja natürlich
aber es muß auch realistisch sein und Aussicht auf Erfolg haben. Keinesfalls dürfen Fragesteller/Hilfesuchende (durch unangemessene Vorschläge) in eine noch ungünstigere Situation gebracht werden.

JensM1

ZitatDas Jobcenter hat ja zu einem Termin (persönlichen Gespräch) geladen und nicht zur Vorsprache am Empfang oder?

Rechtlich kaum haltbar. Solange es keine begründeten Zweifel an der Erreichbarkeit gibt, handelt es sich um Meldeversäumnisse und die sind klar geregelt.

Man versucht gerade im Bereich Arbeitsvermittlung Mittel durchzusetzen, um Menschen zu zwingen, sich aktiver einzubringen.

In Berlin gibt es dazu eine interne Anweisung, Zahlungseinstellungen nach mehrfacher Nichterscheinung zu Meldeterminen vorzunehmen. Normalerweise ein recht langer Prozess mit entsprechenden Belehrungen und Fristen. Ziemlich klar rechtswidrig,das ist allen klar.

Hintergrund dürfte die tolle Vermittlungsquote der Arbeitsvermittlung in 2024 sein, sie haben es mit allen Maßnahmen zur Eingliederung, Vermittlungsvorschägen etc geschafft, ungefähr 5% aller neu gefundenen Jobs zu vermitteln. Also von 100 Bürgergeldempfängern, die einen Job gefunden haben, haben sich 95 selbst einen gesucht.

Es gibt keine mir bekannte Studie zur Nachhaltigkeit dieser Jobs, aber man wohl davon ausgehen, dass ein selbst gefundenes Arbeitsverhältnis deutlich nachhaltiger sein dürfte als ein vermitteltes. Jetzt muss die Arbeitsvermittlung zeigen, wozu man sie überhaupt braucht.

Meine Meinung dazu, nein euch braucht kein Mensch.

reigen

Zitat von: JensM1 am 02. August 2025, 15:03:41Ich hätte da sofort nach Erhalt des Schreibens vorgesprochen, mein Problem geschildert und um eine sofortige Klärung mit der Arbeitsvermittlung wegen drohender finanzieller Notlage gebeten und hätte noch am gleichen Tag zu 99 % eine Rücknahme des Aufhebungsbescheides erhalten.

Bei mein Standort würde so was nicht gehen.
Ich hab erlebt wie eine Frau die ein Termin hatte, aber nicht Einladung mitgenommen hat, nicht weiter gelassen wurde. Auf die frage ob die nicht bei ihre Bearbeiterin anrufen kann und um es zu bestätigen das sie ein Termin hat, bekam sie die Antwort sie müsse selbst anrufen und die Bearbeiterin muss sie hier abholen. Als sie Handy rausholt um anzurufen, teile man ihr mit sie muss es draußen machen. in strömenden regen...
Ich sitz da mit 1 anderer und die 3 Türsteher sonst war der raum leer,
und der Warteraum war riesige, da sind so ca leere 40 sitze.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: reigen am 02. August 2025, 17:03:36Bei mein Standort würde so was nicht gehen.


Bei uns auch nicht mehr seit Corona.
Auch nur Unterlagen abgeben wird nicht mehr gemacht, nur noch Briefkasten.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

JensM1

Neuantrag und man muss persönlich vorsprechen und sich ausweisen,also man kommt definitiv in jedes mir bekannte Jobcenter g. E. mit der richtigen Begründung rein, auch ohne Termin.

Finanzielle Notlage und man kommt rein.

Hallo ich möchte meinen WBA abgeben oft nicht mehr.

Marco1982

Bei einstellung wegen fehlender Mitwirkung, sollte die Zahlung doch wieder weiter gehen sobald man mitwirkt, egal ob es wegen Termine geht, wie bei dir und das JC denkt du Wohnst nicht mehr da, oder bist nicht mehr bedürftig, oder wenn Akten fehlen.

Einfach mal persönlich vorsprechen bei deinem JC oder wenn Akten fehlen nachreichen.

Bei deinem Fall müsste es nach dem Persönlichen Vorsprechen eigentlich wieder Geld geben, allerdings hast du 3 Termine verpast a 10% macht 30%, also erstmal mit 70% weiter gehen.

So verstehe ich gerade die Rechtsprechung im SGB, allerdings bin ich da auch kein Experte.


noa

Zitat von: JensM1 am 02. August 2025, 14:41:25Der Aufhebungsbescheid dürfte rechtswidrig sein. Im Zweifel muss das JC immer die rechtliche mildere, hier also ggf Sanktion wegen Meldeversäumnis, ausüben.

Bei echten Zweifeln an deinem Aufenthalt (diverse Termine nicht wahrgenommen, Postrückläufer u. ä.) wäre eine Aufhebung nachvollziehbar. Normalerweise kannst du das aber durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten klarstellen, schnellster Weg.

Und wenn jemand dazu nicht in der Lage ist, was ja durchaus der Fall sein kann, würde ich dessen Erwerbsfähigkeit massiv anzweifeln. Aber das ist jetzt nicht dein Problem, bezieht sich auf einen sehr verständnisvollen Beitrag ohne einen Hauch von Sachverstand.

Das Gericht wird dir Recht geben, du bist ja offensichtlich vor Ort und erreichbar. Das Jobcenter wird das höchstwahrscheinlich anerkennen aus den gleichen Gründen. Mit einer persönlichen Vorsprache vor Ort wäre das Thema vermutlich schon längst erledigt. Du bist aus Berlin oder?

Ich bin aus Hamburg.
Danke erst einmal für dein Posting.
In dem Einstellubgsbescheid geht es nur um den  7b SGB II, also der Unterstellung, ganz knapp gesagt, ich würde nicht in der Stadt leben und deswegen nicht erreichbar sein. Völliger Quatsch. Das persönliche Vorsprechen wird mir ja derzeit auch noch erschwert: Mails an die Arbeitsvermittlerin bleiben unbeantwortet (sie hat mich auch schon abgemeldet) und der Online-Zugang ist zu. Will heißen: die haben mich schon komplett "rausgeschmissen". Werde wohl die Tage mal zum Tresen ins JC gehen, verspreche mir davon aber nicht allzuviel.

turbulent

Zitat von: noa am 03. August 2025, 12:19:31also der Unterstellung, ganz knapp gesagt, ich würde nicht in der Stadt leben und deswegen nicht erreichbar sein
Nö. Ganz ohne Begründung bist Du nicht erreichbar, wenn Du auf nichts nachweislich reagierst. Jede "Deiner Reaktionen" hätte von Deiner Nachbarin kommen können, wenn nicht mal eine AU dabei war.