Bundessozialgericht Urteil vom 24.06.2020, B 4 AS 7/20 R

Begonnen von Rotti, 13. August 2025, 20:18:23

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Rotti

Leitsätze

1. Ein Verwaltungsakt wird jedenfalls im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht kraft Gesetzes Gegenstand eines anhängigen Vorverfahrens gegen einen Verwaltungsakt, der einen anderen Zeitraum betrifft.

2. Nebenkostenerstattungen, die nicht die Kosten für Haushaltsenergie betreffen, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nur dann nicht, wenn und soweit sie auf Zahlungen des Leistungsempfängers beruhen, die dieser während des Leistungsbezugs aus eigenen Mitteln erbracht hat, weil der Leistungsträger statt der tatsächlichen nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt hat.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_06_24_B_04_AS_07_20_R.html
Ich bin diktatorisch, nur mit stark demokratischem Einschlag.    Konrad Adenauer