Darlehen in Raten zurückzahlen?

Begonnen von Bettwanze, 05. August 2025, 13:50:00

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Bettwanze

Bei meinem Umzug im Dezember 2023 wurde mir vom Jobcenter ein Darlehen für die Mietkaution gewährt. Mittlerweile bin ich wieder beschäftigt und hatte mich Ende Dezember 2024 vom Bezug abgemeldet.

Es hat mich etwas gewundert, dass bislang nichts vom Jobcenter dazu kam, aber nun hatte ich vor einigen Tagen eine Zahlungserinnerung im Briefkasten. Zahlungserinnerung deshalb, weil ich angeblich die ursprüngliche Forderung vom 14.01.2024 (!) ignoriert habe. Das habe ich sicher nicht und ich erhalte heutzutage so gut wie keine Briefpost mehr, das Schreiben wäre mir definitiv aufgefallen.

Wie dem auch sei, selbstverständlich erkenne ich die Forderung des Jobcenters an, sie ist ja berechtigt. Auch wenn sie sich ziemlich viel Zeit mit der "Erinnerung" gelassen haben. Allerdings ist es mir nicht möglich, den Betrag auf einmal zurückzuzahlen. Deshalb meine Frage:

Habe ich eine Chance, wenn ich beim Jobcenter die Rückzahlung in niedrigen monatlichen Raten beantrage?

Oder erwarten die grundsätzlich, dass man Darlehen komplett in einem Betrag zurückzahlt? Hat jemand eventuell schon mal Erfahrungen mit so etwas gemacht?





Sheherazade

Steht nichts von möglichen Ratenzahlungsvereinbarungen im Schreiben? Von wem ist das Schreiben, direkt vom Jobcenter oder vom Inkassodiesnt?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Bettwanze

Zitat von: Sheherazade am 05. August 2025, 14:08:22Steht nichts von möglichen Ratenzahlungsvereinbarungen im Schreiben? Von wem ist das Schreiben, direkt vom Jobcenter oder vom Inkassodiesnt?

Es ist ein Schreiben vom Inkasso-Service (weil ich ja angeblich das erste Schreiben ignoriert haben soll) und es wird gefordert, den Betrag in voller Höhe bis spätestens zum 12.08.25 zu bezahlen.

Ich wollte nun darauf antworten und eine Ratenzahlung beantragen.

In dem aktuellen Brief steht außerdem "Sollte Ihnen die Zahlung nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Inkasso-Service unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4555510 in Verbindung." -- vielleicht sollte es da erst mal versuchen, anstatt denen eine Mail zusenden?!


Sheherazade

Zitat von: Bettwanze am 05. August 2025, 14:42:56In dem aktuellen Brief steht außerdem "Sollte Ihnen die Zahlung nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Inkasso-Service unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4555510 in Verbindung." -- vielleicht sollte es da erst mal versuchen, anstatt denen eine Mail zusenden?!

Ja, deshalb steht das da ja so.

Zitat von: Bettwanze am 05. August 2025, 13:50:00aber nun hatte ich vor einigen Tagen eine Zahlungserinnerung im Briefkasten. Zahlungserinnerung deshalb, weil ich angeblich die ursprüngliche Forderung vom 14.01.2024 (!) ignoriert habe.

Ich vermute hier einen Textbaustein wegen dem Ignorieren, es handelt sich wohl eher um das Buchungsdatum der Forderung, wenn dir das Darlehen im Dezember 2023 bewilligt wurde.

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Robert22

Meiner persönlicher Erfahrung nach mit diesem Inkassodienst sind diese sehr kulant was Ratenzahlungen anbetrifft. Ich konnte da auch mit einem Telefonat die Ratenzahlungen vereinbaren.

Bettwanze

Danke euch beiden. Ich werde mal dort anrufen und versuchen, das zu regeln.

Birgit63

Und? Konntest du was erreichen bei deinem Telefonat?

Bettwanze

Zitat von: Birgit63 am 06. August 2025, 08:47:52Und? Konntest du was erreichen bei deinem Telefonat?

Ja, auch wenn's ziemlich lang gedauert hat, bis ich da mal endlich durchkam.

Die Dame am Telefon war überraschend nett und hilfsbereit. Sie schickt mir jetzt einen Ratenzahlungsantrag zu, in dem ich entsprechende Raten und auch deren Höhe beantragen kann. Diesen muss ich dann innerhalb von drei Wochen (inkl. Informationen über meine Vermögensverhältnisse etc.) zurücksenden, dann sehen wir weiter.