Volle Erwerbsminderungsrente

Begonnen von Bundspecht, 11. August 2025, 14:56:20

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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 13:07:16Wenn die Kinder noch recht jung sind und du noch weit entfernt von der Altersrente

Kinder sind 15 und 12 ...sind noch 10 Jahre bis zur Altersrente

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 13:07:16Denn irgendwann kommt garantiert der Zeitpunkt, ab dem das Jobcenter dich verstärkt in die Arbeitsvermittlung nimmt.

DAS hat das JC die letzten vier Jahre schon nicht gemacht.

Weil:

Meine Frau nicht mehr so kann wie sie gerne möchte. Wir zwei Kinder haben mit Pflegegrad + GDB vom 80, um die ich mich zu 90% kümmere.

Ich aufgrund meiner "Gebrechen" und eben der Tatsche mit den Kindern auch nicht mehr vermittelbar bin ( hat mir mein SB mal so ins Gesicht gesagt)
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 13:57:01sind noch 10 Jahre bis zur Altersrente

EM-Rente könnte dann auch sinnlos sein. Guck mal auf deiner Renteninformation nach ob die EM-Rente noch höher wäre als deine Altersrente. Mit zunehmendem Alter verschiebt sich das nämlich. Mein Mann hat jetzt noch 7 Jahre bis zur Regelaltersrente und seine zu erwartende Altersrente ist jetzt (ohne voraussichtliche Anpassungen) leicht höher als sein möglicher Anspruch auf EM-Rente. Vielleicht kannst du dich diesbezüglich mal von einer Rentenberatungstelle beraten lassen, sicherheitshalber.

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 13:57:01Ich aufgrund meiner "Gebrechen" und eben der Tatsche mit den Kindern auch nicht mehr vermittelbar bin ( hat mir mein SB mal so ins Gesicht gesagt)

Es würde mir persönlich schwer fallen, einer solchen Aussage -sofern nur mündlich und nicht schriftlich erteilt- zu vertrauen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2025, 14:11:53Es würde mir persönlich schwer fallen, einer solchen Aussage -sofern nur mündlich und nicht schriftlich erteilt- zu vertrauen.

kann ich nachvollziehen, aber bislang ist da nix passiert. Termine sind zweimal im Jahr per Telefon. bzw. alle Jubeljahre will der SB mich dann doch mal "live" sehen....

Mehr aber ist da nicht
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Offenbar hast du
Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 11:01:462. Deine Frau provitiert von der jährlichen Rentenerhöhung dergestalt, dass die spätere Altersrente nicht unter der zu diesem Zeitpunkt gezahlten Erwerbsminderungsrente liegen darf.
nicht verstanden, dann mal anders:
Wenn deine Frau aktuell 1034€ Erwerbsminderungsrente bekommt, hat sie in 10 Jahren ca. 1450€ Altersrente. Bliebe sie im Bürgergeld, bekäme sie in 10 Jahren ca. 1034€ Altersrente.
Das Gleiche trifft für dich zu.

Das
Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 12:24:56mit der einen Ausnahme, dass meine Frau keinen Anspruch hätte auf BG
ist falsch. Hatte ich dir ja ausführlich erklärt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 14:33:56nicht verstanden, dann mal anders:


Sorry, habe ich auch ehrlich gesagt nicht  :schaem: 

Ok, also doch weiter verfolgen. Bei mir sind es noch besagte 10 Jahre . Bei meiner Frau noch 27 Jahre...
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 16:04:15Ok, also doch weiter verfolgen.
Würde ich tun, da es dann für die Zeit der EM-Rente als Zurechnungszeit, für die richtige Rente gezählt wird.
Anders als beim Bürgergeld, denn da passiert das nicht.

Schlage mich ja auch gerade damit herum, zufällig heute Klage wegen eines nicht stattgegeben Widerspruchs eingereicht. (laut Anwalt dauert das wohl mind. 1 Jahr)

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. August 2025, 18:16:09Würde ich tun, da es dann für die Zeit der EM-Rente als Zurechnungszeit, für die richtige Rente gezählt wird.

Wie gesagt, ich wusste es da nicht besser. Mich hatte es nur so geärgert, dass wir da soviel Zeit und Stress über gute viere Jahre hatten. Meine Frau war da teilweise schon echt am verzweifeln, weil der Rententräger alle Nase lange neue Sachen haben wollte. Oder sie zu weit entfernten Gutachtern sollte usw.

Natürlich immer schön mit Fristsetzung. Unsere Hausarzt hat auch schon die Augen "verdreht" , wenn ich ankam , ich brauche das und dies, und das am besten schon vorgestern  :grins:

Aber die waren da echt cool drauf. Unser Hausarzt kennt uns schon seit über 10 Jahren, und hat uns bei dem ganzen super unterstützt.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 14. August 2025, 19:01:24Unsere Hausarzt hat auch schon die Augen "verdreht" , wenn ich ankam , ich brauche das und dies
Das ist es, was viele eben nicht sehen, an dieser Bürokratie ersticken die Ärzte fast schon.

Der Anwalt hat mich schon vorgewarnt, dass alles zu EM-Rente noch einmal vom Gericht angefordert wird.
Klar sind die dann auch genervt, wenn da ständig andere Anfragen zum gleichen Thema kommen.

Die Arbeit damit sieht man als Patient ja gar nicht.

Schnuffel01

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. August 2025, 13:04:32Das ist es, was viele eben nicht sehen, an dieser Bürokratie ersticken die Ärzte fast schon.
Das E- Rezept, was mal funktioniert, dann wieder mal nicht. Ab Oktober sind Ärzte zur Befüllung der ePa verpflichtet. Ansonsten gibts weniger Vergütung.
Bei mir hat sie keine Arbeit damit.  :lachen:

Das Auto unserer HA steht oft vor und lange nach Praxissprechstunde an der Praxis. Auch gern am WE.

Kein Wunder, wenn immer weniger junge Ärzte eine Praxis übernehmen wollen.Bei Arbeitszeiten von 60-80 Stunden in der Woche. Dann lieber angestellt in Praxisgemeinschaft.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Bundspecht

Moin,

auch auf die Gefahr hin, dass mir @Ottokar den Kopf abreist, aber der neue Bescheid ist da. Und da steht drin, dass meine Frau keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SBG II hat, da ihr Bedarf bereits gedeckt ist.

Auch im Berechnungsbogen wird sie nicht weiter geführt, bzw. nur zur Berechnung /Ermittlung des zu übersteigenden Einkommens.   

Ansonsten sind die Felder Weiß !

Sobald mein Scanner wieder funktioniert, stelle ich das mal ein hier !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

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Sheherazade

Warum sollte @Ottokar dir den Kopf abreißen? Du musst nur ordentlich lesen, was dir geschrieben wird.

Zitat von: Ottokar am 14. August 2025, 09:31:39Auch bei einer vollen Erwerbminderungsrente die dauerhaft ist, besteht Anspruch auf Sozialgeld d.h. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II.
Maßgeblich ist nur, dass die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person in einer BG lebt und keinen Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat, entweder weil sie Vermögen hat, das zwar nach dem SGB II geschützt ist, aber im SGB XII verwertet werden müsste und deshalb zu einem Leistungsausschluss führt, oder weil die Rente ihren Bedarf nach SGB XII deckt.
Hat eine Person Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II, wird deren Einkommen weiterhin nach der Bedarfsanteilsmethode angerechnet und nach den Vorschriften des SGB II bereinigt. Das ist auch höchstrichterlich geklärt (BSG-Urteil vom 28.11.2018, B 4 AS 46/17 R).

Deine Frau ist nur nicht leistungsberechtigt, weil ihre Rente ihren Bedarf deckt. Und das das ihren Bedarf übersteigende Einkommen auf euch verteilt wird, wurde bereits hinlänglich geschrieben, u. a. von mir in Beitrag #7.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 16. August 2025, 12:59:55Deine Frau ist nicht leistungsberechtigt, weil ihre Rente ihren Bedarf deckt.

Genau DAS habe ich weiter oben ja auch so geschrieben. Sogar auf dem Flyer der Agentur für Arbeit stand das so.

Da hieß es dann , dass wäre Blödsinn, und meine Frau hätte Anspruch auf Leistung nach SGB II  :weisnich:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 16. August 2025, 13:05:13Genau DAS habe ich weiter oben ja auch so geschrieben. Sogar auf dem Flyer der Agentur für Arbeit stand das so.

Du hast geschrieben lt. Flyer, dass deine Frau keinen Anspruch auf Bürgergeld hätte. Und das ist falsch. Lies doch bitte mal die von mir zitierte Antwort von @Ottokar komplett. Sie hätte Anspruch auf Bürgergeld und müsste keine Grundsicherung beantragen, wenn ihr Bedarf nicht gedeckt wäre.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Ottokar

#43
Zitat von: Bundspecht am 16. August 2025, 12:34:34auch auf die Gefahr hin, dass mir @Ottokar den Kopf abreist, aber der neue Bescheid ist da. Und da steht drin, dass meine Frau keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SBG II hat, da ihr Bedarf bereits gedeckt ist.
Tatsächlich wurde das von Jobcentern seit 2005 so berechnet (sog. Vertikalmethode) und gehandhabt, aufgrund des von mir genannten BSG Urteils ab 2020 aber nicht mehr. Ich kenne mehrere dieser Fälle, wo das von JC geändert und mit diesem Urteil begründet wurde.
Wenn dein JC das trotzdem weiter so macht, dann freue dich doch, dass das JC offenbar keine Ahnung von der geltenden Rechtslage hat und deine Frau das JC los ist. Hauptsache das JC berücksichtigt bei ihrem fiktiven Bedarf Freibetrag und ev. Mehrbedarf.
Dafür kannst du doch nichts, warum also sollte ich dir deshalb böse sein?
Ist dein JC ev. eine Optionskommune? Bei gE wurde die o.g. Änderung imho bundesweit einheitlich umgesetzt.

Zitat von: Sheherazade am 16. August 2025, 13:16:47Sie hätte Anspruch auf Bürgergeld und müsste keine Grundsicherung beantragen, wenn ihr Bedarf nicht gedeckt wäre.
Sie hat auch Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II (aka Sozialgeld), wenn ihr Bedarf gedeckt ist, der ihres Mannes jedoch nicht.
Der Anspruch ist nicht davon abhängig, ob ihr Bedarf gedeckt ist, so eine Regelung kennt § 19 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II nicht.
Maßgeblich ist danach nur, ob sie Anspruch auf Leistungen des 4. Kap. SGB XII hat oder nicht.
Die Vertikalberechnung wird im SGB II nur (noch) bei sog. gemischten Bedarfsgemeinschaften durchgeführt, wenn eine BG-Person von Leistungen des SGB II ausgeschlossen ist.

Das von mir Erklärte findet sich im Übrigen auch in der Weisung der BA zu § 9 SGB II unter Rdnr 9.51a.
Zitat(4) Eine nicht erwerbsfähige Person, die dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist, aber wegen Überschreitens der Vermögensfreibeträge oder auf Grund der
Einkommensberücksichtigung keine Leistungen nach dem SGB XII
erhält, kann einen Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2
SGB II haben, wenn sie Mitglied einer BG ist. Voraussetzung hierfür
ist, dass das Vermögen aber im Rahmen der zulässigen Grenzen
nach dem SGB II liegt. Die Rente solcher BG-Mitglieder ist, wenn
diese leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, in die Bedarfsanteilmethode einzubeziehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Hallo zusammen,

nachfolgend nochmal ein "End Update" zu dem ganzen...

Gestern ist das von mir angeforderte Gutachten angekommen. Insgesamt mehr als 25 Seiten lang, wobei 5 Seiten vom Rententräger waren die der Gutachter ausfüllen/an kreuzen musste.

Laut meiner Frau hat die "Begutachtung" ca. 1,5 Stunden gedauert. Aber was da alles in dem Gutachten drin steht, mein lieber man.

Maßgeblich war eigentlich , dass der Gutachter schon auf Seite 3 zu dem Resultat gekommen war, dass meine Frau keinesfalls mehr dazu in der Lage ist , besagte 3 Stunden an Tag zu arbeiten, und das auch auf lange Sicht keine Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erwarten sei.

Die Begutachtung war am 29. Juli. Das Gutachten ist Laut Stempel am 30 Juli beim Rententräger eingegangen.

Der neue Rentenbescheid war von 8. August ! :schock:

Da waren die aber mal richtig Fix bei der Sache ! :sehrgut:


Ich danke allen , (vor allem Ottokar) , die mir in all den Jahren immer wieder geholfen haben.  :ok:  :ok:  :ok:


PS: die Fahrkostenerstattung zu dem Gutachter Besuch ist auch schon auf dem Konto  :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

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