Aufstocken und Guthaben der Betriebskostenabrechnung

Begonnen von Suse, 01. Juni 2025, 13:20:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Ottokar

Du bist nahe dran.

Deine Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) betragen 535,30€, diese hat das JC vollständig als angemessen anerkannt. Genau darum geht es.
Wegen Einkommensanrechnung zahlt das JC dir monatlich 388,47€. Dieser Betrag beinhaltet den durch Einkommen ungedeckten Anteil der KdUH, da Einkommen zuerst die Regelleistung und dann die KdUH mindert.

Bsp 1
Angenommen deine Miete würde 555,30€ betragen, das JC hätte aber nur 535,30€ als angemessen anerkannt, müsstest du monatlich 20€ selber zahlen. Das wären im Jahr 240€.
In dem Fall dürftest du aufgrund § 22 Abs. 3 SGB II von 400€ Guthaben 240€ behalten, also den Teil deiner KdUH, den das JC nicht anerkannt hat und den du deshalb im Abrechnungszeitraum selber zahlen musstest. Das JC dürfte nur 160€ berücksichtigen.

Bsp 2
Deine Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) betragen 535,30€, diese hat das JC vollständig als angemessen anerkannt.
Angenommen du hättest ein wesentlich höheres Einkommen und würdest vom JC nur noch monatlich 25,30€ bekommen (jährlich 303,60€) und hättest 400€ Guthaben, dann dürfte das JC nur 303,60€ davn zurückfordern, denn mehr hat es dir ja nicht gezahlt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Suse am 15. August 2025, 16:53:59Also ist der Unterschied ganz wichtig zwischen anerkannte und nicht anerkannte KDU, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

solange man kein Erspartes auf dem Konto hat ist das Geld was vom Regelsatz an Miete abgeht immer mit Guthaben verrechenbar das ist sicher.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Ottokar

Zitat von: Rotti am 21. August 2025, 16:04:48solange man kein Erspartes auf dem Konto hat ist das Geld was vom Regelsatz an Miete abgeht immer mit Guthaben verrechenbar das ist sicher.
Das ist quatsch, da es der Rechtslage widerspricht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Ottokar am 22. August 2025, 09:00:06
Zitat von: Rotti am 21. August 2025, 16:04:48solange man kein Erspartes auf dem Konto hat ist das Geld was vom Regelsatz an Miete abgeht immer mit Guthaben verrechenbar das ist sicher.
Das ist quatsch, da es der Rechtslage widerspricht.
wer weiß was da noch in Zukunft geändert wird, wer in einer Wohnung eine nicht angemessene Miete hat die wird ja auch vom JC in den ersten 6 Monaten voll bezahlt.Dann sollte das doch auch zurückgezahlt werden bei der KDU bei den Guthaben, wenn weiter da gewohnt wurde und ein Teil der Nebenkosten man selbst bezahlt hat von seinem Vermögen.
Hohe Miete vom JC bezahlen lassen und ein Konto mit 40.000 € finde ich jetzt nicht Bürgergeld nah meine Meinung.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Ottokar

Zitat von: Rotti am 22. August 2025, 17:30:43wer weiß was da noch in Zukunft geändert wird
Wahrsagen machen wir hier aber nicht  :zwinker:
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.