Wird Stromguthaben mit Grundsicherung verrechnet (Sozialamt, nicht Jobcenter)

Begonnen von omeira, 20. August 2025, 10:13:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

omeira

Hallo in die Runde , ich  bekomme Frührente und noch ergänzende Grundsicherung. Nun bekam ich ca 400 euro von meinem  Stromanbieter zurück. Darf das Sozialamt diese Beträge verrechnen oder nicht? Es gibt zwar ein neues Urteil, das Jobcenter Stromguthaben nicht anrechnen dürfen, aber wie verhält es sich mit dem Sozialamt? Danke schonmal !

Ronald BW

Was du von deinem Geld bezahlt hast ist es dein.
Hat das Amt extra bezahlt gehört es denen.

Kopfbahnhof

Zitat von: omeira am 20. August 2025, 10:13:18Darf das Sozialamt diese Beträge verrechnen oder nicht?
Wenn es um reinen Haushaltsstrom geht, definitiv nicht.

Solltest du mit Strom heizen, kann es anders sein.

Rotti

Zitat von: omeira am 20. August 2025, 10:13:18Nun bekam ich ca 400 euro von meinem  Stromanbieter zurück.
das war bei meinen ersten Umzug auch so in der neuen Wohnung da hatte wohl der Vormieter einen extremen Stromverbrauch gehabt und EON setzte da die monatlichen Abschläge bei mir hoch an.
Stromkosten werden nicht als Einkommen angerechnet wenns auf der Stromabrechnung so steht da musste auch nicht melden beim JC.
Ich bin diktatorisch, nur mit stark demokratischem Einschlag.    Konrad Adenauer

omeira

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. Es geht um normalen Stromverbrauch. Mein Stromanbieter hatte mir 5 Jahre keine Endabrechnungen geschickt, weil mein Stromverbrauch immer nur geschätzt wurde, da Fremdbetreiber. Nun hatte ich ein Foto meines Zählers eingeschickt, u da kam ein bisschen was zusammen über die Jahre. Gut, dann bin ich beruhigt, wenn das nicht anrechenbar ist.

Ottokar

Seit 2011 sind solche Erstattungen im SGB XII kein Einkommen mehr, Rechtsgrundlage ist § 82 Abs. 1 S. 5 SGB XII:
ZitatEinkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.