Ausgelernt Bürgergeld und Arbeitslosengeld in einem Monat. Bitte Hilfe

Begonnen von May, 27. August 2025, 15:36:49

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May

Hallo

Vorab: ich selbst erhalte Bürgergeld und übe einen Minijob aus.

Meine Tochter war bis zum 15.Juli in einer Ausbildung. Diese hat sie mit der bestandenen Abschlussprüfung am 15. Juli beendet.

Zu diesem Zeitpunkt wusste sie bereits dass sie zum 1.August ihren Vollzeitjob antritt.
Sie war dann also noch ca 2 Wochen arbeitslos.

Schon Mitte Juni hat sie für diesen Zeitraum ALGI beantragt. Wohngeld wurde abgelehnt.

Nun kam vor kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt in welchem ihr mitgeteilt wurde, welchen Betrag sie bekommen würde aber das diese Summe noch einbehalten wird, weil das Jobcenter einen Erstattungsanspruch geltend machen könnte.

So kam es dann auch. Im Bewilligungsbescheid der ARGE stand nun das dass Jobcenter die komplette Summe geltend macht und erhält. Es handelt sich hier um 372€ für den Zeitraum vom 15.-30.07..

Sie ist in Widerspruch gegangen,da wir das nicht verstehen, sie hat doch nur 53€ für Juli erhalten. Und hier bräuchten wir Euren Rat.

Die 53€ waren ihr Anspruch errechnet aus Ausbildungsgehalt und Kindergeld.
Da ihr Lohn, weil nur Hälftiger Monat, doch geringer ausfiel, folgte nun noch eine Nachzahlung von 383€ (kam erst nachdem der Widerspruch abgesendet wurde) für den ganzen Juli, obwohl das Jobcenter weiß das ihr nur bis 15. Juli Bürgergeld zu steht.

Ich weiß das ihr Regelbedarf bei 451€ liegt, das bedeutet es sind 15,03€ pro Tag. An AlgI steht ihr laut Bescheid 24,80€ täglich zu.

Vielleicht habe ich einen Denk oder Rechenfehler aber eigentlich würde ihr für diesen Monat Bürgergeld vom 1.-15.07. in Höhe von 225€ zustehen und dann vom 16-30.07. die 372€ ALGI.

Was machen wir verkehrt?
Sie hat jetzt gesamt für Juli 436€ vom Jobcenter erhalten.
Kommt die Differenz von noch vom JC oder wird durch den Widerspruch etwas erreicht und die Differenz kommt noch von der ARGE? Gesamt hätten es wohl ca 597€ sein sollen.

Wir danken Euch.
Grüße

Sheherazade

Zitat von: May am 27. August 2025, 15:36:49Vielleicht habe ich einen Denk oder Rechenfehler aber eigentlich würde ihr für diesen Monat Bürgergeld vom 1.-15.07. in Höhe von 225€ zustehen und dann vom 16-30.07. die 372€ ALGI.

Ganz ohne zu rechnen, erstmal einen Denkfehler ausräumen: Bürgergeld gibt es immer für den ganzen Monat. Auf den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) werden auch alle im entsprechenden Monat eingehenden Einkommen angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

May

Zitat von: Sheherazade am 27. August 2025, 16:26:55Ganz ohne zu rechnen, erstmal einen Denkfehler ausräumen: Bürgergeld gibt es immer für den ganzen Monat. Auf den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) werden auch alle im entsprechenden Monat eingehenden Einkommen angerechnet.

Danke

Das bedeutet es folgt nochmal ein neuer Bescheid vom Jobcenter, wo für den Monat Juli mit ihrem Ausbildungsgehalt, Kindergeld und dem ALGI als Einkommen kalkuliert wird richtig?

Gruß

Sheherazade

Keine Ahnung, vielleicht ist ihr Bürgergeldanspruch auch mit der bereits erfolgten Nachzahlung von €383 vollständig, deshalb wurden wohl die €372 von der AfA beansprucht vom Jobcenter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

May

Zitat von: Sheherazade am 28. August 2025, 08:53:40Keine Ahnung, vielleicht ist ihr Bürgergeldanspruch auch mit der bereits erfolgten Nachzahlung von €383 vollständig, deshalb wurden wohl die €372 von der AfA beansprucht vom Jobcenter.

Die Nachzahlung wurde, laut Bescheid, nur anhand ihres geringeren Einkommens neu berechnet.

Die Zahlung vom Arbeitsamt an das Jobcenter taucht bisher in keinem derer Bescheide auf.