Arbeitsaufnahme und Aufstockung

Begonnen von Bernd85, 29. August 2025, 12:13:24

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Bernd85

Hey, ich brauche mal euren Rat.
Wir sind ein 5 Personenhaushalt. 2 Erwachsene, beide in Rente, 2 Kinder die noch in der Schule sind und ein Kind in der Ausbildung.
Jetzt sieht es danach aus, als ob ich endlich ab Oktober wieder arbeiten gehen kann. Der Vertrag ist zwar noch nicht unterschrieben, aber es sieht gut aus. Die Arge und auch die Rentenkasse wissen davon aber noch nichts.
Jetzt geht es aber eher um das Finanzielle. Natürlich freue ich mich auf die Arbeit, aber es soll sich auch lohnen. Meine Berechnungen sehen aber anders aus.
Wir erhalten zum jetzigen Zeitpunkt : 1474,38 Grundsicherung/Bürgergeld und 623,27 Rente. Die Miete ist enthalten und auch die Ausbildung meines Kindes ist berücksichtigt. Zusammen komme ich auf eine Summe von 2097,65 Euro.
Bei meiner Arbeitsstelle verdiene ich im Monat ca. 2800 Euro Brutto. Das macht Netto ca. auch 2100 Euro. Vielleicht auch weniger, ich bin Steuerklasse 1.
Also komme ich am Ende auf einen Unterschied von +/- 50 Euro. Bekommen wir dann überhaupt noch Unterstützung vom Amt? Oder sind wir dann komplett raus?
Nichts gegen Arbeit, aber eigentlich sollte sich die Arbeit ( schließlich hat man auch gewisse Mehrausgaben ) doch lohnen.

Meine zweite Frage bezieht sich auf diese komische Geldzuflussregel. Wenn ich der Arge im September den Arbeitsvertrag schicke, bekommen wir Anfang Oktober kein Geld mehr. Mein Lohn kommt aber erst Ende Oktober. Ist es illegal, wenn ich der Arge erst später den Vertrag schicke ( ende September ) und das Geld dann für den Monat Oktober noch bekomme? Ich habe etwas davon gehört, das man das Überbezahlte Geld dann in Raten zurückzahlen kann, solange man darüber hinaus noch Unterstützung bekommt. ( siehe oben )
Ich möchte hier nicht den Staat betrügen, bitte seht das nicht falsch. Aber wir müssen auch den Monat Leben und unsere Unkosten bezahlen.

Sheherazade

Du musst eure Einkommen eurem Bedarf (Regelsätze und Miete) gegenüberstellen. Es nutzt nichts, wenn du hier die Beträge aufschreibst, die ihr jetzt bekommt.

Deine Rente fällt dann weg oder was ist das überhaupt für eine Rente? Kindergeld für 2 bzw. 3 Kinder? Ausbildungsentgelt des einen Kindes?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bernd85

#2
Der Regelsatz und die Miete sind genau 1474,28 Euro. ( bekommen wir so auf das Konto )
Hinzu kommen die 623,27 Euro Erwerbsminderungsrente.

Das Kindergeld in Höhe von 765 Euro und auch die Ausbildungsvergütung ist schon berücksichtigt und von der Arge entsprechend abgezogen.
Die Rente würde natürlich nach Arbeitsantritt wegfallen.


Nachtrag:

Uns stehen genau 1981 Euro zu. Das sind die Regelsätze + die Miete. Abgezogen habe ich das Kindergeld und den Anteil der Ausbildung. Die Rente habe ich hier ganz weggelassen. Also wären das wirklich +/- Null wenn ich arbeiten gehe und 2800 Brutto verdiene.

Sheherazade

Deine Rente fällt weg, was ist mit der Rente deiner Partnerin? Das Kindergeld bekommt ihr auch, wenn du erwerbstätig bist. Auch das älteste Kind bekommt seine Ausbildungsvergütung, wenn du erwerbstätig bist.

Du musst also zusammenrechnen, wie hoch das gesamte Familieneinkommen (dein Netto, die Rente deiner Partnerin, das gesamte Kindergeld und die Ausbildungsvergütung) ist und die Summe dann dem Bürgergeldanspruch gegenüberstehen.

Unter Berücksichtigung des Freibetrag von gut über 300€ kann das gar nicht plus minus Null ausgehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bernd85

Okay, das habe ich verstanden.

Ab Oktober wäre das dann so:
1900 Euro Netto aus Arbeit
765 Euro Kindergeld
950 Euro Ausbildungsvergütung Kind
( Es gibt keine 2. Rente, meine Lebensgefährtin bekommt nur Grundsicherung - sie hat noch keine Rente )

Gegenüberstellung :
2324 Regelsätze ( 5 Personen )
1000 Miete

Hier stellt sich mir die Frage, ob die Ausbildungsvergütung in so einem Fall dann ganz angerechnet wird. Beim Bürgergeld steht meinem Kind ja ein gewisser Teil zu. ( 538 Euro + 30 % Rest ) Würde das jetzt ganz angerechnet, muss mein Sohn sich von seinem Geld ja theoretisch selbst Verpflegen und einen Teil der Miete zahlen.

Robert22

Mal wegen dem Arbeitsvertrag nur: In dem Moment, wo Du einen gültigen Arbeitsvertrag unterschreibst, musst Du "unverzüglich" auch die Arge davon in Kenntnis setzen. D.h., die wissen dann Bescheid und werden entsprechend handeln (Änderungsbescheid bzw. Aufhebung, oder Anhörung).

Ich war mal in einer ähnlichen Situation, das ist aber recht lange her: Für den Monat, auf den ich auf mein Gehalt warten musste, wurde mir übergangsweise quasi nochmal das Geld darlehensweise ausgezahlt. Auf Antrag.

Sheherazade

Ich würde vorschlagen, dass du die Arbeitsaufnahme zeitnah meldest mit den entsprechenden Belegen und abwartest, was das Jobcenter da errechnet. Wie schon erwähnt, auf dein Einkommen hast du über 300€ Freibetrag, dein Kind in Ausbildung behält natürlich auch seine Freibeträge, wenn man das mit 1000€ Miete berücksichtigt, sehe ich nicht, dass ihr ganz aus dem Bürgergeld rausfallt. Zur Not kommt alternativ eben Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bernd85

Okay, ich danke für die vielen Antworten. Dann hoffe ich einfach mal, das alles gut geht und ich auch endlich, nach 15 Jahren, wieder arbeiten gehen kann.