Fehlender Staatsferne beim Rundfunkbeitrag – Karlsruhe lässt Hintertür offen

Begonnen von selbiger, 06. September 2025, 13:39:14

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selbiger

Das Bundesverfassungsgericht hat sich erneut mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befasst. Auslöser war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen, der die Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für nicht hinreichend staatsfern und zu intransparent hält.

https://www.gegen-hartz.de/news/gez-fehlender-staatsferne-beim-rundfunkbeitrag-karlsruhe-laesst-hintertuer-offen

typisch nicht anders zu erwarten..es ist ja immer was nicht io bei diesen richtern..man findet immer nen grund oder gründe klagen etz usw..nicht anzunehmen..so funktioniert die politisch gewollte weg erschwerung,und das steine in den weg legen..bis man freiwillig aufgibt..unabhängig davon was die da jetzt offen gelassen haben..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: selbiger am 06. September 2025, 13:39:14typisch nicht anders zu erwarten..es ist ja immer was nicht io bei diesen richtern..man findet immer nen grund oder gründe klagen etz usw..nicht anzunehmen..s
ja die deutsche Sprache ist sehr auslegefähig wie früher bei den Pfaffen das Latein. :grins: Kein Normal sterblicher versteht es.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.