Bürgergeld nach Erbe

Begonnen von juerv123, 07. September 2025, 03:42:53

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Sheherazade

Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 18:33:35Tja, ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll ...

@Ottokar hat es dir mit seinem Beispiel vorgemacht. Dabei verwendest du natürlich deine Zahlen, hier weiß niemand, was deine Neuanschaffungen (TV, Notebook etc) gekostet haben oder evtl. Urlaubsreisen oder wie hoch deine Miete ist und was du tatsächlich an die Krankenversicherung gezahlt hast.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

turbulent

Zitat von: juerv123 am 07. September 2025, 18:33:35Ohne das BG ist Sense für mich.
Bist Du denn gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten? Oder hast Du einfach in der Position/Branche, in der Du Dich umgeguckt hast, nichts gefunden? Denn im Einzelhandel, in der Pflege und in der Gastro kommen Gesunde ziemlich schnell unter - das ist zumindest ein besserer Job-Such-Ausgangspunkt als eine Obdachlosigkeit, die Du hoffentlich nicht ernsthaft in Erwägung ziehst.

Birgit63

Du weißt aber schon, dass du im Bürgergeld jeden dir zumutbaren Job annehmen musst. Von daher würde ich mir an deiner Stelle erstmal einen 0815-Job suchen und daraus dann versuchen einen Job zu ergattern, der deinen Fähigkeiten entspricht. Dann hast du mit dem JC nichts zu tun und musst dich nicht rechtfertigen. Dass dir das JC einen Job vermittelt, der deinen Fähigkeiten entspricht, kannst du vergessen. Eigenbemühungen sind hier angesagt. Ansonsten bist du schneller in einer Maßnahme als du gucken kannst.