Das lösen 100-Prozent-Sanktionen aus

Begonnen von selbiger, 20. September 2025, 11:01:18

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selbiger

Eine Vollsanktion trifft den Regelbedarf für zwei Monate und setzt beim Nötigsten an: Essen, Stromabschläge, Fahrkarten, Hygiene, Mobilfunk, Medikamente mit Zuzahlung. Wer eine zumutbare, konkret verfügbare Arbeit willentlich nicht annimmt und in den letzten zwölf Monaten bereits gemindert wurde, kann den Regelbedarf vollständig verlieren.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-das-loesen-100-prozent-sanktionen-aus

darf man denn in deutschland gegen ein klarres urteil vom BVerfGE verstossen..??so wie es auschaut ja...ist schon krass was alles so möglich ist..sogar das vernichten von ganzen existenzen.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bimimaus5421

Das wäre dann ein Mordanschlag das Essen zu enziehen .
Erinnert an dunkle Zeiten und sogar da gab es was zu Essen ..

Atalante

Zitat von: selbiger am 20. September 2025, 11:01:18Eine Vollsanktion trifft den Regelbedarf für zwei Monate und setzt beim Nötigsten an: Essen, Stromabschläge, Fahrkarten, Hygiene, Mobilfunk, Medikamente mit Zuzahlung. Wer eine zumutbare, konkret verfügbare Arbeit willentlich nicht annimmt und in den letzten zwölf Monaten bereits gemindert wurde, kann den Regelbedarf vollständig verlieren.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-das-loesen-100-prozent-sanktionen-aus

darf man denn in deutschland gegen ein klarres urteil vom BVerfGE verstossen..??so wie es auschaut ja...ist schon krass was alles so möglich ist..sogar das vernichten von ganzen existenzen.. :teuflisch:
Solange es gegen Menschen ohne Lobby geht, klappt das scheinbar...
-_-

Yasha

Bisher werden bzw. Wurden die aber selten angewendet.

https://www.bagarbeit.de/news/100-prozent-sanktionen-gegen-erwerbsfaehige-leistungsberechtigte/

Fakt ist aber auch- seit dem Urteil in 2019 wurde nichts davon gesetzlich verankert.

GoetzB

Was lösen Drohungen mit Sanktionen oder Vollsanktionen aus ?

Das Arbeitgeber schlechte, unmotivierte
inkompetente und ggf. hassende Mitarbeiter
bekommen.

 :grins:

Rotti

Zitat von: GoetzB am 20. September 2025, 14:03:50Das Arbeitgeber schlechte, unmotivierte
inkompetente und ggf. hassende Mitarbeiter
bekommen.

wenigstens wird man nicht obdachlos wenn jemand noch reichlich über Schonvermögen verfügt wird er das in Kauf nehmen und nicht jeden AG akzeptieren.
Zitat100 Prozent heißt: Null beim Regelbedarf, nicht bei Miete und Heizung

Die Vollsanktion setzt ausschließlich beim Regelbedarf an. Das Jobcenter zahlt die Kosten der Unterkunft und Heizung weiter. In der Lebensrealität bleibt dennoch ein Loch: Ohne Regelbedarf fehlen Lebensmittel, Stromabschläge, Monatskarten, Datenvolumen, Praxisgebühren sowie kleine, aber tägliche Ausgaben.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Konstantin

Zitat von: selbiger am 20. September 2025, 11:01:18darf man denn in deutschland gegen ein klarres urteil vom BVerfGE verstossen..??

Das ist kein Verstoß und auch keine Sanktion im eigentlichen Sinne. Das ist fehlende Mitwirkung. Leute die nicht mal eine Bewerbung rausschicken können oder wollen, obwohl sie den Job sowieso nicht bekommen haben es auch nicht anders verdient. Denen geht es noch viel zu gut.

Neo333

Zitat von: GoetzB am 20. September 2025, 14:03:50Was lösen Drohungen mit Sanktionen oder Vollsanktionen aus ?

Das Arbeitgeber schlechte, unmotivierte
inkompetente und ggf. hassende Mitarbeiter
bekommen.

 :grins:

Da freuen sich bestimmt die Patienten und die zu pflegenden Personen im Gesundheitsbereich!  :grins:  :ironie:

2_Gerhaard

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. September 2025, 11:53:47Das wäre dann ein Mordanschlag das Essen zu enziehen .
Erinnert an dunkle Zeiten und sogar da gab es was zu Essen ..

Was sagen die Gerichte heute ?

Bimimaus5421

Zitat von: 2_Gerhaard am 20. September 2025, 18:56:38
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. September 2025, 11:53:47Das wäre dann ein Mordanschlag das Essen zu enziehen .
Erinnert an dunkle Zeiten und sogar da gab es was zu Essen ..

Was sagen die Gerichte heute ?
Gerichte die nicht wollen ind deren böse Gesinnung haben ist das Grundgesetz und Bverfg Urteil vollkommen egal
Über den Todesparagrafen 60/66 werden Bedürftige erpresst und genötigt gehorsam zu sein um Gelder einzusparen .
Das wird kaum in der öffentlichkeit diskutiert .
Politiker kennen nicht einmal dem Unterschied zwischen Sanktionen und Totalversagung nach 60/66
Es wird gerade daran gearbeitet den Rechts und Sozialstaat mies zu machen und leider gibt es genug die da mitmachen
Guckt euch doch die Hetze in den Medien an .
Wenn es so weitergeht ist Deutschland bald ein Armenhaus und wir haben zustände wie in der Usa

Vollloser

Zitat von: Rotti am 20. September 2025, 14:18:01wenigstens wird man nicht obdachlos

Ja, es wird schööön zuhause krepiert, und nicht irgendwo auf der Straße oder so !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

selbiger

Zitat von: Konstantin am 20. September 2025, 16:23:55Das ist kein Verstoß und auch keine Sanktion im eigentlichen Sinne. Das ist fehlende Mitwirkung. Leute die nicht mal eine Bewerbung rausschicken können oder wollen, obwohl sie den Job sowieso nicht bekommen haben es auch nicht anders verdient. Denen geht es noch viel zu gut.

doch ist es..wen es heist max 30% sidn möglich denn sind diese nicht zu überschreiten..und wenn jemand keine lust hat ne bewerung etz.abzuschiken..denn geht es der/den jenigen nict zwangsläufig zu gut..unsere regierung sollte sich um echte probleme kümmern und nicht um die 2-3 schwarzen schafe.. :wand: die sollen zusehen das sie sich selber abschaffen den die sind das problem..nicht die kleinen leute..

ausserdem ist pflicht eine art zwang..weil androhungen von gewalt bis hin zur völligen existensvernichtung ist menschenverachtend..udn einen regelsatz von knapp 900 euro vor einem menschenleben zustellen zeit wie billig und welchen wert ein menschenleben hat..sollte jedem einigermasen klar denkenden menschen bewust sein..es geht hier um menschenrechte..und diese werden hier mit sgb2/12 mit füssen getreten..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

#12
Zitat von: Konstantin am 20. September 2025, 16:23:55...obwohl sie den Job sowieso nicht bekommen...

Tja, und was wenn doch mal ?!?
Es gibt auch Chefs in so manchen Branchen, die nehmen was sie irgendwie kriegen können (mehr oder weniger).
In solchen Firmen herrscht typischerweise auch immer eine hohe Mitarbeiterfluktuation !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

peter_m

Zitat von: Vollloser am 21. September 2025, 11:34:10
Zitat von: Konstantin am 20. September 2025, 16:23:55...obwohl sie den Job sowieso nicht bekommen...

Tja, und was wenn doch mal ?!?
Es gibt auch Chefs in so manchen Branchen, die nehmen was sie irgendwie kriegen können (mehr oder weniger).
In solchen Firmen herrscht typischerweise auch immer eine hohe Mitarbeiterfluktuation !

Was ist denn das für eine Frage? Dann arbeiten sie. Wie die meisten anderen auch.

Konstantin

Die Frage ist um zu arbeiten muss man sich erstmal bewerben. Um Nachweise zu bringen das man aktiv nach Arbeit sucht muss man sich eben auf alle mögliche Stellen bewerben auch wenn sie nicht der notwendigen Qualifikation entsprechen.

Man könnte sich auch als Chefarzt in der Kinderklinik bewerben und wenn dann seitens des JC Kommentare kommen wie dafür haben sie doch nicht die nötige Qualifikation, kann man beruhigt entgegnen, wenn sie mich auf den Bau schicken habe ich dafür auch nicht die nötige Qualifikation.