Ein immer wiederkehrendes Probleme aus der Sozialberatung: Beitragsschulden

Begonnen von Rotti, 27. September 2025, 21:49:31

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Rotti

Beitragsschulden müssen zuerst unterteilt werden in solche bei der PKV und solche bei der
GKV.
1 GKV
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, aber immer entstehen die Beitragsschulden für den
Versicherten nur dann, wenn er auch verpflichtet ist, die Beiträge selber einzuzahlen (also
z.B. dann nicht, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge zahlt

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/ggua/Clearingstelle/Beitragsschulden.pdf
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.