Ein immer wiederkehrendes Probleme aus der Sozialberatung: Beitragsschulden

Begonnen von Rotti, 27. September 2025, 21:49:31

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Rotti

Beitragsschulden müssen zuerst unterteilt werden in solche bei der PKV und solche bei der
GKV.
1 GKV
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, aber immer entstehen die Beitragsschulden für den
Versicherten nur dann, wenn er auch verpflichtet ist, die Beiträge selber einzuzahlen (also
z.B. dann nicht, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge zahlt

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/ggua/Clearingstelle/Beitragsschulden.pdf
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.