Kein Bürgergeld bei Schwärzungen der Kontoauszüge des Privatkontos

Begonnen von selbiger, 01. Oktober 2025, 11:28:26

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selbiger

Keine Gewährung von Bürgergeld im Eilverfahren, wenn der Antragsteller die angeforderten Kontoauszüge seines Privatkontos hinsichtlich des Einzahlers/Zahlungsempfängers und des Verwendungszwecks schwärzt.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-buergergeld-bei-schwaerzungen-der-kontoauszuege-des-privatkontos

hier auch solche dämlichen wiederprüche..es ist dein gutes recht kontoauszüge zu schwerzen..aber wenn die geschwerzt sind bekommste kein geld.. :wand: eins geht nur..entweder ich darf schwerzen bekomme trozdem mein geld..oder es wird das schwerzen komplett versagt..was dieser und anderes an doofheit soll kann ich nicht nachvollziehen.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Wenn man nicht nur die Überschrift liest, bleibt es/man weniger doof.

ZitatKurzbegründung des Gerichts

Der Antragsteller macht hierzu unter Verweis auf die übereinstimmenden Beträge von Belastungen und nachfolgenden Gutschriften zwar geltend, es handele sich um Rücklastschriften, überprüfbar ist dies auf Grund der Schwärzungen jedoch nicht. Zudem sind auch keineswegs zu allen Habenbuchungen betragsidentische Abbuchungen im zeitlichen Zusammenhang ersichtlich.

Auch seine Ausführungen, der Eingang vereinzelter kleinerer Geldeingänge resultiere aus privaten Überbrückungshilfen, ist auf Grund seiner Pauschalität nicht ansatzweise überprüfbar und im Übrigen nicht glaubhaft gemacht.

Auch sonstige Mittel der Glaubhaftmachung hat der Antragsteller – abgesehen von den Unterlagen über die Rückstände bei seiner Krankenversicherung – im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorgelegt. Seine finanziellen Verhältnisse sind damit im Wesentlichen unklar.

Der Antragsteller hat durch seine multiplen Schwärzungen selbst verhindert, dass man seine Hilfebedürftigkeit glaubhaft feststellen konnte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Konstantin

Ich frage mich immer wieder warum man überhaupt Kontoauszüge schwärzt. Habe ich persönlich noch nie und würde auch nicht auf so einen Gedanken kommen. Wer etwas verbergen will wie zum Beispiel Geldeingänge egal aus was für Quellen lässt sowas mit Sicherheit nicht über sein Konto laufen, sondern über das Konto von Verwandten oder Bekannten und lässt sich das Geld dann in Bar geben.

selbiger

Zitat von: Sheherazade am 01. Oktober 2025, 11:57:52Wenn man nicht nur die Überschrift liest, bleibt es/man weniger doof.

ZitatKurzbegründung des Gerichts

Der Antragsteller macht hierzu unter Verweis auf die übereinstimmenden Beträge von Belastungen und nachfolgenden Gutschriften zwar geltend, es handele sich um Rücklastschriften, überprüfbar ist dies auf Grund der Schwärzungen jedoch nicht. Zudem sind auch keineswegs zu allen Habenbuchungen betragsidentische Abbuchungen im zeitlichen Zusammenhang ersichtlich.

Auch seine Ausführungen, der Eingang vereinzelter kleinerer Geldeingänge resultiere aus privaten Überbrückungshilfen, ist auf Grund seiner Pauschalität nicht ansatzweise überprüfbar und im Übrigen nicht glaubhaft gemacht.
Auch sonstige Mittel der Glaubhaftmachung hat der Antragsteller – abgesehen von den Unterlagen über die Rückstände bei seiner Krankenversicherung – im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorgelegt. Seine finanziellen Verhältnisse sind damit im Wesentlichen unklar.

Der Antragsteller hat durch seine multiplen Schwärzungen selbst verhindert, dass man seine Hilfebedürftigkeit glaubhaft feststellen konnte.

nix weniger doof..unabhängig davon bekommt man hier schon die zahlungsverweigerung angedroht wenn man geschwerzt hat..ich soll es erst garnicht wagen..selbst in den anträgen steht drinne..zur vorlage bitte auszüge der letzten 3 monate vorlegen..(ungeschwerzt)..sonst können wir ihren antrag nicht bearbeiten..nix doof.. :wand:

Zitat von: Konstantin am 01. Oktober 2025, 12:01:10Ich frage mich immer wieder warum man überhaupt Kontoauszüge schwärzt.

überhaubt,generell finde ich sowas verachtendes scheisse..aufm tisch ka..en..damit man sehen kann was es gestern so an gesundem gab..damit man auch hier anrechnen kann..um es mal salop zu sagen.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

anne

Ich habe immer Kunden und/oder Vertragsnummern geschwärzt

selbiger

Zitat von: anne am 01. Oktober 2025, 12:25:02Ich habe immer Kunden und/oder Vertragsnummern geschwärzt

ein grosss prob ist ja immer noch..das jedes bundesland machen kann wie es will..zb..nachweise bundesweit gild,kontoauszüge soll 3 monate rückwirkend..denn gibt es hier städte die verlangen keine 3 monate..sondern 6 monate..es soll sogar 12 monate geben..wenn das also alles möglich ist..warum den noch bundeweite regeln..wenn jeder machen kan wie er will..?für mich ganz klar gewollte schikane und erniedrigungen.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Konstantin

Zitat von: selbiger am 01. Oktober 2025, 14:10:52für mich ganz klar gewollte schikane und erniedrigungen

Nö ist es nicht. Es gibt Experten die warten die 3 Monate ab bis sie ihre Kontoauszüge übermittelt haben und dann fließt ungehindert Geld und Einnahmen auf ihr Konto. 6 oder gar 12 Monate lückenlose Kontoauszüge dienen ausschließlich der Ermittlung der Bedürftigkeit. Das hat mit Schikane oder Erniedrigung nix zu tun.

selbiger

Zitat von: Konstantin am 01. Oktober 2025, 14:19:13Nö ist es nicht. Es gibt Experten die warten die 3 Monate ab bis sie ihre Kontoauszüge übermittelt haben und dann fließt ungehindert Geld und Einnahmen auf ihr Konto. 6 oder gar 12 Monate lückenlose Kontoauszüge dienen ausschließlich der Ermittlung der Bedürftigkeit. Das hat mit Schikane oder Erniedrigung nix zu tun.

ich warte  keine 3 monate ab.ich habe ganznormale bankbewegungen..und das denke ich hat jeder normale unbescholdene bg empfänger auch..hier wird faktisch jeder bg empfänger als sozialbetrüger betrachtet,mit genau solchen schikanen einhergehend..sowas darf wenn denn nur auf begründbaren verdacht geschehen und nicht willkürlich..hier wird dahingehend nichtmal drauf hingewiesen das es ein verdacht gibt.diese 6 bzw 12 monate muss jeder in dieser einen oder anderen stadt vorlegen..denn währen das faktisch alles sozialbetrüger..?ob begründet oder nicht.?also wenn man dir erzählen würde im sommer schneits..glaubste es auch..oder wie..?ich sehe das eher realistisch und rede mir das nicht so wie es passt..was sowas angeht bin ich sehr sehnsibel..udn rieche berechtigterweise schikanierung.ich hinterfrage gewisse sinnlos massnamen..solltest du auch mal tun..und nicht alles fressen was man dir hinrozt..oder fadenscheinlich begründet..sowas gehört verboten..was glaubst du warum es bei gb empfängern soviele psychsich kranke menschen gibt..doch nicht weil sich das jc oder sozi sorgen machen..
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Bundspecht

Ich auch noch nie Auzüge "geschwärzt".....

Ich musste (mit zwei Ausnahmen 2005 und 2012) ja noch nie welche abgeben  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !