Strategiepapier Jobcenter für den Bereich: Widersprüche/Klagen

Begonnen von Frankelmut, 01. Oktober 2025, 18:23:20

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Frankelmut

Alle Angaben berufen sich auf Erfahrungen mit einem Jobcenter. Alle Anschreiben und Entscheidungen dieses Jobcenters sind verifizierbar vorhanden.

Das Strategiepapier

Ich schildere die persönliche Erfahrung in einem Vorgang mit einem Jobcenter.

Eine Hartz 4 Empfängerin trennt sich von Ihrem Partner. Sucht sich eine Wohnung im Rahmen der Bemessungsgrundlagen für die Miete. Sie geht in Vorleistung und kann den Mietvertrag unterschreiben. Meldet den Umzug und die mietvertraglichen Bedingungen dem Jobcenter.

Der Jobcenter verweigert die Übernahme der Brutto Miete mit der Begründung,
es hätte erst einen schriftlichen Antrag auf Zustimmung des Jobcenters gestellt werden müssen, damit und davor, das der Mietvertrag mit Zustimmung und Genehmigung des Jobcenters von Ihr dann unterschrieben hätte werden können.

Der Jobcenter stimmt in seinem Bescheid einer nur teilweisen Zahlung der Gesamtmiete zu.
Zum Eigenverständnis beträgt die Miete 500,00 € warm. Der Jobcenter kürzt die Zahlung monatlich auf 300,00 €.

Gegen diesen Bewilligungsbescheid wird ein schriftlicher Widerspruch geführt in Unterstützung mit einer Anwältin für Sozialrecht. Die Entscheidung und die Begründung des Jobcenters gehen nach fast drei Monaten ein. Die Empfängerin begleich die Differenz zur Gesamtmiete aus Ihrem Grundbetrag. Bis zu diesem Zeitpunkt schon für drei Monate.

Der Jobcenter begründete seine Entscheidung damit, das kein Antrag auf Umzug und die Brutto Miete zu hoch wäre. Keine Aussicht auf Zustimmung zum Umzug und die Übernahme der Brutto Miete.

Die Betroffene reicht nun daraufhin Klage ein beim zuständigen Sozialgericht, in Unterstützung mit einer Anwältin für Sozialrecht. Es vergehen weitere sechs Monate bis es zu dem Verhandlungstermin am Sozialgericht kommt. Nun hat die Betroffene schon neun Monate die Differenz zur Gesamtmiete ausgeglichen.

In der Verhandlung, Sitzung am Sozialgericht treten die Beklagten, der Jobcenter mit viel Patos, Bla Bla Bla, das volle Programm an verbalen Theater, Begründen die Entscheidung des Jobcenters durch die anwesende Rechtsabteilung in Teilen absurd, völlig entgegen der gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen.

Ergebnis: Der behandelte Richter vom Sozialgericht folgt den Anträgen der Beklagten, des Jobcenters. Die anwaltliche Vertretung der Klägerin ist geschockt, kann es nicht fassen und kann sich erst einmal nicht erklären, wie die Betroffene, wie den Anträgen zur Abweisung der Klage der Richter entsprochen und gefolgt ist. Beachten : ein Richter muss immer sein Urteil danach festlegen, was sein Urteil auch bundesweit, also für alle weiteren Sozialgerichte bedeutet. Der Richter kann, wenn dieser dem Antrag der Betroffenen gefolgt wäre, Ihr allein Recht zu geben, das Sozialgesetzbuch stärken mit seinem Urteil. Die soziale Gesetzgebung in seiner Anwendung. Um das zu verhindern, das Sozialgesetz zu stärken, folgte der Richter am Sozialgericht dem Antrag der Beklagten, dem Jobcenter. Einfach, weniger Schriftsatz. Kennt die Strategie des Jobcenters, arbeitet hinzu, die ganze Angelegenheit geht unter. Willig und gewollt.

Das Urteil ist zugestellt und die Anwältin geht nun einen Schritt weiter und reicht Klage ein beim zuständigen Landessozialgericht.

Jetzt kommt das Strategiepapier des Jobcenters in die Hand der Betroffenen.

Ein Schreiben, in dem folgendes schriftlich aufgeführt ist : ,, Es könnt ja sein das Sie verlieren. Wir haben aber noch einmal überprüft und können Ihnen 350,00 € zahlen. Wenn Sie unser Schreiben hier am Ende unterschreiben und uns zusenden, erhalten Sie den Betrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben."

Die Betroffene entscheidet sich aber dafür, abzuwarten und die Entscheidung des Landessozialgerichts abzuwarten.


Vom Landessozialgericht erhält die Betroffene nichts schriftliches zu Ihrer gestellten Klage.

Statt dessen, etwa zwei Wochen nach dem Erhalt des Strategiepapiers der Rechtsabteilung des Jobcenters, erhält die Betroffene Rückerstattungsbescheide über einmal 1100,00€ und einmal 1800,00€ ( relative Beträge zum Eigenverständnis aufgeführt), wie einen neuen Bewilligungsbescheid über die Zahlung der Gesamtmiete.

Rückschlüsse, Erkenntnisse :

Das Landessozialgericht bestimmt schriftlich einen Termin, wann der Jobcenter die personenbezogen Akte der Betroffene dem Landessozialgericht aushändigen muss.

Diese Akte kann und darf nicht in die Hände eines Landessozialgerichts kommen. Die gesetzwidrigen Handlungen sind somit dokumentiert und es können Strafen folgen für den Jobcenter, die betreffenden Mitarbeiter, Personalakte, durch das LSG. Die Sozialanwältin kann einen Antrag auf Überprüfung stellen auf Rechtmäßigkeit. Noch dazu.

Liegt dieses Sanktionsschreiben der Betroffenen vor, der Klägerin,  können sich daraus weiter strafrechtliche Schritte ergeben mit Erfolg, wie Nötigung.

Von der Terminvergabe des LSG bekommt die Betroffene noch die Anwältin etwas mit, keine Schriftform.

Ist die personenbezogene Akte einen Tag nach Frist nicht beim LSG, wird der Klage der Betroffenen entsprochen und die Klage im ganzen Umfang ihr zugesprochen, entschieden.

Davon erfährt die Betroffene Klägerin, noch die Anwältin etwas schriftlich. Die Beklagte, der Jobcenter mit seiner Rechtsabteilung, wird alleine durch das LSG über die Entscheidung, aufgrund von der nicht vorhanden personenbezogenen Akte, das der Klage des Betroffenen im vollen Umfang entsprochen und rechtens ist.

Oder auch gängig, das die Rechtsabteilung auf diesem festgesetzten Termin zur Aushändigung der personenbezogenen Akte rechtzeitig reagiert und der Klage der Betroffenen gegenüber den LSG zustimmt. Davon erfährt die Betroffene nichts.

Jetzt kommt das ,,Strategiepapier" dieses Jobcenters ins Spiel.

Zielsetzung Strategiepapier : 

Ängste was sonst, Unwissenheit, Ahnungslosigkeit wie Schuldgefühle, wenig Geld aber wenigsten etwas. Die Zeit, die Dauer dieser Verfahren, Situativ Psyche, Abhängigkeit. Die da und ich das Kleine. Endlich vorbei, kein Stress mehr, egal, ich brauch sofort das Geld, kleine Wünsche, Schulden.

Unterschrieben, da knallen natürlich die Sektkorken in der Rechtsabteilung und das emotionale Mobbing startet durch, was da dann so abgeht an Bewertungen, das kann sich je jeder selbst denken.


Fazit

Der Eigenantrieb von Mitarbeiter/innen in einem Jobcenter, kann folgendes zur Beachtung kommen und wirken. Eine Arbeitsstelle im Jobcenter, gut, relativ sicherer Arbeitsplatz, Verdrängung von moralischen Bedenken für und mit dem Umgang mit Betroffenen, gesetzwidriges Verhalten, wie interne Schulungen zur Vorgehensweise gegen diese Menschen, Gruppenzwang, Anweisungen von Vorgesetzten.
Die ganzheitliche Verdrängung, das diese relativ sichere und relativ gut bezahlte Arbeitsstelle in einem Jobcenter, gerade diesen Menschen, wegen Ihrer psychischen und körperlichen Situation, diesen Arbeitsplatz zu verdanken haben, erhalten konnten.

Sowie Jobcenter, die Ihr eigenes Sozialgericht haben in erster Instanz.

Ich selbst sehe in dieser Handlungsweise nicht den Jobcenter, ich sehe den oder die Mitarbeiterin. Und diese kann erkennbar werden mit Namen, gegenüber den StGB.



Gegenstrategie



Wenn ein Betroffener oder Betroffene über Einsprüche, gegen Entscheidungen am Sozialgericht sich wiederfindet, weiter dazu dann das LSG nötig wurde um zu seinen verfassungsgemäßen Recht zu kommen im und durch das SGB, kann ein weiteres Gesetz zur Erkennbarkeit des oder der Verursacherin beitragen, erkennbar und nachvollziehbar anhand von Fakten.

DSGVO


Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhilft einem zu einer vollständigen, personenbezogenen Auskunft in folgenden Punkten (Musterschreiben dürften im Netz vorhanden sein).

"Ich bitte um vollständige, personenbezogene Auskunft zu folgenden Punkten:

1.    Vollständiger Export aller personenbezogenen Daten zu meiner Person, die gespeichert und verarbeitet wurden; bitte jeweils mit Angabe des Datensatztyps, des Speichermoments und der internen Speicherungspfade oder Aktenvermerke.

2.    Vollständige Dokumentation aller internen Vermerke, Protokolle, Bescheide,                Entscheidungsgrundlagen und Notizen, die in meinem Fall angelegt wurden.

3.    Aufstellung aller internen und externen Stellen, Behörden und Dritter, an die Daten zu            meiner Person übermittelt oder zum Abruf bereitgestellt wurden; bitte jeweils mit Zweck der Übermittlung, Rechtsgrundlage und Datum der Übermittlung.

4.    Protokoll aller Abrufe, Abfragen und Zugriffe auf meine Akten (inklusive interner            Nutzerkennung, Abteilung, Datum, Uhrzeit und abgerufener Datenfelder).

5.    Angaben zu automatisierten Entscheidungen oder Datenabgleichen (z.B. nach § 52 SGB II    der vergleichbarer Verfahren), die mich betreffen; bitte Ablaufbeschreibung, verwendete Datensätze und Ergebnisprotokolle.

6.    Auskunft darüber, ob und in welcher Form Informationen über meine Akten oder Status        dem Bundeszentralamt für Steuern oder anderen Steuerbehörden mitgeteilt wurden; bitte Datum, Zweck und Rechtsgrundlage jeder solchen Mitteilung.

7.    Kopien aller in meinem Fall ergangenen Bescheide, Verfügungen oder Schriftstücke,              einschließlich interner Referenznummern und annotierter Versionen."


Einmal Antrag beim Jobcenter und einmal Antrag beim Sozial- wie Landessozialgericht.
Abgleichen mit den erhaltenen Schriftsätzen, Bescheiden u.s.w. - hier geht es nicht weiter, muss jeder selbst darüber nachdenken und entscheiden, hier beginnt das Strafgesetzbuch, personenbezogen, Verursacherprinzip. Das DSGVO ist die Nadel im Heuhaufen der Jobcenter.

Schlusssatz
Das ,,Grosse Ganze" führt mich zur Erkenntnis. Diese Vorgehensweise von Mitarbeiter/innen in diesen Behörden, verletzen die Würde eines Menschen.
Deshalb ist es unabdingbar, das Sanktionen endgültig abgeschafft, aus dem SGB entfernt, geschwärzt werden müssen.

Grundlage Art. 1(1)  Grundgesetz

Die Würde eines Mitarbeiters oder Mitarbeiter einer Sozialbehörde bleibt weiterhin unverletzt, erhalten weiteren einmal im Monat Ihr Gehalt.

Ja Herr Dr. Anhalt, das muss angehalten werden.

Bimimaus5421

@Frankelmut vielen dank für deine Korrekte Darstellung .
In der ersten Instanz zeigt sich das dass Sg nicht seiner Amtsermittlung nachgekommen ist .
Wenn Gerichte nicht wollen hat man kaum eine Chance .
Daran sieht man wie korrupt es mittlerweile ist ...
Ich wusste nicht mal das es ein Stratigiepapier des Jc gibt .

Gottsei dank ist alles nachgezahlt wurden .
Verstehe ich so das man die Dsgvo Anfrage beim Sg oder Lsg machen sollte .
Man kann auch verzögerungsrüge bzw Akteneinsicht tätigen und Beschwerde beim Präsidenten des Gerichts  und wenn Seiten in der Akte fehlen rügen