Trennung vom Partner

Begonnen von Marshall, 08. Oktober 2025, 09:14:36

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Marshall

Hallo,  ich muss mich von meinem Partner trennen und aua der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Wie gehe ich vor?
Ich brauche schnellstmöglich eine eigene Wohnung,  in unserer Stadt finde ich leider so schnell keine. Darf ich im Landkreis umziehen?
Ich benötige auch sämtliche Kosten,Umzugsfirma , Kaution,  Miete usw.
Ich habe von sowas keine Ahnung. Reicht der Grund Trennung zur Kostenübernahme? Helft mir bitte,  danke

Birgit63

Seid ihr verheiratet? Bezieht ihr schon Bürgergeld? Mit deinen wenigen Angaben kann man keine richtigen Aussagen treffen.

Marshall

Nein wir sind nicht verheiratet und ja wir beziehen beide Bürgergeld, wir haben auch keine Kinder im Haushalt.
Welche Angaben soll ich denn noch machen?

Sheherazade

Dann reicht der Grund Trennung für das Jobcenter. Und natürlich kannst du dir die neue Wohnung suchen, wo du willst, auch ausserhalb des Landkreises, du musst nur die örtlichen Angemessenheitskriterien im Auge behalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Marshall

Zitat von: Sheherazade am 08. Oktober 2025, 13:05:15Dann reicht der Grund Trennung für das Jobcenter. Und natürlich kannst du dir die neue Wohnung suchen, wo du willst, auch ausserhalb des Landkreises, du musst nur die örtlichen Angemessenheitskriterien im Auge behalten.
Dankeschön für die konkrete Antwort.
Muss ich den Umzug bei meinem jobcenter beantragen oder bei dem ggf. anderen Jobcenter?

Fettnäpfchen

Marshall

Zitat von: Marshall am 08. Oktober 2025, 12:53:53Welche Angaben soll ich denn noch machen?
Da wird sich dann dein JC schon melden und falls es dir komisch/unglaubwürdig o.s.ä. vorkommt einfach hier wieder fragen.

Ratgeber Umzug
für alles was damit zu tun hat
und hier die https://www.harald-thome.de/informationen.html was es für Angemessenheitskriterien wo gibt. Da darauf achten das es keine älteren Einträge sind. Älter als zwei Jahre ist ungültig und du musst bei der entsprechenden Sadt / JC nachfragen.
Dazu kommt es auf die Gesamtangemessenheit an heißt BK + NK + HK

Erstausstattung wird auch im oberen Ratgeber behandelt!

MfG FN

Zitat von: Marshall am 08. Oktober 2025, 13:54:10Muss ich den Umzug bei meinem jobcenter beantragen oder bei dem ggf. anderen Jobcenter?
Ja s. oben
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