Wohngeld ohne eigenes Einkommen und ohne Bürgergeld.

Begonnen von Robert22, 29. August 2025, 12:17:47

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Rotti und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

 :danke: Sheherazade

Da war wohl die Zwangspause zu lang
oder
das Gehirn im Ruhemodus  :zwinker:

Robert22
Ich gehe jetzt mal davon aus das die JC Berechnung hinsichtlich der 14.821,50 € korrekt war und du damit auf das Schonvermögen von 15 000.- kommst.
 
MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Robert22 am 06. Oktober 2025, 19:09:57Vgl. 14.821,50 € : 981,17 € = 15,1059 ->
Das ist der Betrag, den du aktuell zu viel hast, laut JC?

Du sollst also mit den 981,17 € im Monat klarkommen?
Was für eine lächerliche Forderung von dem JC.

Entweder ich habe etwas falsch verstanden oder das JC schreibt hier absoluten Dünnschiss.
Ganz davon abgesehen, dass die so eine Rechnung überhaupt nicht aufmachen können.

Du darfst dein Geld nur nicht verschwenden, ansonsten kannst du genauso leben, wie ein nicht Bürgergeldempfänger.

KK kommt ja offensichtlich auch noch obendrauf.
Mache Urlaub, kaufe dir evtl. neue Geräte für den Haushalt; Auto usw. all das kannst du tun.
Dürfen natürlich keine Luxusartikel, oder große Geschenke sein.

Hebe alle Quittungen dazu gut auf.

Dann bist du deutlich schneller bei deinem Freibetrag angekommen, als das dein JC dir vorschreiben will.

Wenn Wohngeld, verlängert das es auch nicht auf die geforderten 15 Monate.




Robert22

Ja @Fettnäpfchen, das ist korrekt (Freibetrag).

@Kopfbahnhof  - Ach, ich komme auch mit recht wenig Geld gut zurecht, meinen Planungen nach habe ich auch vor diese 15 Monate Frist einzuhalten und Extra-Anschaffungen aus meinem Freibetrag zu bestreiten; denn über kurz oder lange lande ich höchstwahrscheinlich ohnehin später (gesundheitlich bedingt) wieder in der Grundsicherung, da brauche ich mir nichts vormachen.

Nun mal sehen, wie das mit dem Wohngeld so funzt .. danke Dir aber für Deine guten Ratschläge :) Ich möchte, für meinen Fall jedenfalls, auch noch einmal betonen, das ich für die Hilfe vom Amt sehr dankbar war und ich tatsächlich (!) ausnahmslos immer sehr fair von denen behandelt worden bin [die haben auch schonmal "Fünfe" gerade sein lassen].

Kopfbahnhof

Zitat von: Robert22 am 08. Oktober 2025, 16:19:19und Extra-Anschaffungen aus meinem Freibetrag zu bestreiten
Meins wäre das nicht.
Den Freibetrag kann man schneller brauchen als man denkt, für irgendwas Ungeplantes.

Ist natürlich lobenswert, wenn du das so machen möchtest.

Zitat von: Robert22 am 08. Oktober 2025, 16:19:19ausnahmslos immer sehr fair von denen behandelt worden bin

Würde ich nicht so sehen, weil darum ...
Zitat von: Robert22 am 08. Oktober 2025, 16:19:19habe ich auch vor diese 15 Monate Frist einzuhalten

Kein JC hat solche Fristen zu setzen, wie hier.

Sheherazade

Ich würde mir da für die nächsten 12 Monate keine Gedanken drum machen, weiß ja keiner, was unserer Regierung in den nächsten Monaten so einfällt hinsichtlich des Vermögensfreibetrages. Da kann ganz schnell jede eigene, aber auch die Rechnung des Jobcenters hinfällig sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Robert22

Schriftliche Bestätigung erhalten, das der Wohngeldantrag angekommen sei und bearbeitet würde.


Rotti

Zitat von: Sheherazade am 08. Oktober 2025, 17:30:14Ich würde mir da für die nächsten 12 Monate keine Gedanken drum machen, weiß ja keiner, was unserer Regierung in den nächsten Monaten so einfällt hinsichtlich des Vermögensfreibetrages. Da kann ganz schnell jede eigene, aber auch die Rechnung des Jobcenters hinfällig sein.
ja der Ehrliche wird der Dumme sein wenn dann der nächste WBA ansteht.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.