Auszug der letzten drei Monate vom Paypal-Konto

Begonnen von 2_Gerhaard, 11. Oktober 2025, 10:49:11

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Bundspecht

Zitat von: Rotti am 12. Oktober 2025, 08:25:24steht so im Antragsformular  https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf 
Jobcenter-VM - 04/2025

Als ich mit ALG II "anfangen" musste, stand da sowas nicht drin.... :grins: Ergo, ich weiß von nix  :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 12. Oktober 2025, 09:35:55Als ich mit ALG II "anfangen" musste, stand da sowas nicht drin
Ja, da hatten die das noch nicht so auf dem Schirm, kam irgendwann später mit dazu.

Soulmate2411

Hallo,

ich kann aus Erfahrung sagen dass das Jobcenter das letztes Jahr bei meinem WBA auch haben wollten. Draufgekommen sind sie, weil man auf meinen Kontoauszügen folgendes sieht ,,paypal Minusbetrag Datum". Daraufhin wollten die wissen seit wann ich das Konto besitze und wollten Auszüge, obwohl ich gesagt habe das es nur zum bezahlen dient.
Ich hatte dann drei Monate mitgeschickt von den Auszügen aber sie wollten dann tatsächlich das ganze Jahr bzw ab dem Tag der Eröffnung (war april 2024 und wba war November 2024)

Fettnäpfchen

Bundspecht

Zitat von: Bundspecht am 12. Oktober 2025, 09:35:55Als ich mit ALG II "anfangen" musste, stand da sowas nicht drin.... :grins:  Ergo, ich weiß von nix  :zwinker:
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" den § weiß ich nicht steht aber auf jedem Stromzähler, also früher, wie bei dir  :zwinker:

Zitat von: Soulmate2411 am 13. Oktober 2025, 11:16:30Ich hatte dann drei Monate mitgeschickt von den Auszügen aber sie wollten dann tatsächlich das ganze Jahr bzw ab dem Tag der Eröffnung (war april 2024 und wba war November 2024)
Hoffentlich mit einer rechtskonformen Begründung  :zwinker:

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2025, 13:08:42Hoffentlich mit einer rechtskonformen Begründung

Ich rate mal: Weil das Paypalkonto im vorherigen Antrag nicht angegeben wurde, das Jobcenter also erst mit dem WBA Kenntnis davon erhielt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2025, 13:08:42"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" den § weiß ich nicht steht aber auf jedem Stromzähler, also früher, wie bei dir  :zwinker:

Stimmt....

Mal überlegen , wann musste ich mal einen Kontoauszug vorlegen.... *grübel* zuletzt tatsächlich 2015 nach Umzug. Das JC will einfach keine  :weisnich:   :schock:  :blum:

Außerdem nutze ich PayPal wirklich "nur" zum bezahlen, und das in der Regel auch nur bei Geschäften , wo man sonst nur mit Kreditkarte bezahlen kann.

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2025, 13:08:42Hoffentlich mit einer rechtskonformen Begründung  :zwinker:
genau Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 39 Begründung des Verwaltungsaktes
Zitat1. Ein Bescheid ohne Angabe der Rechtsgrundlage kann nur im Ausnahmefall dann hinreichend begründet sein, wenn diese für die Betroffenen und das nachprüfende Gericht aus der Begründung im Übrigen erkennbar wird oder offenkundig ist.(Rn.43)
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 5. Senat
Entscheidungsdatum:   05.06.2025
Aktenzeichen:   5 S 707/24
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.