Rentenkasse erstattet rückwirkend mehr als 47.000 Euro

Begonnen von selbiger, 13. Oktober 2025, 10:50:26

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selbiger

Die Rentenversicherung muss Leistungen zur Teilhabe in Höhe von 47.440,13 Euro zahlen – und das rückwirkend. So entschied das Sozialgericht Nürnberg (S 4 R 360/20).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/erwerbsminderung-rentenkasse-erstattet-rueckwirkend-mehr-als-47-000-euro#Versicherung_lehnt_Rentenantrag_ab

folgerichtiges urteil..würde man nicht immer auf der schiene des nehmens aber das verweigerns von leistungen fahren..hätte sich die kasste dieses ersparren können.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: selbiger am 13. Oktober 2025, 10:50:26folgerichtiges urteil..würde man nicht immer auf der schiene des nehmens aber das verweigerns von leistungen fahren..hätte sich die kasste dieses ersparren können.. :weisnich:
so ein Sozialgericht macht schon hoffnung auf mehr.  :grins:
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.