behinderter und chronisch kranker Mann wird arbeitslos, was tun ?

Begonnen von Sammi, 15. Oktober 2025, 17:51:22

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Sammi

Hallo,
Wie in einem anderen Tread beziehen wir Bürgergeld.
Mein Lebensgefährte(65) und wird nun arbeitslos.
Er hat eine körperliche Behinderung (d.h. Schwerbehinderung nach dem GDB) und hat auch COPD und bekommt kaum Luft und bekommt vom Lungenfacharzt jetzt auch ein Sauerstoffgerät.
Früher hat er ja noch in Vollzeit gearbeitet und jetzt nur noch wenige Stunden im Monat (eine leichte Arbeit), aber in letzter Zeit war er immer öfter krank geschrieben, so dass ihm diese Kündigung des Arbeitgebers, aus betrieblichen Gründen (Firma schließt), schon ganz recht ist.
Er möchte sich erst einmal weiter krank schreiben lassen, da es ihn halt gesundheitlich nicht gut geht.

Meine Fragen beziehen sich auf den weiteren Bürgergeld / Grundsicherung Leistungsbezug.
Soll er jetzt schon mal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und sich immer weiter krank schreiben lassen ?
Muss er abwarten, ob seine SB ihm zum ärztlichen Dienst schickt, zur Feststellung seiner Erwerbsfähigkeit ?
Jetzt schon seinen Rentenantrag stellen ?
der was wäre das Beste bei Ihm ?

Das Jobcenter weiß schon von der Kündigung des Arbeitgebers und kommt mit neunen Jobangeboten daher, wie arbeiten auf dem Bau und im Logistikbereich usw. obwohl die von seiner COPD und körperlicher Behinderung und alles seit Ewigkeiten informiert sind.

Wie gesagt, er ist 65J und bis zur Altersrente dauert es ja nicht mehr lange.
ich bin da etwas überfordert, was so "kurz" vor der Rente das Richtige wäre, und er weiß es auch nicht  :scratch:

Könnt Ihr mir einen Rat geben ?

Kopfbahnhof

#1
Krankschreibung sollte hier erst mal gemacht werden, aber ohne Unterbrechung.

Er sollte doch erst mal Krankengeld bekommen und sich bei der AfA melden?

Warum zum JC hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Antrag auf EM Rente kann man jederzeit selbst stellen, dafür braucht es kein JC.
Man muss nicht abwarten, was ein SB deswegen entscheidet.

Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 17:51:22und kommt mit neunen Jobangeboten daher, wie arbeiten auf dem Bau und im Logistikbereich usw
Unabhängig davon, ob dauerhaft AU oder nicht, es gilt auch beim JC, nur zumutbare Job's kämen infrage.

Dazu kommt noch, er könnte doch eh in ca. 14 Monaten regulär in Rente gehen?

Rentenantrag könnte mit 65 J auch möglich sein, wenn lange genug in Arbeit gewesen.
Dann aber wohl mit Abschlägen?


Sammi

Wir beziehen schon länger Bürgergeld (leider) und wenn er jetzt arbeitslos wird, erhält er kein ALG I, denn solange war er nicht an einem Stück beschäftigt (krankheitsbeding, Schwerbehinderung), dass ihm ALG I zustehen würde...sondern weiter Bürgergeld bzw dann diese neue Grundsicherung.
Deswegen habe ich ja auch Bürgergeld geschrieben und nicht ALG I.
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und da ich schon sehr lange (aus gesundheitlichen Gründen) nicht erwerbsfähig bin, bleiben wir auch im Bürgergeldbezug.

Krankengeld bekommt er nicht, da er nie länger als 6 Wochen krankgeschrieben war, sondern nur mehrmals krankgeschrieben wurde...aber nie länger als 6 Wochen.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass er mit Hilfe des Jobcenters die EM Rente stellen will oder soll.

Na ja, welche Arbeit soll noch zumutbar sein, mit einer körperlichen Behinderung, COPD und einem Sauerstoffgerät !?

Diese jetzige Arbeit, wo er nur eigentlich leichte Tätigkeit ausführen muss, ist ihm schon zu schwer, so dass er öfter krankgeschrieben war.

Jedenfalls ist sein SB im Jobcenter noch weiter für ihn zuständig inkl. Leistungsabteilung und die wollen ihn wieder, bis zur Altersrente in Arbeit sehen....egal ob er es kann oder nicht.


Kopfbahnhof

Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 18:32:28Deswegen habe ich ja auch Bürgergeld geschrieben und nicht ALG I.
Hätte ja trotzdem sein können.

Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 18:32:28ch habe ja auch nicht geschrieben, dass er mit Hilfe des Jobcenters die EM Rente stellen will oder soll.
Du hast gefragt, ob er es tun soll oder nicht.

Dauerhaft AU scheint hier wohl am besten zu sein, dann gibt es auch keine Jobangebote.

Sheherazade

Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 18:32:28Jedenfalls ist sein SB im Jobcenter noch weiter für ihn zuständig inkl. Leistungsabteilung und die wollen ihn wieder, bis zur Altersrente in Arbeit sehen....egal ob er es kann oder nicht.

Auf jeden Fall weiter krank schreiben lassen. Und mal bei der für euch zuständigen (kostenlosen) Rentenberatungsstelle anrufen und einen Termin machen lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wenn dein Lebensgefährte 65 Jahre alt ist, kann er mit 66 Jahren und 4 Monaten ohne Abschläge in Altersrente gehen.
Zunächst steht im allerding bis zu 24 Monate ALG I zu und solange er krank geschrieben ist, steht ihm Krankengeld zu.
Er kann aber auch bereits jetzt vorzeitig in Altersrente gehen, ev. sogar ohne Abschläge, wenn er 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung hat. Das kann man imho auch telefonisch bei der DRV erfragen, bzw. dort eine Rentenauskunft anfordern, da steht drin, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.

Dein Lebensgefährte sollte sich weiterhin krank schreiben lassen, solange er Anspruch auf Krankengeld hat.
Wenn er beim Krankengeld ausgesteuert wird, erhält er sofort ALG I nach der sog Nahtlosigkeitsregelung.
Voraussetzung ist, dass er sich sofort bei der örtlichen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos meldet und im Weiteren auch ALG I beantragt. Der Anspruch auf ALG I ruht dann solange Krankengeld gezahlt wird und beginnt im Anschluss nahtlos.

Sollte das Krankengeld oder ALG I deines Lebensgefährten so gering sein, dass er trotzdem Bürgergeld benötigt, sollte dir klar sein, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und nur gemeinsam Bürgergeld beantragen könnt.
Sollte die reguläre Altersrente deines Lebensgefährten so gering sein, dass er Grundsicherung nach SGB XII benötigt, spielt es keine Rolle, ob er jetzt mit Abzügen oder in 1 1/2 Jahren ohne Abzüge in Rente geht. Auch im SGB XII seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, die dort Haushaltsgemeinschaft heißt.
Sollte jedoch dein Lebensgefährte einen Pflegegrad haben bzw. bekommen und du seine Pflegeperson sein, wird dein Einkommen nicht bei seiner Bedarfsberechnung berücksichtigt (vgl. § 39 SGB XII).
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