Zugang von Schreiben (privat/Amt/Hartz IV) nachweisen:

Begonnen von Rotti, 22. Oktober 2025, 19:19:05

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Rotti

Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Ottokar

#1
Also wenn die "betreffende Institution" so bösgläubig ist, dass sie behauptet, der Umschlag sei leer gewesen oder hätte etwas Anderes enthalten, dann kann sie auch behaupten, der Zeuge hat den Inhalt des Briefes entfernt oder ersetzt, oder legt falsches Zeugnis ab.
Gegen so etwas kann man sich letztlich nur mit persönlicher Übergabe an den Empfänger im Beisein eines Zeugen absichern.

Das sich der Herr leider nicht zur Faxzustellung einlassen will, ist schade, weil gerade dort der Zugang des Schreibens mittels sog. qualifiziertem Sendebericht leicht nachweisbar ist, denn da wird der Sendebericht auf einem verkleinerten Abbild der ersten Fax-Seite ausgedruckt.
Da muss lt. BGH dann schon der Empfänger nachweisen, das und warum er das Fax nicht erhalten haben will.
Auch auf die heute technisch leicht realisierbare Möglichkeit, vor dem Empfängerbriefkasten mittels Handy das Schreiben im Original beim Einwurf desselben zu filmen, wofür man keinen Zeugen benötigt, ist er leider nicht gekommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Ottokar am 23. Oktober 2025, 13:12:46Das sich der Herr leider nicht zur Faxzustellung einlassen will, ist schade, weil gerade dort der Zugang des Schreibens mittels sog. qualifiziertem Sendebericht leicht nachweisbar ist, denn da wird der Sendebericht auf einem verkleinerten Abbild der ersten Fax-Seite ausgedruckt.

https://simple-fax.de/hilfe-und-faq     https://simple-fax.de/faxvorlagen-und-musterfaxe

genau einer von vielen
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mystik-1

Zitat von: Ottokar am 23. Oktober 2025, 13:12:46Da muss lt. BGH dann schon der Empfänger nachweisen, das und warum er das Fax nicht erhalten haben will.

Der Empfänger behauptet dann einfach pauschal, dass man sowas manipulieren könne.

Persönliche Abgabe gegen Eingangsstempel und Unterschrift habe ich ja selber erlebt, dass das massenweise verschwindet und man dann erst um sein Recht kämpfen muss, wenn das Gericht der Behörde mehr glaubt, die behauptet "nie eingereicht".

Heute wie damals ist derselbe Personenkreis in diesem Jobcenter tätig und es ist unverändert ein schwarzes Loch. Briefpost kommt nicht an; persönlich abgegeben ist nicht da; Zustellung durch Boten in den Hausbriefkasten und eidesstattliche Versicherung dazu zählt nicht; neuerdings versucht genau dieses Jobcenter (GF des JC gE) nun alle Faxnachweise pauschal als ungültig zu deklarieren und schreibt das auch so, weil man die manipulieren könne.

Auf meine Faxe wird mir seit Monaten so geantwortet Wortlaut: "Ihre Faxe über simplefax kommen nicht an, bitte nutzen Sie simplefax nicht mehr". Antwortet das Jobcenter vorsorglich? Sie antworten auf meine Schreiben per Fax zugestellt, dass das nicht ankommt, beziehen sich aber auf den Inhalt, ohne, dass zwischendurch noch etwas geschrieben wurde.

Persönliche Abgabe im Jobcenter oder Hausbriefkasten/das gleiche per Boten; einfache Briefpost; simplefax und nun auch über Fritzbox gefaxt, kommt nicht an. Woanders schon, aber nicht dort, wo es wichtig ist. Selbst einer meiner Widersprüche, über sanktionsfrei, sei angeblich nicht angekommen.

Zustellung per Gerichtsvollzieher ist einfach, kostet aber ~24€, kommt aber an!

Habe in einigen Widerspruchsverfahren die Zustellung per Gerichtsvollzieher nutzen müssen, führte zur vollen Abhilfe, Unterlagen kamen also zum Glück alle an, leider Kostenerstattung nach §63 SGB X abgelehnt, weil das ja nur für Rechtswanwälte sei und man verpflichtet sei kostengünstigste Zustellungen zu nutzen, z.b.: per Briefpost, persönliche Abgabe, Einwurf Hausbriefkasten.  :wand:


Vieles funktioniert als kostengünstige Zustellart auch als Nachweis. Wenn man aber schon schlechte Erfahrungen hat (oder Zweifel an den Aussagen des Empfängers, weil das in der Vielzahl unglaubwürdig klingt), dann ist Zustellung per Gerichtsvollzieher die oft einzige, wirkungsvolle Möglichkeit.

Ottokar

Zitat von: mystik-1 am 11. November 2025, 11:11:50Der Empfänger behauptet dann einfach pauschal, dass man sowas manipulieren könne.
Das kann er ja gern tun, die Gerichte werden sich aber kaum gegen das BSG stellen.

Zitat von: mystik-1 am 11. November 2025, 11:11:50Auf meine Faxe wird mir seit Monaten so geantwortet Wortlaut: "Ihre Faxe über simplefax kommen nicht an, bitte nutzen Sie simplefax nicht mehr".
Stellt sich die Frage, woher die wissen, dass du ein Fax gesendet hast, wenn es nicht angekommen ist.
Entweder beschäftigt das JC Hellseher, oder es lügt, dass sich sie Balken biegen.
Gegen derart institutionalisierten Rechtsbruch kommt man natürlich nur schwer an.
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hko

Wir hatten vor einiger Zeit angeforderte Unterlagen per Fax an unser JC geschickt (qualifizierter Sendebeleg!). Der Sb forderte sie noch einmal an und behauptete, dass nichts angekommen wären. Wir haben darauf diese Unterlagen an unseren Landrat gefaxt mit der Bitte, sie rechtssicher an das JC weiterzuleiten. Das hat offensichtlich geklappt.
Danach gab es einen anderen Sb. Wir sind Optionskommune, daher Landrat. Ob es im JC eingeschlagen hat, wissen wie nicht.

Gruß hko

mystik-1

Zitat von: OttokarGegen derart institutionalisierten Rechtsbruch kommt man natürlich nur schwer an.

Heute per PZU!Eine Mitteilung (per PZU!) von der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters,  in der mir mitgeteilt wird, die Faxe über simplefax kämen nicht an, die Faxe über meine (simplefax)Nummer kommen an.

Ein wirrer Widerspruch in sich, aber viel interessanter war folgender Satz, den ich zitieren, da mir das Anhängen eines Bildes nicht gelingt:
"Ich forderte Sie bereits in Ihrem eigenen Interesse und jetzt nochmals auf, die Übermittlung per simplefax zu unterlassen."

Ich gehe davon aus, dass diese Aufforderung eine selbstgebastelte Aufforderung ohne Rechtsgrundlage darstellt,  aber mit PZU Eindruck erwecken soll.

Faxzustellprotokolle sind die günstigste Möglichkeit einen Zustellnachweis zu erhalten. Das möchte die Behörde wohl verhindern.

Anhand der Leserbriefe örtliche Zeitung und Bewertungen verschwinden dort wohl ständig Unterlagen.