Jobcenter fordert Bestätigung des Vermieters zum Auszug von Mitbewohner

Begonnen von Alex Rimbaud, 29. Oktober 2025, 13:17:50

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Alex Rimbaud

Hallo zusammen!

Ich habe bisher bisher mit einer weiteren Person in einer Wohngemeinschaft(also keine BG, keine Haushaltsgemeinschaft, o.ä.)gelebt. Nun habe ich das Glück, dass die Wohnkosten scheinbar sogar komplett vom Jobcenter übernommen werden könnten. Das möchten sie mir aber scheinbar nicht ohne weiteres gewähren und fordern seitdem Unterlagen über den Auzug meines Mitbewohners.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass ich für die Übernahme der KDU dem JC wohl glaubhaft versichern muss, dass ich nun allein in der Wohnung lebe.
Aber zu was bin ich da genau verpflichtet? Welche Unterlagen sollte ich herausgeben? Und auch: Ist eine Vertragsänderung denn überhaupt verpflichtend für eine Kostenübernhame? Soweit ich weiß kann man in unzähligen Mietverträgen verbleiben, ohne dort wohnhaft zu sein (was mir auch schon von Leuten mit JC know-how versichert wurde).

Ich habe dem JC auf die erste Forderung nach einer Bestätigung des Auszugs meines Mitbewohner mit freundlichem Verweis auf unerlaubte Weitergabe Daten Dritter angeboten, es von meiner Seite schriftlich zu verischern. Darauf kam jetzt ein weiteres Schreibe mit der Anforderung von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung der Leistungen in dem unter anderem die "Bestätigung vom Vermieter zur Austragung des Mitbewohners bzw. geänderter Mietvertrag" gefordert wird.

Ohne entsprechende Erklärung des Jobcenters die KDU zu übernehmen, wird es aber auch schwierig sein, meinen Mitbewohner, der ebenfalls im Mietvertrag steht zu entlassen. Eine Schlange, die sich in den Schwanz beißt, oder habe ich dabei etwas übersehen?

Meine Idee wäre nun, meinen Vermieter um eine Bestätigung zu bitten, dass wir einen Antrag auf Entlassung aus dem Mietverhältnis gestellt haben.
Aber ich möchte dem JC ungern Unterlagen übergeben, die völlig unnötig sind. Gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Fällen? Ich muss gestehen,leider nicht alle Foreneinträge gelesen zu haben, entschuldigt wenn das hier gedoppelt ist!

Freue mich über alle Links,Tips und Infos,
und danke euch im Voraus!




Sheherazade

Wer ist denn Hauptmieter, nur du oder auch dein ehemaliger Mitbewohner oder gibt es vielleicht für jedes WG-Mitglied einen separaten Mietvertrag?

Der Eigentümer oder Wohnungsgeber hat unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Auskunft zu den Namen der gemeldeten Personen beim Einwohnermeldeamt zu erhalten. Damit könnte auch bestätigt werden, das ausser dir da niemand sonst wohnt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Alex Rimbaud am 29. Oktober 2025, 13:17:50Aber ich möchte dem JC ungern Unterlagen übergeben, die völlig unnötig sind. Gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Fällen? Ich muss gestehen,leider nicht alle Foreneinträge gelesen zu haben, entschuldigt wenn das hier gedoppelt ist!
du kannst natürlich auch das Jobcenter bitten um eine Wohnungsbesichtigung vom Aussendienst
das wäre natürlich auch eine möglichkeit des Nachweises aber warte mal ab was andere User noch für Tipps geben.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Fettnäpfchen

Alex Rimbaud

Zitat von: Alex Rimbaud am 29. Oktober 2025, 13:17:50Das möchten sie mir aber scheinbar nicht ohne weiteres gewähren und fordern seitdem Unterlagen über den Auzug meines Mitbewohners.
Ist etwas unverständlich, also zumindest für mich, ist denn der Mitbewohner bereits ausgezogen
oder
Zitat von: Alex Rimbaud am 29. Oktober 2025, 13:17:50Ohne entsprechende Erklärung des Jobcenters die KDU zu übernehmen, wird es aber auch schwierig sein, meinen Mitbewohner, der ebenfalls im Mietvertrag steht zu entlassen.
nicht.

Ansonsten ist das über das Einwohnermeldeamt ja zu recherchieren und wenn du das nicht kannst wegen Datenschutz dann muss sich das JC entweder an den Mitbewohner wenden oder an das Meldeamt.
Der § dazu fällt mir gerade nicht ein aber wenn das JC etwas leichter ermitteln kann als du dann gehört das zu seinen Pflichten. (Könnte die Amtsermittlungspflicht sein......)
Ja genau das fällt unter SGB 1 § 65 Grenzen der Mitwirkung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html

Zitat von: Alex Rimbaud am 29. Oktober 2025, 13:17:50Darauf kam jetzt ein weiteres Schreibe mit der Anforderung von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung der Leistungen in dem unter anderem die "Bestätigung vom Vermieter zur Austragung des Mitbewohners bzw. geänderter Mietvertrag" gefordert wird.
Nun wenn es eine Änderung im MV gab dann musst du das, da leistungsrelevant, melden das gehört zu deinen Pflichten. Oder wie oberhalb geschrieben.

Zitat von: Alex Rimbaud am 29. Oktober 2025, 13:17:50der ebenfalls im Mietvertrag steht
Nebenbei wenn beide im MV stehen dann sollte der Ausgezogene schon zum Eigenschutz dafür Sorge tragen das er aus dem MV und der Haftung dadurch "entlassen" wird. Üblich über einen rechtssicheren Vertrag mit dem VM und Dir.


MfG FN
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Alex Rimbaud

Hey, danke schon einmal für eure schnellen Antworten!

Zitat von: Sheherazade am 29. Oktober 2025, 13:36:58Wer ist denn Hauptmieter, nur du oder auch dein ehemaliger Mitbewohner oder gibt es vielleicht für jedes WG-Mitglied einen separaten Mietvertrag?

Ich und mein(ehemaliger)Mitbewohner stehen noch beide im gleichen Mietvertrag als Hauptmieter.

Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2025, 13:52:04du kannst natürlich auch das Jobcenter bitten um eine Wohnungsbesichtigung vom Aussendienst
das wäre natürlich auch eine möglichkeit des Nachweises aber warte mal ab was andere User noch für Tipps geben.

Das wäre vermutlich eine Notlösung, ich bin aber nicht unbedingt scharf auf einen Hausbesuch :grins:

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2025, 11:01:32ist denn der Mitbewohner bereits ausgezogen

ausgezogen ist er bereits,vielleicht hätte ich besser von meinem "ehemaligen" Mitbewohner schreiben sollen. Ich hatte dem JC sogar angeboten eine Kopie(mit entsprechenden Schwärzungen)seiner Abmeldebestätigung (bzw. Anmeldung im neuen Wohnort) zu zusenden, worauf das JC jetzt eben eine Bestätigung von Seiten des Vermieters verlangt.

Ich werde jetzt folgendes tun: Ich werde den Vermieter um eine Bestätigung über den Auszug bitten und dem Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag eine Kopie des vorläufigen Bescheides beifügen.

Sollte das dem Vermieter reichen wäre ja alles kein Probelm mehr und ich hätte eine entsprechende Vertragsänderung, die ich dem JC mitteilen kann und ich hätte viel Lärm um nichts gemacht

Sollte das auf diesem Weg nicht klappen, versuche ich es mit deinem Hinweis, auf die Grenzen der Mitwirkung, ob das JC das nicht selbst ermitteln kann:
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2025, 11:01:32Ansonsten ist das über das Einwohnermeldeamt ja zu recherchieren und wenn du das nicht kannst wegen Datenschutz dann muss sich das JC entweder an den Mitbewohner wenden oder an das Meldeamt.
Der § dazu fällt mir gerade nicht ein aber wenn das JC etwas leichter ermitteln kann als du dann gehört das zu seinen Pflichten. (Könnte die Amtsermittlungspflicht sein......)
Ja genau das fällt unter SGB 1 § 65 Grenzen der Mitwirkung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html


Wie es mir scheint ist das -wie so oft- ein Konflikt zwischen Mitwirkungspflicht und Datenschutz/bzw.Anforderung Daten Dritter und dann ist die Frage wie nett, bzw. kulant kommt man dem JC entgegen, bzw. welches ist der beste Weg ohne sich selbst etwas zu verbauen.

Danke auf alle Fälle für eure Hilfe. Ich kontaktiere ersteinmal postalisch, wie oben geschrieben den Vermieter. Vielleicht kommt etwas brauchbares zurück, das ich dem JC bereits weiterleiten kann. Ich lasse euch das wissen!

Liebe Grüße!

Sheherazade

Zitat von: Alex Rimbaud am 30. Oktober 2025, 12:33:08Ich werde jetzt folgendes tun: Ich werde den Vermieter um eine Bestätigung über den Auszug bitten und dem Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag eine Kopie des vorläufigen Bescheides beifügen.

Rein rechtlich gibt es keinen Antrag und auch nicht das Recht auf Entlassung aus einem gemeinsamen Mietvertrag. Offiziell muss der Mietvertrag von allen Hauptmietern gekündigt werden und dann KANN der Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen. Inoffiziell kann man den Mietvertrag sicher so ändern, dass du alleiniger Hauptmieter bist, darauf muss sich der Vermieter aber nicht einlassen. Deshalb würde ich keinen Antrag stellen beim Vermieter sondern darum bitten.
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Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2025, 12:58:22Rein rechtlich gibt es keinen Antrag und auch nicht das Recht auf Entlassung aus einem gemeinsamen Mietvertrag.
Da irrst du, das ist sehr wohl möglich und z.B. hier beschrieben:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/aenderung-mietvertrag-trennung/#I-1

Rechtlich ist das ein Änderungsvertrag zum Mietvertrag zwischen 3 Vertragsparteien, in welchem der Vermieter sein Einverständnis erklärt, den Vertrag mit Mieter 1 aufzuheben und den Vertrag mit Mieter 2 als alleinigem Vertragspartner unverändert fortzusetzen. Es müssen also alle 3 Vertragsparteien unterzeichnen und auch ein Vertragsexemplar im Original bekommen.
Es gibt hier offenbar einen solchen Änderungsvertrag, diesen muss Mieter 2 natürlich dem JC vorlegen, um den Anspruch auf höhere KdUH zu belegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ottokar am Heute um 09:28:14Da irrst du, das ist sehr wohl möglich

Ich habe nicht geschrieben, dass eine Mietvertragsänderung nicht möglich ist. Der Vermieter muss sich aber nicht darauf einlassen.

Aber egal, der TE hat jetzt ausreichende Informationen zum Handeln.
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