Zerstörung von Rauchmeldern

Begonnen von avatar, 07. Januar 2026, 20:50:56

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Hallo zusammen.

Ich werde bald dem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) erkären müssen, wieso die drei Rauchmelder in meiner Wohnung, die vor 1 oder 2 Jahren eingebaut wurden, nicht mehr vorhanden sind, weil ich sie entfernt habe. Zum Rauchmelder im Wohnzimmer kann ich wahrheitsgemäß sagen, dass er ohne Grund mitten in der Nacht losging und nicht aufhören wollte zu piepen, so dass ich ihn von der Decke schlug (keine andere Möglichkeit) und, weil er immer noch weiterpiepte, schalldicht einpackte und am nächsten Morgen in den Müll entsorgte. Damit würde ich vermutlich ohne Abmahnung davonkommen und Schadenersatz leisten müssen.

Das Problem ist nun, dass auch die anderen beiden Rauchmelder an der Decke (Schlafzimmer, Flur) entfernt sind und ich mich nicht erinnern kann, WARUM ich das getan habe, vermutlich aber, um ähnlichen Störungen vorzubeugen, obwohl ein so impulsives Handeln nicht meine Art ist. Und keine Sorge, ich bin geistig absolut zurechnungsfähig und leide nicht unter Blackouts, habe aber trotzdem vergessen, wieso ich die beiden anderen Rauchmelder ebenfalls zerstörte. Ich hatte mehrere psychisch belastende Krankenhausaufenthalte danach, vielleicht liegt es daran, jedenfalls könnte ich diesen Umstand als Grund für meine Vergesslichkeit anführen.

Wie dem auch sei, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich dem Vermieter die Zerstörung ALLER DREI Rauchmelder melden werde?

Danke im Voraus.

Yasha

Die Rechtslage bei eigenmächtiger Demontage ist eindeutiger- als Du denkst.

https://sko.legal/rauchmelder/

Deine Story mutet zudem seltsam an. Denn der piepende Rauchmelder könnte nur defekt gewesen sein . Wenn schalldicht verpackt- hätte der  dem Vermieter gesendet werden müssn. Aber nicht in die Mülltonne gehört.

Die Demontage auf die Art ist generell fragwürdig.


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Nun, ganz schalldicht war die Verpackung nicht, das Piepen war in der Verpackung aber aus dem anderen Zimmer nicht mehr zu hören. Perfekt schalldicht kann man einen piependen Melder nur mit großem Aufwand verpacken, er wäre in einem Postpäckchen sicher als Bombe eingeschätzt worden :cool:

Jedenfalls habe ich mittlerweile auch anderweitig herausfunden, dass es nur zu einer Abmahnung kommen wird, egal ob 1 oder 3 zerstörte Melder, und erst im Wiederholungsfall zu einer Kündigung.

"Deine Story mutet zudem seltsam an." - Sorry,, aber die Realität ist IMMER seltsam.

Vollloser

Hätte hätte Fahrradkette... !
Du hättest die Batterien aus den Feuermeldern raus nehmen / unterbrechen sollen.
Diese Feuermelder brauchen immer eine Batterie drin, um zu funktionieren.
Und dann eine Störungsmeldung an die Wohnungsbaugesellschaft oder Hausmeisterdienst machen (anrufen oder E-Mail).  :zwinker:
Es kann sogar auch sein, dass die Batterie am alle werden war. Dann geben manche solche Feuermelder auch einen Warnpiepton ab.
Kommt denn bei Dir jährlich (!) kein Wartungstechniker von der Wohnungsbaugesellschaft (beauftragt) zur Wartung vorbei ??
Das ist so vorgeschrieben !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: avatar am 07. Januar 2026, 20:50:56Wie dem auch sei, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich dem Vermieter die Zerstörung ALLER DREI Rauchmelder melden werde?

Auf jeden Fall darfst mit einer Kostenerstattung rechnen.

Dann würde ich mal in den Mietvertrag gucken, was da zu den Rauchmeldern steht (Wartung etc).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Yasha am 07. Januar 2026, 21:39:03Deine Story mutet zudem seltsam an.

Sehr seltsam, denn die Rauchmelder werden mittlerweile aus der Ferne gewartet.
Da fällt so etwas eigentlich sofort auf, bei älteren Systemen spätestens nach der jährlichen Kontrolle.

Da die Rauchmelder erst kürzlich eingebaut wurden, dürften es die mit Fernwartung sein.

Allein das Entfernen, löst eigentlich schon eine Meldung aus.

Yasha

#6
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Januar 2026, 17:52:01Da fällt so etwas eigentlich sofort auf, bei älteren Systemen spätestens nach der jährlichen Kontrolle.


Die Kontrolle obliegt nicht in allen Bundesländern dem Vermieter. Sehr wohl aber immer die Betriebsbereitschaft. Schon wegen der bis zu 50000 Haftung risiko,bei Mängeln. Passiert dann ein Schaden, dann wälzt der Vermieter  das auf den Verursacher ab, der dann in Regress genommen werden kann.

Das sollte jeder Mieter wissen.

Da wo der Vermieter keine Warung jährlich vornimmt- wird nur der Austausch der Batterie geregelt. Bei Fernwartung halten die bis zu 10 Jahre

Ich hatte bislang nur einen Austausch,vweil der im Flur auf Wasserdampf aus dem Bad oder Küche dann dauernd ansprang. Da musste ich andauernd auf die Leiter inkl. flachen Ende eines Mop Stiels , um mittig das Teil per Stoß zum Schweigen zu bringen.


Bundspecht

Zitat von: Yasha am 08. Januar 2026, 20:27:03Die Kontrolle obliegt nicht in allen Bundesländern dem Vermieter.

Stimmt, der VM kann diese auch durch Fremd Firmen erledigen lassen ... Techem bei uns z.B.

Und ja die Batterien halten tatsächlich recht lange. Aber mir hat mal ein Typ von Techem erklärt, dass deren Rauchmelder in Regelmäßigen Abständen automatisch (alle paar Wochen) ein Signal senden. Dann macht das einmal kurz "Piep"....

Bei uns hat der Melder im Flur mal ne ganze Zeitlang immer mal wieder "gemeckert" bis Techem dann mal auf der Matte stand.... Der Melder war NICHT in der richtigen Position, und muss nochmal versetzt werden.... Danach war Ruhe  :grins:

Zitat von: Yasha am 08. Januar 2026, 20:27:03flachen Ende eines Mop Stiels , um mittig das Teil per Stoß zum Schweigen zu bringen.

Unsere haben in der Mitte extra dafür eine kleine runde "Mulde", da passt jeder Besenstiel rein. Oder zu jedes andere "Werkzeug/Spielzeug"

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Yasha am 08. Januar 2026, 20:27:03Die Kontrolle obliegt nicht in allen Bundesländern dem Vermieter.
Das geht eher nicht nach Bundesland, sondern danach, was der VM macht.

Zitat von: Bundspecht am 08. Januar 2026, 20:49:55VM kann diese auch durch Fremd Firmen erledigen lassen ... Techem
Bei uns genauso.

Zitat von: Bundspecht am 08. Januar 2026, 20:49:55ein Signal senden. Dann macht das einmal kurz "Piep
Auch hier ist das so, manchmal erschrecke ich immer noch leicht davor.
(meine eigenen Rauchmelder haben das nicht gemacht)

Außer es stimmt etwas nicht, dann geht die Meldung sofort zum Dienstleister.

Gleiches auch, wenn "ganz Schlaue" meinen, den Heizkostenverteiler entfernen zu müssen.
Gibt auch direkt eine Meldung, gilt auch beim Rauchmelder.