Frage nach Liste

Begonnen von 2_Gerhaard, 05. November 2025, 20:04:26

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2_Gerhaard

Hallo:
Gibt es eine Liste, was alles zu Erstausstattung der Wohnung gehören?
Danke

Konstantin

Küche
Geräte: Herd, Kühlschrank, Kaffeemaschine/Wasserkocher (optional, aber nützlich)
Geschirr & Besteck: Teller, Gläser, Tassen, Besteck, Schneidebretter
Kochutensilien: Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Pfannenwender, Dosen- und Flaschenöffner, Küchenmesser
Reinigung: Spülbürste, Schwamm, Geschirrtücher, Mülleimer
Grundvorräte: Salz, Pfeffer, Öl, Essig, Nudeln, Reis, etc.

Schlafzimmer
Möbel: Bettgestell, Lattenrost, Matratze
Textilien: Bettdecke, Kissen, Bettwäsche
Aufbewahrung: Kleiderschrank, Kleiderbügel
Beleuchtung: Deckenlampe, Nachttischlampe

Badezimmer
Mobiliar & Zubehör: Spiegel (oft bereits vorhanden), Duschvorhang/Duschmatte, WC-Bürste, Toilettenpapierhalter
Textilien: Handtücher, Badematte
Reinigung & Hygiene: Toilettenpapier, Seife, grundlegende Badreiniger

Wohnzimmer
Sitzgelegenheiten: Sofa oder Sessel
Sonstiges: Couchtisch, Deckenlampe, eventuell TV-Möbel oder ein kleiner Esstisch mit Stühlen

Flur & Sonstiges
Beleuchtung: Deckenlampen für alle Räume, falls nicht vorhanden
Grundausstattung: Garderobe/Haken, Schuhregal
Reinigung: Staubsauger, Besen, Wischmopp, Eimer
Werkzeug: Ein einfacher Werkzeugkasten für kleinere Reparaturen und den Möbelaufbau

2_Gerhaard

Dankeschön!
Ich werde genau diese Liste in den Antrag aufnehmen (ohne das Forum und den Beitrag als Quelle anzugeben).

Bei diesen Artikeln habe ich Zweifel, deswegen werde ich sie nicht in den Antrag aufnehmen:
Grundvorräte: Salz, Pfeffer, Öl, Essig, Nudeln, Reis, etc.
Reinigung & Hygiene: Toilettenpapier, Seife, grundlegende Badreinige
Werkzeug: Ein einfacher Werkzeugkasten für kleinere Reparaturen und den Möbelaufbau

JensM1

Rundschreiben Soziales Berlin

Schau dir da auch mal die Anlage 1 an, da müsste alles einzeln aufgelistet sein.

2_Gerhaard

Ja.
Die Liste im Beitrag #2 ist besser.

JensM1

ZitatDie Liste im Beitrag #2 ist besser.

Geschmackssache. In Berlin bekommst du eh nur das, was das Rundschreiben inkl. Anlage hergibt. Kleinkram fällt unter die Pauschale. Küchenmöbel, ggf. Spüle, Waschmaschine und Gardinen fehlen auf den ersten Blick. Habe natürlich keinen Plan, was du überhaupt brauchst, hast ja laut anderem Thread schon einiges vom Vermieter bekommen.

2_Gerhaard

Zitat von: JensM1 am 05. November 2025, 21:11:42
ZitatDie Liste im Beitrag #2 ist besser.

Geschmackssache. In Berlin bekommst du eh nur das, was das Rundschreiben inkl. Anlage hergibt. Kleinkram fällt unter die Pauschale. Küchenmöbel, ggf. Spüle, Waschmaschine und Gardinen fehlen auf den ersten Blick. Habe natürlich keinen Plan, was du überhaupt brauchst, hast ja laut anderem Thread schon einiges vom Vermieter bekommen.
Richtig, Vermieter möchte Geld.
Die Pauschale 1400,99 würde passen.

JensM1

ZitatDie Pauschale 1400,99 würde passen.

Die Pauschale von 1499,00 Euro ist nur für die Möbel und da kommmen auch am ehesten keine Rückfragen. Und mit Einzelmöbeln gibt es eigentlich praktisch immer weniger als die Pauschale.

Dazu alle Elektrogeräte, die dir fehlen, mitbeantragen. Staubsauger gibt's nur, wenn mindestens ein Zimmer Teppichboden hat. Zusätzlich kannst du dann bei Bedarf noch Gardinen und Gardinenbretter (Fenster mit Maßen angeben) beantragen.

Formloser Antrag auf Erstaustattung i. H. der Pauschale reicht, Elektrogeräte, Gardinenbretter und Gardinen inkl. Fenstermaße auflisten. Wohnungsübergabeprotokoll mitschicken.

2_Gerhaard

Zitat von: JensM1 am 05. November 2025, 21:35:24Formloser Antrag auf Erstaustattung i. H. der Pauschale reicht
also Formloser Antrag in Höhe der Pauschale, ohne Auflistung der einzelnen Posten, würde reichen? wegen der Pauschale meine ich.
Zitat von: JensM1 am 05. November 2025, 21:35:24Wohnungsübergabeprotokoll mitschicken.
Das haben wir nicht, gibt es nicht und hat es nicht gegeben.

JensM1

Zitatalso Formloser Antrag in Höhe der Pauschale, ohne Auflistung der einzelnen Posten, würde reichen? wegen der Pauschale meine ich.

Vorher de facto obdachlos, wenn ich mich recht erinnere, klar. Was wenig Arbeit macht, ist immer gern gesehen. Kein Mensch im Jobcenter interessiert sich für den Kleinkram und wenn du zu wenig Möbel beantragst, wirft das die Frage auf, ob da nicht doch schon was da ist. Aber hängt auch vom Mietvertrag ab. Wenn Untermietvertrag kommen praktisch immer Fragen, hab den alten Thread nicht mehr genau in Erinnerung, erinnere mich nur an Pauschalmiete. Wenn schon Möbel vorhanden sind, trotzdem einfach Pauschale abzüglich der vorhandenen Möbel beantragen. Mehr gibts dann eh nicht und wieder einfach und einfach ist gut.

ZitatDas haben wir nicht, gibt es nicht und hat es nicht gegeben.

Schlecht. Dann brauchst du ne Bescheinigung vom Vermieter, bspw. komplett leer, keine Elektrogeräte, keine Gardinen etc. sofern zutreffend. Falls er dir da nichts ausstellt vernünftig begründen und mit Besuch Außendienst zur Bedarfsprüfung rechnen.

2_Gerhaard


Fettnäpfchen

 2_Gerhaard

HMMMM  :scratch:

Wenn die Whg möbliert ist kommt es darauf an was dazu im MV steht. Was steht da ?

Zitat von: 2_Gerhaard am 05. November 2025, 21:17:44Die Pauschale 1400,99 würde passen.
ist dass (also korrekt wiedergegeben 1499.-) die pauschale Summe die das JC bezahlen würde (du also auch in Berlin wohnhaft bist)
oder ist das die Summe die der VM möchte?

Zitat von: 2_Gerhaard am 05. November 2025, 20:42:46Bei diesen Artikeln habe ich Zweifel, deswegen werde ich sie nicht in den Antrag aufnehmen:
Grundvorräte: Salz, Pfeffer, Öl, Essig, Nudeln, Reis, etc.
Reinigung & Hygiene: Toilettenpapier, Seife, grundlegende Badreinige
Werkzeug: Ein einfacher Werkzeugkasten für kleinere Reparaturen und den Möbelaufbau
diene Zweifel sind berechtigt so etwas hat man vom RL selber zu bezahlen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

2_Gerhaard

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2025, 11:36:30Wenn die Whg möbliert ist kommt es darauf an was dazu im MV steht. Was steht da ?
Nichts

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2025, 11:36:30die pauschale Summe die das JC bezahlen würde (du also auch in Berlin wohnhaft bist)

richtig

Fettnäpfchen

2_Gerhaard

Zitat von: 2_Gerhaard am 06. November 2025, 15:24:16Nichts
da fällt mir nichts dazu ein, da dadurch alles mögliche von der JC Seite aus passieren kann.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2025, 11:36:30die pauschale Summe die das JC bezahlen würde (du also auch in Berlin wohnhaft bist)
oder ist das die Summe die der VM möchte?
Ich gehe mal bei dem fett markierten Satz davon aus das der VM die Summe
Zitat von: 2_Gerhaard am 05. November 2025, 21:17:44Richtig, Vermieter möchte Geld.
Die Pauschale 1400,99 würde passen.
will und damit die Möblierung in dein Eigentum übergeht.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. November 2025, 12:55:34da fällt mir nichts dazu ein

Mir auch nicht. Unter seinem alten Account hatte er noch geschrieben, dass sein Vermieter ihm Möbel und alles mögliche direkt nach Einzug (vor einigen Wochen) zur Verfügung stellt, auf meine Nachfrage ob der Vermieter dafür Geld haben will (weil dann ein Antrag auf Erstausstattung fällig wäre), bekam ich zur Antwort, das wüsste er nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"